3032/J XXI.GP

Eingelangt am: 07.11.2001

 

 


Anfrage

der Abgeordneten Mag". Barbara Prammer und Genossinnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend unwahre und unseriöse Aussagen durch den “Frauenminister" und Beamte seines
Ministeriums

Sie haben in Ihrer Funktion als "Frauenminister" der Zeitschrift “Wienerin" in der aktuellen
Ausgabe ein Interview gegeben. Dieses Interview enthält einige skandalöse Aussagen zu zentralen
frauenpolitischen Themen wie unter anderem zu Kinderbetreuungseinrichtungen und
KindergärtnerInnen sowie Unwahrheiten zum bisherigen Karenzmodell.

Sie haben weiters in der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses vom 16. Oktober 2001
Aussagen zu den Subventionen für Fraueninitiativen und Frauenprojekte getätigt. Diese enthalten
ebenfalls Unwahrheiten und Unklarheiten.

Des weiteren wurde über den Leiter der sogenannten “Männerabteilung" im BMSG, Johannes
Berchtold, und die Weiterleitung von Beratungsfallen an den Rechtsanwalt Dr. Tews in der
Zeitschrift FORMAT (43/01) berichtet.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

l.        Sie haben im Interview mit der Zeitschrift “Wienerin" Arbeitsgruppen zum Thema "Eigenes
Einkommen für Frauen in Partnerschaften" sowie zum Pensionssplitting erwähnt. Ebenso
haben Sie im Gleichbehandlungsausschuß vom 16. Oktober 2001 mitgeteilt, dass in Ihrem
Ressort gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ein Arbeitskreis
zur “Neugestaltung bzw. einer neuen Schwerpunktsetzung des Gleichbehandlunesberichts"
eingerichtet wurde (siehe Parlamentskorrespondenz zur Sitzung des
Gleichbehandlungsausschusses vom 16. Oktober 2001).

1.1. Wie oft und wann haben die drei besagten Arbeitskreise bereits getagt?

l .2. Welche Personen sind Mitglied dieser drei Arbeitskreise?

1.3. Welche verwertbaren Ergebnisse wurden in diesen drei Arbeitskreisen bisher erzielt?

l .4. Bis wann werden diese Arbeitskreise ihre Arbeit vorraussichtlich beendet haben und
was wird mit den Ergebnissen passieren?


Da es daneben auch noch eine interministerielle Arbeitsgruppe zum "Gender
Mainstreaming " gibt, in deren Rahmen ebenfalls drei Arbeitskreise konstituiert wurden
(siehe Ihre Anfragebeantwortung 2717/AB):

l .5. Welche weiteren Arbeitskreise wurde in Ihrem Ministerium seit dem 4. Februar 2000
neu eingerichtet?

l .6. Ist mit der Einrichtung von weiteren Arbeitskreisen zu rechnen?

1.7. Ist die Einsetzung einer Arbeitsgruppe geplant, die eine Koordination der vielen
Arbeitsgruppen und Arbeitskreise vorzunehmen hat?

2.        Sie haben in Ihrem Interview mit der Zeitschrift “Wienerin" österreichische
Kindergärtner(innen) pauschal angegriffen und dabei staatliche
Kinderbetreuungseinrichtungen untergriffigst in Frage gestellt, indem sie z.B. vom
“Kindergartenwesen" gesprochen haben. In Ihrem diesbezüglichen Debattenbeitrag im
Plenum vom 23. Oktober 2001 haben Sie zwar “schwarze Schafe" unter den
Kindergärter(innen) herausgestrichen, jedoch mit keinem Wort die wesentlichen
gesellschaftlichen Aufgaben von Kinderbetreuungseinrichtungen und der dort Beschäftigten
für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erwähnt.

2.1. Was gedenken Sie zu tun, um die gesellschaftlich wichtige Arbeit der
Kindergartenpädagoginnen zu fordern?

2.2. Was gedenken Sie daher zu tun, um die gesellschaftliche Stärkung der
Kinderbetreuungseinrichtungen voranzutreiben und den weiterhin notwendigen Ausbau von
Kinderbetreungseinrichtungen voranzutreiben?

