3011/J XXI.GP

Eingelangt am:24.10.2001

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aussagen des oö. Landesgendarmeriekommandanten Schmidbauer anlässlich einer

Suchtgifttagung Anfang Oktober 2001 in Windischgarsten/OÖ. zum Thema „Drogenkonsum“

 

Anfang Oktober 2001 fand in Windischgarsten/OÖ. eine Suchtgifttagung statt, im Rahmen

derer der oö. Landesgendarmeriekommandant Manfred Schmidbauer laut Zeitungsmeldungen

folgende Aussagen getroffen hat: „Jugendliche Konsumenten dürfen nicht in Massen

kriminalisiert werden“, „Das Verbot öffne der Organisierten Kriminalität Tür und Tor...“ (SN

vom 4.10.01), „Bei jungen Drogenkonsumenten wird derzeit mit Kanonen auf Spatzen

geschossen“, "Wer mit einem Joint erwischt wird, muss angezeigt werden, das kann seinen

Lebensweg verbauen.“ (OÖN vom 4.10.01).

 

Derartige Aussagen sind jedenfalls nicht geeignet, bei Jugendlichen eine Hemmschwelle für

den Drogenkonsum zu errichten oder entsprechende psychologische Barrieren aufzubauen. Es

ist vielmehr Aufgabe der Exekutive, Drogendealer und - konsumenten im Rahmen des

gesetzlichen Auftrages zu verfolgen und zur Anzeige zu bringen und nicht den Eindruck zu

erwecken, öffentlicher Anwalt von Drogenkonsumenten sein zu wollen.

 

Erst vor wenigen Monaten hat auch der österreichische Ärztekammerpräsident Dr. Pjeta

darauf hingewiesen, dass es sich bei Cannabis um eine Einstiegsdroge handelt, die in vielen

Fällen zu nachhaltiger Suchtgiftabhängigkeit führt. Die Legalisierung von Cannabis würde in

vielen Fällen den Umstieg auf härtere Drogen massiv erleichtern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.   Sind Ihnen die in den SN und den OÖN - jeweils vom 4. Oktober 2001 - zitierten

      Aussagen des oö. Landesgendarmeriekommandanten Schmidbauer zum Thema Drogen

      anlässlich einer Suchtgifttagung in Windischgarsten/OÖ. bekannt?

 

2.   Liegen Ihnen die Aussagen von Landesgendarmeriekommandant Schmidbauer im

      Wortlaut vor? Wenn ja, wie lauten sie?

3.   Hat sich Ihnen gegenüber Landesgendarmeriekommandant Schmidbauer zu diesen

      Zeitungsberichten geäußert und wenn ja, hat er die Richtigkeit dieser Aussagen bestätigt?

 

4.   Handelt es sich dabei um eine offizielle Stellungnahme von

      Landesgendarmeriekommandant Schmidbauer oder nur um seine Privatmeinung?

 

5.   Welche Meinung vertritt das Bundesministerium für Inneres zum Thema „Jugendliche

      und Konsum weicher Drogen" und zu den geäußerten Feststellungen?

 

6.   Wird diese Aussage von Landesgendarmeriekommandant Schmidbauer irgendwelche

      Konsequenzen nach sich ziehen und wenn ja, welche?