3036/J XXI.GP
Eingelangt am:07.11.2001
des Abgeordneten Dobnigg
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Schließung der KFZ - Werkstätte der BPD Leoben II
In einer ersten schriftlichen parlamentarischen Anfrage betreffend die Schließung der KFZ -
Werkstätte der BPD Leoben habe ich bereits im Sommer dieses Jahres auf die Vorzüge insbe -
sondere die hohe Wirtschaftlichkeit des Standortes Leoben hingewiesen. Dennoch scheint die
endgültige Schließung der Werkstätte Leoben durch das Innenministerium bereits beschlosse -
ne Sache.
In der Beantwortung meiner Anfrage wird als Begründung für diesen Schließungsbeschluß
vor allem auf das Reformziel „eine Kfz - Werkstätte pro Bundesland“ hingewiesen. In Er -
mangelung der erforderlichen Kapazität und Dimension erfülle der Standort Leoben die für
das Prinzip „eine Werkstätte pro Bundesland“ notwendigen Voraussetzungen nicht. Die Qua -
lität der vor Ort geleisteten Arbeit und die hohe Wirtschaftlichkeit wird jedoch nicht in Zwei -
fel gezogen.
Aufgrund dieser Ausführungen von seitens des Innenminister stellt sich aber nun die Frage
nach der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des Projektes „eine Kfz -
Werkstätte pro Bundesland“, vor allem wenn man bedenkt, dass bei Verwirklichung dieser
„Reform“ für die BPD Leoben alleine Mehrkosten von rund einer Million Schilling pro Jahr
anfallen.
Deshalb stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nach -
stehende
Anfrage:
1. Aufgrund welcher Zahlen, Daten und Fakten ist das Projekt „eine Kfz - Werkstätte pro
Bundesland“ nach Maßgabe der Faktoren Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmä -
ßigkeit
als sinnvolles Reformziel zu bezeichnen?
2. Wie sind die kolportierten Mehrkosten für die BPD Leoben von rund einer Million Schil -
ling mit den oben angeführten Faktoren in Einklang zu bringen?
3. Erfüllt die Kfz - Werkstätte in Graz alle Anforderung an Kapazität und Dimension, oder
sind auch hier umfangreiche Adaptierungsmaßnahmen notwendig?
4. Ist diese Zentralisierungsmaßnahme von seitens ihres Ministeriums nicht ein weiterer
Schritt zur wirtschaftlichen Aushöhlung des ländlichen Raumes und steht zudem völlig im
Widerspruch zum von der Bundesregierung im Zuge der Bundesstaatsreform ausgegebe -
nen Motto der Dezentralisierung?
5. Haben sie als Bundesinnenminister nicht auch eine regionalpolitische Verantwortung und
wie denken sie werden sie dieser im konkreten Fall gerecht?