3034/J XXI.GP

Eingelangt am: 07.11.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Fernsprechentgeltzuschuss für behinderte Menschen

 

Das seit 1.1.2001 in Kraft stehende Fernsprechentgeltzuschussgesetz führt in der

Praxis vermehrt zu Problemen für behinderte Menschen.

Nach § 5 Fernsprechentgeltzuschussgesetz wird die Zuschussleistung maximal 3

Jahre befristet gewährt. Dies ist insbesondere für blinde, gehörlose und schwer

hörbehinderte Menschen sowie Pflegegeldbezieher nicht nachvollziehbar, da bei

dem genannten Personenkreis eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu

erwarten ist. Das Erfordernis einer neuerlichen Antragstellung stellt für die

Betroffenen eine große Belastung dar.

Die unbefristete Zuerkennung des Fernsprechentgeltzuschusses wäre eine Lösung

des Problems. Für Personen mit befristetem Pflegegeldbezug könnte die Befristung

der Zuschussleistung der Befristung des Pflegegeldbezuges angepaßt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)   Was ist der Grund für die Befristung des Fernsprechentgeltzuschusses auf

      maximal 3 Jahre?

 

2)   Planen Sie, die Befristung des Fernsprechentegeltzuschusses für behinderte

      Menschen aufzuheben und eine diesbezügliche Novellierung des § 5

      Fernsprechentgeltzuschussgesetz vorzubereiten?

      Wenn ja, wann?

      Wenn nein, warum nicht?