3024/J XXI.GP
Eingelangt am:31.10.2001
der Abgeordneten Dr. Cap
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Vorruhestandsmodell
Die Bundesregierung hat am Montag, 29. Oktober 2001, für Bundesbedienstete einen
Sozialplan des Bundes vorgestellt, mit dem das Einsparungsziel von 15.000 Planstellen
umgesetzt werden soll, weil der natürliche „Abgang“ (wording der Bundesregierung) nicht
ausreichend sei.
Es ist daher von besonderem Interesse zu erfahren, welche Organisationseinheiten der
Ressorts davon insbesondere betroffen sein werden, welche Beamtengruppen davon umfasst
sind und was diese Maßnahme dem Steuerzahler kostet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das betreffende Mitglied der
Bundesregierung nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele Bedienstete Ihres Ressorts werden ab 1. Jänner 2002 das
Vorstandsruhemodell von Ihnen angeboten bekommen?
2. In welchen Organisationseinheiten werden wieviele solcher „Karenzierungen“
angeboten werden (Aufgliederung nach Sektion, Gruppe, Abteilung und
nachgeordneten Dienststellen)?
3. Wie verteilt sich dieses Angebot an „Karenzierungen“ aufgegliedert nach der
Einstufung der Beamten?
4. Wie ist das Verhältnis Frauen - Männer?
5. Welche Kosten werden aus dem Vorruhestandsmodell für ihre Ressort entstehen
(Zahlungen gemäß dem Vorruhestandsmodell bis zum gesetzmäßigen Pensionstermin
der betroffenen Bediensteten)?
6. Finden Sie es fair, dass eine Entscheidung zur Annahme dieses Angebotes innerhalb
von 14 Tagen getroffen werden muss, obwohl damit für den Betroffenen wesentliche
Fragen über seine weitere Lebensplanung verbunden sind?