2.3. Wann werden Sie sich bei den österreichischen Kindergärtner(innen) für Ihre
pauschalen Angriffe und Verurteilungen in der Zeitschrift “Wienerin" und in Ihrem
Debattenbeitrag vom 23. Oktober entschuldigen?


m


3.        Sie haben in Ihrem Interview mit der Zeitschrift “Wienerin" Unwahrheiten bezüglich der
bisherigen Regelung zur Teilzeitkarenz von sich gegeben: “ Gerade die SPÖ hat in ihrer
Regierungszeit dafür gesorgt, dass Frauen in Karenz nicht einmal Teilzeit arbeiten durften. "
(Zitat aus dem Interview mit der “Wienerin").

3.1. Kennen Sie die frühere Karenzregelung (§§ 12 ff. Karenzgeldgesetz), in der es sehr
wohl eine Möglichkeit zur Teilzeitkarenz gab?

3.2. Unter welchem fachlichen Hintergrund sind Ihre oben zitierten Aussagen zu verstehen
bzw. auf welche rechtliche Regelung haben Sie sich hier bezogen?

3.3. Könnte es daher sein, dass Sie in diesem Interview aus Unkenntnis der früheren
Regelungen die Unwahrheit gesagt haben?

4.        Sie haben in Ihrem Interview mit der Zeitschrift “Wienerin" die Zahlen des

Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) zum Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen
unseriös in Frage gestellt: "Ich weiß nicht, wie die WIFO-Leute ihre Daten erheben. Ich
weiß nur, dass die Nachfrage eine andere ist. "
(Zitat aus dem Interview mit der “Wienerin")

4.1. Sind Sie möglicherweise der Meinung, dass die Nachfrage an
Kinderbetreuungseinrichtungen höher ist als vom WIFO erhoben wurde? Wenn nein,
bezweifeln Sie die Zahlen des WIFO möglicherweise aus ideologischen Gründen?

4.2. Auf welche statistischen Materialien beziehen Sie sich, wenn die Nachfrage angeblich
eine andere ist, als vom WIFO erhoben wurde (Bitte um Quellen, Zitate, usw. die zur
Aufklärung beitragen können)?


5.        Sie haben in Ihrem Redebeitrag im Gleichbehandlungsausschuß vom 16. Oktober 2001 zum
aktuellen Stand der Fördergelder für Frauenprojekte Stellung genommen. Ebenso haben Sie
in Ihrem Debattenbeitrag am 23. Oktober 2001 diese Frage thematisiert: “ Wenn ich die
dreiprozentige Bindung wegrechne, dann betrugen die Förderungen und Aufwendungen
gemeinsam ... im Jahr 1999 59 Millionen Schilling, im Jahr 2000 69 Millionen Schilling,
und im Jahr 2001 betragen sie 66,9 Millionen Schilling"
(Debattenbeitrag BM Haupt vom
23. Oktober 2001).

Diese Behauptung ist offensichtlich unwahr, wie Sie untenstehender Aufstellung - die einzig
auf Budgetanfragebeantwortungen von BM Sickl und BM Haupt beruht - entnehmen
können.

Budgetjahr

 

Fördermittel EUR

 

Fördermittel ATS

 

Quelle

 

1999 veranschlagt

 

4.290.822 EUR

 

59.043.000 ATS

 

185/JBA v. 17 .4. 2000

 

1999 ausgeschüttet

 

6.275.590 EUR

 

86.354.000 ATS

 

185/JBA v. 17. 4. 2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2000 angekündigt

 

5. 031.504 EUR

 

69.235.000 ATS

 

185/JBA v. 17. 4. 2000

 

2000 ausgeschüttet

 

3.829.858 EUR

 

52.700.000 ATS

 

179/JBA und 180/JBA v. 20.
11.2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2001 veranschlagt

 

