3040/J XXI.GP

Eingelangt am:08.11.2001

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Manfred Lackner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001

 

Das Jahr 2001 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen

ausgerufen. Im Working Paper No 6 (von Christoph Badelt und Eva Hollweger) finden sich

folgende Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:

 

„2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT

In diesem Papier wird unter „ehrenamtlicher Arbeit" eine Arbeitsleistung

verstanden, der kein monetärer Gegenfluß gegenübersteht (die also „unbezahlt“

geleistet wird) und deren Ergebnis Konsumentinnen außerhalb des eigenen

Haushalts zufließt (vgl. Badelt 1999a, S. 433 und Badelt 1985, S. 60). Die Definition

beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die

Unterscheidung ehrenamtlicher von bezahlter Arbeit. Um entsprechend der

gewählten Definition - als ehrenamtlich zu gelten, darf für erbrachte Leistungen kein

Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten, wenn

etwa Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Zudem gibt es verschiedenste

Formen nicht - monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,

Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene

Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht unbedingt aus

altruistischen Motiven erfolgen.

Nicht alle Formen unbezahlter Arbeit werden mit der Definition in Betracht gezogen.

Hausarbeit im eigenen Haushalt wird bewusst ausgeklammert, wobei auch hier

Beispiele genannt werden können, welche die Grenze zwischen Haus - und

ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die Betreuung

Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese außerhalb des

eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird, nicht

jedoch wenn sie im eigenen Haushalt stattfindet. Dennoch wird für die vorliegende

Studie der eigene Haushalt als Abgrenzungskriterium herangezogen, da er eine klare

Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.

Weiters handelt es sich nach der verwendeten Definition bei ehrenamtlicher Arbeit

um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter ehrenamtlicher

Arbeit angesprochen wird. Dies schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus ihrer

Arbeit selbst einen Nutzen ziehen. Mit diesem Kriterium soll ehrenamtliche Arbeit

jedoch von rein konsumptiven Freizeit - Aktivitäten unterschieden werden. Auch

diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige individuelle

Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) TeilnehmerInnen

eines Chors beispielsweise können das persönliche Vergnügen des Singens bei ihrer

Tätigkeit in den Vordergrund stellen oder ihre Aktivität überwiegend als Leistung für

andere (ZuhörerInnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition ist die

Motivation nicht ausschlaggebend.

Eine Reihe von Studien untersucht lediglich jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb

von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung schließt hingegen

auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als beispielsweise in Form der

Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser

zwei Formen wert gelegt wurde. Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in Folge

als formelle ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, während jene Aktivitäten, die ohne

Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle ehrenamtliche

Arbeit benannt werden.“

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit nachfolgende

 

                               ANFRAGE

 

1.       Unter den Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter der

          Untergliederung Gesundheit:

 

Es konnte(n) 46 Organisation(en) gefunden werden. Klicken Sie auf die jeweilige

Organisation um Details zu erfahren.

 

Aids Hilfe Wien

  Mariahilfer Gürtel 4 ; 1060 Wien, Tel.: 01/ 595 37 40

Aidshilfe Oberösterreich

  Langg. 12 ; 4020 Linz, Tel.: 0732/ 21 70

Alzheimer Angehörige Austria

  Obere Augartenstr. 26 - 28 ; 1020 Wien, Tel.: 01/ 332 51 66

Caritas Socialis Pflege - und Sozialzentrum Rennweg

  Oberzellerg. 1 ; 1030 Wien, Tel.: 01/ 7171 53 599 (7171 598)

Christoffel Blindenmission

  Darnautg. 13/5 ; 1120 Wien, Tel.: 01 / 810 13 00

Emmausgemeinschaft/St.Pölten

  Herzogenburger Str. 48 - 50 ; 3100 St.Pölten, Tel.: 02742/ 31 990 - 100

Friedensdorf International

  Johann - Puch - Str. 7 ; 4400 Steyr, Tel.: 07252 / 80 263

Geratriezentrum am Wienerwald

  Jagdschloßg. 59 ; 1130 Wien, Tel.: 01 / 80 110 - 3523

Hauskrankenpflege Salzburg - Stadt

  Gaswerkgasse 16; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 435415

Hepatitis Liga Österreich

  Liechtensteinstr. 11/18 ; 1090 Wien, Tel.: 01/ 315 27 27 (0676/4214025)

Hospiz - Bewegung Salzburg - Verein für Lebensbegleitung und Sterbebeistand

  Morzger Str. 27 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 82 23 10

Hospizbewegung Baden

  Weilburgstr. 12/1/9; 2500 Baden, Tel.: 02252 / 22 866 (0664/2732148)

Hospizbewegung Kärnten

  p.A. Evangelisches Diakoniewerk Waiern ; Martin - Luther - Str. 12 ; 9560

  Feldkirchen, Tel.: 04276 / 22 01

Hospizbewegung Vorarlberg

  Maria - Mutter - Weg 2 ; 6800 Feldkirch, Tel.: 05522 / 70 002 - 19

Hospizverein Steiermark

  Krichbergstr. 18 ; 8044 Graz, Tel.: 0316 / 39 15 70 (0664/3118013)

Kinder - Krebs - Hilfe - Dachverband der Österreichichen Kinder - Krebs -Hilfe -

  Organisation

  Kinderspitalg. 7 ; 1090 Wien, Tel.: 01 / 402 88 99

Kinder - Krebs - Hilfe /Salzburg

  Leonhard - von - Keutschachstr. 4/2 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 43 19 17

