3041/J XXI.GP

Eingelangt am:08.11.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001

 

Das Jahr 2001 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen

ausgerufen. Im Working Paper No 6 (von Christoph Badelt und Eva Hollweger) finden sich

folgende Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:

 

„2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT

In diesem Papier wird unter „ehrenamtlicher Arbeit“ eine Arbeitsleistung

verstanden, der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die also „unbezahlt"

geleistet wird) und deren Ergebnis KonsumentInnen außerhalb des eigenen

Haushalts zufließt (vgl. Badelt 1999a, S. 433 und Badelt 1985, S. 60). Die Definition

beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die

Unterscheidung ehrenamtlicher von bezahlter Arbeit. Um - entsprechend der

gewählten Definition - als ehrenamtlich zu gelten, darf für erbrachte Leistungen kein

Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten, wenn

etwa Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Zudem gibt es verschiedenste

Formen nicht - monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,

Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene

Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht unbedingt aus

altruistischen Motiven erfolgen.

Nicht alle Formen unbezahlter Arbeit werden mit der Definition in Betracht gezogen.

Hausarbeit im eigenen Haushalt wird bewusst ausgeklammert, wobei auch hier

Beispiele genannt werden können, welche die Grenze zwischen Haus - und

ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die Betreuung

Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese außerhalb des

eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird, nicht

jedoch wenn sie im eigenen Haushalt stattfindet. Dennoch wird für die vorliegende

Studie der eigene Haushalt als Abgrenzungskriterium herangezogen, da er eine klare

Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.

Weiters handelt es sich nach der verwendeten Definition bei ehrenamtlicher Arbeit

um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter ehrenamtlicher

Arbeit angesprochen wird. Dies schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus ihrer

Arbeit selbst einen Nutzen ziehen. Mit diesem Kriterium soll ehrenamtliche Arbeit

jedoch von rein konsumptiven Freizeit - Aktivitäten unterschieden werden. Auch

diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige individuelle

Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) TeilnehmerInnen

eines Chors beispielsweise können das persönliche Vergnügen des Singens bei ihrer

Tätigkeit in den Vordergrund stellen oder ihre Aktivität überwiegend als Leistung für

andere (ZuhörerInnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition ist die

Motivation nicht ausschlaggebend.

Eine Reihe von Studien untersucht lediglich jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb

von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung schließt hingegen

auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als beispielsweise in Form der

Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser

zwei Formen wert gelegt wurde. Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in Folge

als formelle ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, während jene Aktivitäten, die ohne

Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle ehrenamtliche

Arbeit benannt werden."

Unter den Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter der

Untergliederung Soziales:

 

„Es konnte(n) 53 Organisation(en) gefunden werden. Klicken Sie auf die jeweilige

Organisation um Details zu erfahren.

 

Caritas Socialis Pflege - und Sozialzentrum Rennweg

  Oberzellerg. 1 ; 1030 Wien, Tel.: 01/ 7171 53 599 (7171 598)

Caritas/Diözese Eisenstadt

  St.Rochusstr. 15 ; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682 / 777 - 300

Caritas/Diözese St.Pölten

  Hasnerstr. 4c; 3100 St. Pölten, Tel.: 02742/ 844 - 120

Caritas/Erzdiözese Wien - Caritasverband

  Albrechtskreithg. 19 - 21 ; 1160 Wien, Tel.: 01/ 878 12 - 0

Emmausgemeinschaft/St.Pölten

  Herzogenburger Str. 48 - 50 ; 3100 St.Pölten, Tel.: 02742 / 31 990 - 100

Geratriezentrum am Wienerwald

  Jagdschloßg. 59 ; 1130 Wien, Tel.: 01/ 80 110 - 3523

Hauskrankenpflege Salzburg - Stadt

  Gaswerkgasse 16; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 435415

Hilfswerk Austria

  Ebendorferstr. 6/5 ; 1010 Wien, Tel.: 01/ 40 57 500 - 0

Hospiz - Bewegung Salzburg - Verein für Lebensbegleitung und Sterbebeistand

  Morzger Str. 27 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 82 23 10

Hospizbewegung Baden

  Weilburgstr. 12/1/9 ; 2500 Baden, Tel.: 02252 / 22 866 (0664/2732148)

