3032/J XXI.GP
Eingelangt am: 07.11.2001
Anfrage
der Abgeordneten Mag". Barbara Prammer und Genossinnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend unwahre und unseriöse Aussagen durch den
“Frauenminister" und Beamte seines
Ministeriums
Sie
haben in Ihrer Funktion als "Frauenminister" der Zeitschrift
“Wienerin" in der aktuellen
Ausgabe ein Interview gegeben. Dieses Interview enthält einige
skandalöse Aussagen zu zentralen
frauenpolitischen
Themen wie unter anderem zu Kinderbetreuungseinrichtungen und
KindergärtnerInnen sowie Unwahrheiten zum bisherigen Karenzmodell.
Sie haben
weiters in der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses vom 16. Oktober 2001
Aussagen
zu den Subventionen für Fraueninitiativen
und Frauenprojekte getätigt. Diese enthalten
ebenfalls
Unwahrheiten und Unklarheiten.
Des
weiteren wurde über den Leiter der sogenannten
“Männerabteilung" im BMSG, Johannes
Berchtold, und die Weiterleitung von Beratungsfallen an den Rechtsanwalt Dr.
Tews in der
Zeitschrift
FORMAT (43/01) berichtet.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
l. Sie haben im
Interview mit der Zeitschrift “Wienerin" Arbeitsgruppen zum Thema "Eigenes
Einkommen für Frauen in Partnerschaften" sowie zum Pensionssplitting
erwähnt. Ebenso
haben Sie im Gleichbehandlungsausschuß vom 16. Oktober 2001 mitgeteilt,
dass in Ihrem
Ressort gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ein
Arbeitskreis
zur “Neugestaltung bzw. einer neuen Schwerpunktsetzung des
Gleichbehandlunesberichts"
eingerichtet wurde (siehe Parlamentskorrespondenz zur Sitzung des
Gleichbehandlungsausschusses
vom 16. Oktober 2001).
1.1. Wie oft und wann haben die drei besagten Arbeitskreise bereits getagt?
l .2. Welche Personen sind Mitglied dieser drei Arbeitskreise?
1.3. Welche verwertbaren Ergebnisse wurden in diesen drei Arbeitskreisen bisher erzielt?
l
.4. Bis wann werden diese Arbeitskreise ihre Arbeit vorraussichtlich beendet
haben und
was
wird mit den Ergebnissen passieren?
Da
es daneben auch noch eine interministerielle Arbeitsgruppe zum "Gender
Mainstreaming " gibt, in
deren Rahmen ebenfalls drei Arbeitskreise konstituiert wurden
(siehe
Ihre Anfragebeantwortung 2717/AB):
l
.5. Welche weiteren Arbeitskreise wurde in Ihrem Ministerium seit dem 4.
Februar 2000
neu eingerichtet?
l .6. Ist mit der Einrichtung von weiteren Arbeitskreisen zu rechnen?
1.7.
Ist die Einsetzung einer Arbeitsgruppe geplant, die eine Koordination der
vielen
Arbeitsgruppen
und Arbeitskreise vorzunehmen hat?
2. Sie haben in
Ihrem Interview mit der Zeitschrift “Wienerin" österreichische
Kindergärtner(innen)
pauschal angegriffen und dabei staatliche
Kinderbetreuungseinrichtungen untergriffigst in Frage gestellt, indem sie z.B.
vom
“Kindergartenwesen" gesprochen haben. In Ihrem diesbezüglichen
Debattenbeitrag im
Plenum
vom 23. Oktober 2001 haben Sie zwar “schwarze Schafe" unter den
Kindergärter(innen)
herausgestrichen, jedoch mit keinem Wort die wesentlichen
gesellschaftlichen Aufgaben von Kinderbetreuungseinrichtungen und der dort
Beschäftigten
für
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erwähnt.
2.1.
Was gedenken Sie zu tun, um die gesellschaftlich wichtige Arbeit der
Kindergartenpädagoginnen
zu fordern?
2.2.
