3011/J XXI.GP
Eingelangt am:24.10.2001
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aussagen des oö. Landesgendarmeriekommandanten Schmidbauer anlässlich einer
Suchtgifttagung Anfang Oktober 2001 in Windischgarsten/OÖ. zum Thema „Drogenkonsum“
Anfang Oktober 2001 fand in Windischgarsten/OÖ. eine Suchtgifttagung statt, im Rahmen
derer der oö. Landesgendarmeriekommandant Manfred Schmidbauer laut Zeitungsmeldungen
folgende Aussagen getroffen hat: „Jugendliche Konsumenten dürfen nicht in Massen
kriminalisiert werden“, „Das Verbot öffne der Organisierten Kriminalität Tür und Tor...“ (SN
vom 4.10.01), „Bei jungen Drogenkonsumenten wird derzeit mit Kanonen auf Spatzen
geschossen“, "Wer mit einem Joint erwischt wird, muss angezeigt werden, das kann seinen
Lebensweg verbauen.“ (OÖN vom 4.10.01).
Derartige Aussagen sind jedenfalls nicht geeignet, bei Jugendlichen eine Hemmschwelle für
den Drogenkonsum zu errichten oder entsprechende psychologische Barrieren aufzubauen. Es
ist vielmehr Aufgabe der Exekutive, Drogendealer und - konsumenten im Rahmen des
gesetzlichen Auftrages zu verfolgen und zur Anzeige zu bringen und nicht den Eindruck zu
erwecken, öffentlicher Anwalt von Drogenkonsumenten sein zu wollen.
Erst vor wenigen Monaten hat auch der österreichische Ärztekammerpräsident Dr. Pjeta
darauf hingewiesen, dass es sich bei Cannabis um eine Einstiegsdroge handelt, die in vielen
Fällen zu nachhaltiger Suchtgiftabhängigkeit führt. Die Legalisierung von Cannabis würde in
vielen Fällen den Umstieg auf härtere Drogen massiv erleichtern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die in den SN und den OÖN - jeweils vom 4. Oktober 2001 - zitierten
Aussagen des oö. Landesgendarmeriekommandanten Schmidbauer zum Thema Drogen
anlässlich einer Suchtgifttagung in Windischgarsten/OÖ. bekannt?
2. Liegen Ihnen die Aussagen von Landesgendarmeriekommandant Schmidbauer im
Wortlaut vor?
Wenn ja, wie lauten sie?
3. Hat sich Ihnen gegenüber Landesgendarmeriekommandant Schmidbauer zu diesen
Zeitungsberichten geäußert und wenn ja, hat er die Richtigkeit dieser Aussagen bestätigt?
4. Handelt es sich dabei um eine offizielle Stellungnahme von
Landesgendarmeriekommandant Schmidbauer oder nur um seine Privatmeinung?
5. Welche Meinung vertritt das Bundesministerium für Inneres zum Thema „Jugendliche
und Konsum weicher Drogen" und zu den geäußerten Feststellungen?
6. Wird diese Aussage von Landesgendarmeriekommandant Schmidbauer irgendwelche
Konsequenzen nach sich ziehen und wenn ja, welche?