3034/J XXI.GP
Eingelangt am: 07.11.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Fernsprechentgeltzuschuss für behinderte Menschen
Das seit 1.1.2001 in Kraft stehende Fernsprechentgeltzuschussgesetz führt in der
Praxis vermehrt zu Problemen für behinderte Menschen.
Nach § 5 Fernsprechentgeltzuschussgesetz wird die Zuschussleistung maximal 3
Jahre befristet gewährt. Dies ist insbesondere für blinde, gehörlose und schwer
hörbehinderte Menschen sowie Pflegegeldbezieher nicht nachvollziehbar, da bei
dem genannten Personenkreis eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu
erwarten ist. Das Erfordernis einer neuerlichen Antragstellung stellt für die
Betroffenen eine große Belastung dar.
Die unbefristete Zuerkennung des Fernsprechentgeltzuschusses wäre eine Lösung
des Problems. Für Personen mit befristetem Pflegegeldbezug könnte die Befristung
der Zuschussleistung der Befristung des Pflegegeldbezuges angepaßt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Was ist der Grund für die Befristung des Fernsprechentgeltzuschusses auf
maximal 3 Jahre?
2) Planen Sie, die Befristung des Fernsprechentegeltzuschusses für behinderte
Menschen aufzuheben und eine diesbezügliche Novellierung des § 5
Fernsprechentgeltzuschussgesetz vorzubereiten?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?