Hospizbewegung Kärnten

  p.A. Evangelisches Diakoniewerk Waiern ; Martin - Luther - Str. 12 ; 9560 Feldkirchen,

  Tel.: 04276/2201

Hospizbewegung Vorarlberg

  Maria - Mutter - Weg 2 ; 6800 Feldkirch, Tel.: 05522 / 70 002 - 19

• Hospizverein Steiermark

  Krichbergstr. 18; 8044 Graz, Tel.: 0316 / 39 15 70 (0664/3118013)

Johanniter - Unfall - Hilfe in Österreich/Wien

  Herbeckstr. 39 ; 1180 Wien, Tel.: 01 / 470 70 30

• Katholische Frauenbewegung Diözese Linz

  Kapuzinerstraße 84 4020, Tel.: 0732/7610 - 3441

Landesverband Hospiz Oberösterreich

  Steing. 25 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 79 36 00

Lebenshilfe Österreich/Oberösterreich

  Dürnauer Str. 94 ; 4840 Vöcklabruck, Tel.: 07672 / 27 550 - 0

Lebenshilfe Österreich/Tirol

  Andechstr. 52e ; 6021 Innsbruck, Tel.: 0512 / 34 34 21

Lebenshilfe Österreich/Vorarlberg

  Gratenstr. 2 ; 6840 Götzis, Tel.: 05523 / 53 255 - 0

NPO - Institut an der WU Wien

  Reithlegasse 16; 1190 Wien, Tel.: 01/31336 - 5878

Netzwerk der Solidarität

  Klosterg. 15 ; 3100 St. Pölten, Tel.: 02742 / 398 - 371

Pro Mente Steiermark

  Babenbergerstr. 104/2 ; 8020 Graz Tel.: 0316 / 71 42 45

Regenbogenhaus

  Hadikg. 50; 1140 Wien, Tel.: 01 / 89 46 247

• Rosalila PantherInnen - Schwullesbische ARGE Steiermark

  Rapoldgasse 24 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 32 80 80

Telefonseelsorge - Notrufdienst

  Stephansplatz 6 ; 1010 Wien, Tel.: 142 ; (Büro: 01 / 512 52 24)

Tiroler Hospiz - Gemeinschaft

  Heiliggeiststr. 16 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 72 70 - 38

Union der Soroptimist Clubs Österreich

  Arthur - Schnitzler - Straße 4; 5026 Salzburg, Tel.: 0662/625172

VBSA - Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit

  Castelllg. 17 ; 1050 Wien, Tel.: 01 / 545 95 60 - 0

Verein Hospiz Mödling

  Josefsg. 27 ; 2340 Mödling, Tel.: 02236 / 864 101

Verein zur Förderung Freiwilliger Sozialer Dienste/Prolekt Freiwillige Sommereinsätze

  Kapuzinerstr. 84 ; 4020 Linz, Tel.: 0732/ 7610 - 3910

Volkshilfe Österreich

  Auerspergstr. 4; 1010 Wien, Tel.: 01/402 62 09

Volkshilfe Österreich/Burgenland

  Johann Permayerstr. 5 ; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682/ 61 5 69

Volkshilfe Österreich/Oberösterreich

  Glimpfingerstr. 48 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 34 05 - 100

Volkshilfe Österreich/Salzburg

  Innsbrucker Bundesstr. 37 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 42 39 44

Volkshilfe Österreich/Steiermark

  Sackstr. 20/1 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 1 89 60

Volkshilfe Österreich/Vorarlberg

  Anton - Schneiderstr. 19 ; 6900 Bregenz, Tel.: 05574 / 48 853

Volkshilfe Österreich/Wien

  Weinbergg. 77 ; 1190 Wien, Tel.: 01/360 64 - 19

pro humanis - Leben.Helfen.