3.830.149 EUR

 

52.704.000 ATS

 

179/JBA und 180/JBA v. 20.
11.2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2002 veranschlagt

 

3.030.000 EUR

 

41.693.709 ATS

 

313/JBA vo. 27. 3. 2001

 

Quelle: JBA .... Budgetanfragebeantwortungen Sickl/Haupt im jeweiligen Budgetausschuß

Bemerkung zum Budgetansatz 1999: In JBA 185 vom 17. April 2000 (BM Sickl) wird wahrheitsgetreu angegeben,
dass der entsprechende Ansatz im Budgetjahr 1999 mit 59,043 Mio. ATS vorgesehen war, und später um weitere
27,311 Mio. ATS aufgestockt wurde.
In JBA 179 vom 20. November 2000 sowie JBA 313 vom 27. März 2001 (beide
BM Haupt) wird dagegen angegeben, dass der Budgetansatz 1999 nur 37 Mio. ATS betrug. Die Aufstockung um
27,311 Mio. ATS wird in der JBA 179 von BM Haupt noch erwähnt, in der JBA 313 vom März dagegen auch nicht
mehr.

5.1. Woraus resultieren die von Ihrem Ministerium veröffentlichten, ständig wechselnden
Budgetzahlen über die Fördermittel für Frauenprojekte?

5.2. Warum verschweigen Sie, dass die effektiv ausgeschütteten Fördermittel im Budgetjahr
1999 - nach einer entsprechenden Aufstockung im Laufe des Jahres - mit 86,254 Mio. ATS
einen Höchststand erreicht hatten, der nach dem 4. Februar 2000 nur mehr unterschritten
wurde?

5.3. Wie erklären Sie, dass für das Jahr 2000 zunächst 69,235 Mio. ATS angekündigt waren,
tatsächlich aber nur 52,7 Mio. ATS ausgeschüttet wurden?

5.4. Warum widerspricht auch Ihre Angabe über die Fördermittel für das Jahr 2001 (66,9
Mio. ATS) Ihrer eigenen Budgetanfragebeantwortung vom 11. November 2000?

5.5. Sind Sie daher auch der Meinung, dass die Behauptung, Sie würden mehr Fördermittel
für Frauenprojekte zur Verfügung stellen als die damalige Frauenministerin Prammer
unrichtig ist?


6.        Im Artikel zum Interview mit dem Leiter Ihrer “Männerabteilung", Berchtold wird u.a.
folgendes bemerkt: “Anwalt als
Profiteur. Die meisten der Herren werden von den fünf
Mitarbeitern in Haupts Männerbüro an professionelle Männerberatungen weitergeleitet -
oder an einen Scheidungsanwalt. ... Für solche Fälle ist der Linzer Scheidungsanwalt
Günther Tews der richtige Ansprechpartner. Geschickt gelang es dem Juristen,... in den
letzten Monaten als Vertrauensperson des Ministers aufzutreten. Auch Berchtold bestätigt,
hilfesuchende Männer an Tews weiterzugeben " (siehe Format (43/01)).

6. l. Ist die im Artikel berichtete Tatsache richtig, dass die Abteilung 6/6 des BMSG
Geschäftsbeschaffung für einen einzigen Anwalt betreibt?

6.2. Wenn Frage 6.1. mit Ja beantwortet wurde: Mußte sich Dr. Tews bzw. seine Kanzlei
einem offiziellen Bewertungsverfahren unterziehen?

6.3. Wenn Frage 6. l. mit Ja beantwortet wurde: Mit welchem Umsatzvolumen pro Jahr kann
Dr. Tews zusätzlich rechnen?

6.4. Wenn Frage 6. l. mit Ja beantwortet wurde: Haben Sie diesem rechtswidrigen Vorgehen
schon Einhalt geboten und welche Konsequenzen werden Sie aus dem Verhalten der
Männerabteilung ziehen (Objektivierung, rechtsgültig verbindliche Bewertung von
“Partnerkanzleien" usw.)?