Was gedenken Sie daher zu tun, um die gesellschaftliche Stärkung der
Kinderbetreuungseinrichtungen
voranzutreiben und den weiterhin notwendigen Ausbau von
Kinderbetreungseinrichtungen voranzutreiben?
2.3.
Wann werden Sie sich bei den österreichischen Kindergärtner(innen)
für Ihre
pauschalen
Angriffe und Verurteilungen in der Zeitschrift “Wienerin" und in
Ihrem
Debattenbeitrag
vom 23. Oktober entschuldigen?
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m |
3. Sie haben in
Ihrem Interview mit der Zeitschrift “Wienerin" Unwahrheiten
bezüglich der
bisherigen
Regelung zur Teilzeitkarenz von sich gegeben: “ Gerade die SPÖ
hat in ihrer
Regierungszeit dafür gesorgt, dass Frauen in Karenz nicht einmal Teilzeit
arbeiten durften. "
(Zitat aus dem Interview mit der “Wienerin").
3.1.
Kennen Sie die frühere Karenzregelung (§§ 12 ff.
Karenzgeldgesetz), in der es sehr
wohl eine Möglichkeit zur Teilzeitkarenz gab?
3.2.
Unter welchem fachlichen Hintergrund sind Ihre oben zitierten Aussagen zu
verstehen
bzw.
auf welche rechtliche Regelung haben Sie sich hier bezogen?
3.3.
Könnte es daher sein, dass Sie in diesem Interview aus Unkenntnis der
früheren
Regelungen
die Unwahrheit gesagt haben?
4. Sie haben in Ihrem Interview mit der Zeitschrift “Wienerin" die Zahlen des
Wirtschaftsforschungsinstitutes
(WIFO) zum Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen
unseriös in Frage gestellt: "Ich weiß nicht, wie die
WIFO-Leute ihre Daten erheben. Ich
weiß nur, dass die Nachfrage eine andere ist. " (Zitat aus dem
Interview mit der “Wienerin")
4.1.
Sind Sie möglicherweise der Meinung, dass die Nachfrage an
Kinderbetreuungseinrichtungen höher ist als vom WIFO erhoben wurde? Wenn
nein,
bezweifeln Sie die Zahlen des WIFO möglicherweise aus ideologischen
Gründen?
4.2.
Auf welche statistischen Materialien beziehen Sie sich, wenn die Nachfrage
angeblich
eine
andere ist, als vom WIFO erhoben wurde (Bitte um Quellen, Zitate, usw. die zur
Aufklärung beitragen können)?
5. Sie haben
in Ihrem Redebeitrag im Gleichbehandlungsausschuß vom 16. Oktober 2001
zum
aktuellen Stand der Fördergelder für Frauenprojekte Stellung
genommen. Ebenso haben Sie
in Ihrem Debattenbeitrag am 23. Oktober 2001 diese Frage thematisiert: “ Wenn
ich die
dreiprozentige Bindung wegrechne, dann betrugen die Förderungen und
Aufwendungen
gemeinsam ... im Jahr 1999 59 Millionen Schilling, im Jahr 2000 69
Millionen Schilling,
und im Jahr 2001 betragen sie 66,9 Millionen Schilling" (Debattenbeitrag
BM Haupt vom
23.
Oktober 2001).
Diese Behauptung ist
offensichtlich unwahr, wie Sie untenstehender Aufstellung - die einzig
auf
Budgetanfragebeantwortungen von BM Sickl und BM Haupt beruht - entnehmen
können.
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Budgetjahr
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Fördermittel EUR
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Fördermittel ATS
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Quelle
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1999 veranschlagt
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4.290.822 EUR
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59.043.000 ATS
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185/JBA v. 17 .4. 2000
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1999 ausgeschüttet
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6.275.590 EUR
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86.354.000 ATS
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185/JBA v. 17. 4. 2000
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2000 angekündigt
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5. 031.504 EUR
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69.235.000 ATS
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185/JBA v. 17. 4. 2000
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2000 ausgeschüttet
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3.829.858 EUR
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52.700.000 ATS
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179/JBA und 180/JBA
v. 20.