  C.v.Hötzendorfstr. 23 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 82 77 07

pro mente Kärnten

  Hoffmanng. 12 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 55 112

pro mente Oberösterreich

  Figulystr. 32 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 656103 - 0

pro mente Wien - Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit

  Grüng. 1a ; 1040 Wien, Tel.: 01/ 513 15 30

ÖIMB - Österrr.Integrationswerk für Menschen mit und ohne Behinderung

  Jurekgasse 1/1/4/16 1150 Wien, Tel.: 01 9130019

Österreichisches Hilfswerk

  Ebendorferstr. 6/4 ; 1010 Wien, Tel.: 01 / 404 42 - 0

Österreichisches Hilfswerk/Kärnten

  8. Mai - Str. 47 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 50 17 00

Österreichisches Hilfswerk/Niederösterreich

  Fersterg. 4 ; 3100 St.Pölten, Tel.: 02742 / 249

Österreichisches Hilfswerk/Oberösterreich

  Dametzstr. 6 ; 4020 Linz, Tel.: 0732/ 77 51 11

Österreichisches Hilfswerk/Salzburg

  Kleßheimer Allee 45; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 43 47 02

Österreichisches Hilfswerk/Wien

  Schottenfeldgasse 29; 1072 Wien, Tel.: 01/ 512 36 61

Österreichisches Rotes Kreuz

  Wiedner Hauptstr. 32 ; 1040 Wien, Tel.: 01 / 58 900 - 0

Österreichisches Rotes Kreuz/Burgenland

  7000 Eisenstadt, Henry - Dunant - Str. 4, Tel.: 02682/ 744

Österreichisches Rotes Kreuz/Oberösterreich

  Körnerstr. 28; Linz/ Donau, Tel.: 0732 / 7644 - 0

Österreichisches Rotes Kreuz/Steiermark

  Merang. 26; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 36 0l

Österreichisches Rotes Kreuz/Tirol

  Sillufer 3a; 6021 Innsbruck, Tel.: 0512,,

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für für

Wirtschaft und Arbeit nachfolgende

 

ANFRAGE

 

1.       Wie erfolgt in den einzelnen - in der Begründung angeführten Organisationen die

          Abgrenzung zwischen hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und ehrenamtlich

          tätigen Personen?

2.       In welchem Ausmaß sind in den - in der Begründung anführten Organisationen -

          hauptamtlich Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung

          angemeldet?

3.       Bedienen sich die - in der Begründung angeführten Organisationen - auch freier

          DienstnehmerInnen bzw. Werkvertragsregelungen?

          Wenn ja: In welchem Ausmaß trifft dies auf jede der beiden Kategorien zu?

4.       Kommen in den - in der Begründung angeführten Organisationen - Kollektivverträge

          zur Anwendung?

          Wenn ja: Welche?

          Wenn nein: Warum nicht?

5.       Bestehen in den - in der Begründung angeführten Organisationen -

          Betriebsvereinbarungen für die hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen zwecks

          kontrollierbarer Abgrenzung zum Ehrenamt?

6.       Wieviel zusätzliche finanzielle Mittel stehen der Bundesregierung für das

          Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Internationalen Jahr der Freiwilligen

          2001 zur Verfügung?

7.      Welche finanziellen Unterstützungen haben die - in der Begründung angeführten

          Organisationen aus ihrem Ressort im Jahr 2001 erhalten und wie hoch waren

          demgegenüber die finanziellen Zuwendungen im Jahr 2000?

8.       Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des

          Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und

          welche finanziellen Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch

          Nachhaltigkeit auf die folgenden Budgets?

9.       Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des

          Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und

          welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür aufzuwenden?