Kinder - Krebs - Hilfe/Steiermark

  Dr. - Hanisch - Weg 4 ; 8047 Graz, Tel.: 0316 / 30 21 42

Kinder - Krebs - Hilfe/Tirol,Vorarlberg und Südtirol

  Schmerlingstr. 6 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 57 10 85

Kuratorium:Martha Frühwirt - Zentrum für medizinische Selbsthilfegruppen

  Obere Augartenstr. 26-28 ; 1020 Wien, Tel.: 01 / 330 22 15

Landesverband Hospiz Oberösterreich

  Steing. 25 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 79 36 00

NPO - Institut an der WU Wien

  Reithlegasse 16; 1190 Wien, Tel.: 01/31336 - 5878

Pro Mente Steiermark

  Babenbergerstr. 104/2 ; 8020 Graz, Tel.: 0316 / 71 42 45

Regenbogenhaus

  Hadikg. 50; 1140 Wien, Tel.: 01/ 89 46 247

Rosalila PantherInnen - Schwullesbische ARGE Steiermark

  Rapoldgasse 24; 8010 Graz, Tel.: 0316 32 80 80

Rote Nasen Clowndoctors - Verein zu Förderung der Lebensfreude für kranke

  und leidende Menschen

  Muthg. 27 ; 1190 Wien, Tel.: 01/ 318 03 13

Stiftung Kindertraum

  Mariahilferstr. 105/Stiege 2/12 ; 1060 Wien, Tel.: 01 / 585 45 16

Tiroler Hospiz - Gemeinschaft

  Heiliggeiststr. 16 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 72 70 - 38

Union der Soroptimist Clubs Österreich

  Arthur - Schnitzler - Straße 4; 5026 Salzburg, Tel.: 0662/625172

Verein Ehrenamtliches Besuchsteam

  Frauenhofnerstr. 54 ; 3430 TulIn, Tel.: 02272 / 65 000 - 35

Verein Hospiz Mödling

  Josefsg. 27 ; 2340 Mödling, Tel.: 02236 / 864 101

Verein Kinderbegleitung

  4841 Ungenach 51, Tel.: 07672 / 84 84

Verein Klinik - Brücke - Besuchsdienst im Krankenhaus

  Univ. - Klinik Innsbruck; Anichstr. 35 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 504 - 8541

Verein Patientenhilfsteam Rudolfsstiftung

  Juchg. 15 ; 1030 Wien, Tel.: 01 / 71 165 - 1241

Verein für Opfer von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen

  Omega - Gesundheitsstelle ; Granateng. 2 ; 8020 Graz, Tel.: 0316 / 77 35 54

pro humanis - Leben.Helfen.

  C.v.Hötzendorfstr. 23 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 82 77 07

pro mente Kärnten

  Hoffmanng.12 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 55 112

pro mente Oberösterreich

  Figulystr. 32 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 656103 - 0

pro mente Wien - Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit

  Grüng.1a ; 1040 Wien, Tel.: 01 / 513 15 30

Ärzte ohne Grenzen

  Josefstädterstr. 19 ; 1080 Wien, Tel.: 01 / 409 72 76

ÖSIS - Österreichische Selbsthilfe - Initiative Stottern

  Brixnerstr. 3/1.Stock ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 48 69

ÖTL - Österreichische Tinnitus - Liga

  Postfach 23 ; 8029 Graz, Tel.: 0316 / 28 91 30 (0676/5447080)

Öst. Turn und Sportunion Burgenland

  Neusiedlerstr. 58; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682/62188

Österreichische Arbeitsgemeinschaft Zöliakie

  Anton - Baumgartner - Str. 44/C5/2302 ; 1230 Wien

Österreichische Vereinigung Morbus Bechterew

  Gechäftsstelle:1020 Wien, Obere Augartenstr. 26 - 28, Tel.: 332 28 10

Österreichischer Herzverband

  Prof. Mastnak: Henndorferstr. 10; 5201 Seekirchen oder Helmut Schulter:

  Statteggerstr. 35; 8045 Graz, Tel.: 06212 / 7828 oder 0316 / 69 45 17

2.      Wie erfolgt in den einzelnen angeführten Organisationen - die Abgrenzung zwischen

          hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen und ehrenamtlich tätigen Personen?

 

3.       In welchem Ausmaß sind in den - in Frage 1 anführten Organisationen - hauptamtlich

          Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung angemeldet?

 

4.       Bedienen sich die - in Frage 1 angeführten Organisationen - auch freier

          DienstnehmerInnen bzw. Werkvertragsregelungen?

          Wenn ja: In welchem Ausmaß trifft dies auf jede der beiden Kategorien zu?

 

5.      Kommen in den - in Frage 1 angeführten Organisationen - Kollektivverträge zur

         Anwendung?

         Wenn ja: Welche?

         Wenn nein: Warum nicht?

 

6.      Bestehen in den - in Frage 1 angeführten Organisationen - Betriebsvereinbarungen für

         die hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen zwecks kontrollierbarer Abgrenzung

         zum Ehrenamt?

 

7.      Welche finanziellen Unterstützungen haben die - in Frage 1 angeführten

          Organisationen aus ihrem Ressort im Jahr 2001 erhalten und wie hoch waren

          demgegenüber die finanziellen Zuwendungen im Jahr 2000?

 

8.       Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des

          Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und

          welche finanziellen Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch

           Nachhaltigkeit auf die folgenden Budgets?

 

9.       Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des

           Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und

           welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür aufzuwenden?