3017/J XXI.GP

Eingelangt am:24.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Auer, Ellmauer, Freund, Großruck

und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Ausbau von Autobahnen und Autobahnauf - und - abfahrten

 

 

Der Ausbau des überörtlichen Straßennetzes ist parallel zur dringend notwendigen

Verbesserung der Schieneninfrastruktur erforderlich. Die Verbreiterung bzw.

Sanierung der Westautobahn auf drei Spuren je Richtungsfahrbahn ist eine wichtige

infrastrukturpolitische Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur

Bewältigung der zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsströme, die sich durch eine

Erweiterung der Europäischen Union ergeben können. Ein gut ausgebautes,

überregionales Straßennetz ist auch für die Entlastung und Anbindung des regionalen

Verkehrs von großer Bedeutung. Deshalb ist es erforderlich, auch für die

notwendigen Auf - und Abfahrten Sorge zu tragen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE:

 

1.   Welche konkreten Maßnahmen und Projekte gibt es im Bereich der

       Westautobahn bzw. in welchen Etappen soll die Westautobahn in den

      nächsten fünf Jahren durchgehend auf drei Spuren je Richtungsfahrbahn

      ausgebaut werden?

2.   Gibt es konkrete Maßnahmen für den Vollausbau der bestehenden

      Anschlussstelle Allhaming? Wenn ja, in welchem Zeitraum sollen diese

      umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?

3.   Gibt es konkrete Maßnahmen für den Ausbau der bestehenden, derzeit nur für

      Erhaltungsfahrzeuge benutzbaren Anschlussstelle Eberstalzell? Wenn ja, in

      welchem Zeitraum soll deren Umsetzung erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

4.   Gibt es konkrete Maßnahmen für den Vollausbau der bestehenden, derzeit

      nur für Erhaltungsfahrzeuge benutzbaren Anschlussstelle Sipbachzell? Wenn

      ja, in welchem Zeitraum sollen diese realisiert werden? Wenn nein, warum

      nicht?

5.   Gibt es konkrete Maßnahmen für den Ausbau der bestehenden, derzeit nur für

      Erhaltungsfahrzeuge benutzbaren Anschlussstelle der A 8

      (Innkreisautobahn)? Wenn ja, in welchem Zeitraum sollen diese umgesetzt

      werden? Wenn nein, warum nicht?