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2001 veranschlagt
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3.830.149 EUR
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52.704.000 ATS
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179/JBA und
180/JBA v. 20.
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2002 veranschlagt
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3.030.000 EUR
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41.693.709 ATS
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313/JBA vo. 27. 3. 2001
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Quelle: JBA .... Budgetanfragebeantwortungen Sickl/Haupt im jeweiligen Budgetausschuß
Bemerkung
zum Budgetansatz 1999: In JBA 185 vom 17. April
2000 (BM Sickl) wird wahrheitsgetreu angegeben,
dass der entsprechende Ansatz im Budgetjahr 1999 mit 59,043 Mio. ATS vorgesehen
war, und später um weitere
27,311 Mio. ATS aufgestockt wurde. In JBA 179 vom 20. November 2000 sowie
JBA 313 vom 27. März 2001 (beide
BM Haupt) wird dagegen angegeben, dass der Budgetansatz 1999 nur 37 Mio. ATS
betrug. Die Aufstockung um
27,311 Mio. ATS wird in der JBA 179 von BM Haupt noch erwähnt, in der JBA
313 vom März dagegen auch nicht
mehr.
5.1.
Woraus resultieren die von Ihrem Ministerium veröffentlichten,
ständig wechselnden
Budgetzahlen über die Fördermittel für Frauenprojekte?
5.2.
Warum verschweigen Sie, dass die effektiv ausgeschütteten
Fördermittel im Budgetjahr
1999
- nach einer entsprechenden Aufstockung im Laufe des Jahres - mit 86,254 Mio.
ATS
einen
Höchststand erreicht hatten, der nach dem 4. Februar 2000 nur mehr
unterschritten
wurde?
5.3.
Wie erklären Sie, dass für das Jahr 2000 zunächst 69,235 Mio.
ATS angekündigt waren,
tatsächlich aber nur 52,7 Mio. ATS ausgeschüttet wurden?
5.4.
Warum widerspricht auch Ihre Angabe über die Fördermittel für
das Jahr 2001 (66,9
Mio.
ATS) Ihrer eigenen Budgetanfragebeantwortung vom 11. November 2000?
5.5.
Sind Sie daher auch der Meinung, dass die Behauptung, Sie würden mehr
Fördermittel
für Frauenprojekte zur Verfügung stellen als die damalige
Frauenministerin Prammer
unrichtig
ist?
6. Im Artikel
zum Interview mit dem Leiter Ihrer “Männerabteilung", Berchtold
wird u.a.
folgendes bemerkt: “Anwalt als Profiteur. Die meisten
der Herren werden von den fünf
Mitarbeitern in Haupts Männerbüro an professionelle
Männerberatungen weitergeleitet -
oder an einen Scheidungsanwalt. ... Für solche Fälle ist der
Linzer Scheidungsanwalt
Günther Tews der richtige Ansprechpartner. Geschickt gelang es dem
Juristen,... in den
letzten Monaten als Vertrauensperson des Ministers aufzutreten. Auch
Berchtold bestätigt,
hilfesuchende Männer an Tews weiterzugeben " (siehe Format
(43/01)).
6.
l. Ist die im Artikel berichtete Tatsache richtig, dass die Abteilung 6/6 des
BMSG
Geschäftsbeschaffung
für einen einzigen Anwalt betreibt?
6.2.
Wenn Frage 6.1. mit Ja beantwortet wurde: Mußte sich Dr. Tews bzw. seine
Kanzlei
einem
offiziellen Bewertungsverfahren unterziehen?
6.3.
Wenn Frage 6. l. mit Ja beantwortet wurde: Mit welchem Umsatzvolumen pro Jahr
kann
Dr.
Tews zusätzlich rechnen?
6.4.
Wenn Frage 6. l. mit Ja beantwortet wurde: Haben Sie diesem rechtswidrigen
Vorgehen
schon Einhalt geboten und welche Konsequenzen werden Sie aus dem Verhalten der
Männerabteilung ziehen (Objektivierung, rechtsgültig verbindliche
Bewertung von
“Partnerkanzleien"
usw.)?