3024/J XXI.GP

Eingelangt am:31.10.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Cap

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Vorruhestandsmodell

 

 

Die Bundesregierung hat am Montag, 29. Oktober 2001, für Bundesbedienstete einen

Sozialplan des Bundes vorgestellt, mit dem das Einsparungsziel von 15.000 Planstellen

umgesetzt werden soll, weil der natürliche „Abgang“ (wording der Bundesregierung) nicht

ausreichend sei.

 

Es ist daher von besonderem Interesse zu erfahren, welche Organisationseinheiten der

Ressorts davon insbesondere betroffen sein werden, welche Beamtengruppen davon umfasst

sind und was diese Maßnahme dem Steuerzahler kostet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das betreffende Mitglied der

Bundesregierung nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wieviele Bedienstete Ihres Ressorts werden ab 1. Jänner 2002 das

       Vorstandsruhemodell von Ihnen angeboten bekommen?

2.    In welchen Organisationseinheiten werden wieviele solcher „Karenzierungen“

       angeboten werden (Aufgliederung nach Sektion, Gruppe, Abteilung und

       nachgeordneten Dienststellen)?

3.    Wie verteilt sich dieses Angebot an „Karenzierungen“ aufgegliedert nach der

       Einstufung der Beamten?

4.    Wie ist das Verhältnis Frauen - Männer?

5.    Welche Kosten werden aus dem Vorruhestandsmodell für ihre Ressort entstehen

       (Zahlungen gemäß dem Vorruhestandsmodell bis zum gesetzmäßigen Pensionstermin

       der betroffenen Bediensteten)?

6.    Finden Sie es fair, dass eine Entscheidung zur Annahme dieses Angebotes innerhalb

       von 14 Tagen getroffen werden muss, obwohl damit für den Betroffenen wesentliche

       Fragen über seine weitere Lebensplanung verbunden sind?