3042/J XXI.GP
Eingelangt am: 08.11.2001
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Manfred Lackner
und Genossinnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001
Das Jahr 2001 wurde
von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
ausgerufen. Im Working Paper No 6 (von
Christoph Badelt und Eva Hollweger) finden sich
folgende Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:
“2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT
In diesem Papier wird unter
“ehrenamtlicher Arbeit" eine Arbeitsleistung
verstanden, der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die
also “unbezahlt"
geleistet wird) und
deren Ergebnis Konsumentinnen außerhalb des eigenen
Haushalts
zufließt (vgl. Badelt 1999a, S. 433 und Badelt 1985, S. 60). Die
Definition
beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die
Unterscheidung
ehrenamtlicher von bezahlter Arbeit. Um - entsprechend der
gewählten
Definition - als ehrenamtlich zu gelten, darf für erbrachte Leistungen
kein
Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten,
wenn
etwa
Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Zudem gibt es verschiedenste
Formen nicht-monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,
Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene
Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht
unbedingt aus
altruistischen
Motiven erfolgen.
Nicht alle Formen unbezahlter Arbeit
werden mit der Definition in Betracht gezogen.
Hausarbeit im eigenen
Haushalt wird bewusst ausgeklammert, wobei auch hier
Beispiele genannt werden können, welche die Grenze zwischen Haus- und
ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die
Betreuung
Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese
außerhalb des
eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird,
nicht
jedoch wenn sie im
eigenen Haushalt stattfindet. Dennoch wird für die vorliegende
Studie der eigene
Haushalt als Abgrenzungskriterium herangezogen, da er eine klare
Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.
Weiters handelt es
sich nach der verwendeten Definition bei ehrenamtlicher Arbeit
um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter
ehrenamtlicher
Arbeit angesprochen wird. Dies schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus
ihrer
Arbeit selbst einen
Nutzen ziehen. Mit diesem Kriterium soll ehrenamtliche Arbeit
jedoch von rein
konsumptiven Freizeit-Aktivitäten unterschieden werden. Auch
diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige
individuelle
Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) Teilnehmerinnen
eines Chors
beispielsweise können das persönliche Vergnügen des Singens bei
ihrer
Tätigkeit in den
Vordergrund stellen oder ihre Aktivität überwiegend als Leistung
für
andere (Zuhörerinnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition
ist die
Motivation nicht
ausschlaggebend.
Eine Reihe von Studien untersucht
lediglich jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb
von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung
schließt hingegen
auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als
beispielsweise in Form der
Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser
zwei Formen wert
gelegt wurde. Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in Folge
als formelle
ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, während jene Aktivitäten, die
ohne
Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle
ehrenamtliche
Arbeit benannt werden."
Aus diesem
Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
soziale
Sicherheit und Generationen nachfolgende
ANFRAGE
l. Unter den
Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter
der
Untergliederung
Gesundheit:
Es konnte(n) 46
Organisation(en) gefunden werden. Klicken Sie auf die jeweilige
Organisation
um Details zu erfahren.
» Aids Hilfe Wien
Mariahilfer
Gürtel 4 ; 1060 Wien, Tel.: 01 / 595 37 40
> Aidshilfe Oberösterreich
Langg.
12 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 21 70
> Alzheimer Angehörige Austria
Obere Augartenstr. 26-28 ; 1020 Wien, Tel.: 01 / 332 51 66
* Caritas Socialis Pflege- und
Sozialzentrum Rennweg
Oberzellerg, l ;
1030 Wien, Tel.: 01 / 7171 53 599 (7171 598)
>
Christoffel Blindenmission
Darnautg. 13/5 ;
1120 Wien, Tel.: 01 / 810 13 00
* Emmausgemeinschaft/St. Polten
Herzogenburger
Str. 48-50 ; 3100 St.Pölten, Tel.: 02742 / 31 990-100
* Friedensdorf International
Johann-Puch-Str.
7 ; 4400 Steyr, Tel.: 07252 / 80 263
> Geratriezentrum
am Wienerwald
Jagdschloßg.
59 ; 1130 Wien, Tel.: 01 / 80 110-3523
> Hauskrankenpflege Salzburg-Stadt
Gaswerkgasse
16; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 435415
> Hepatitis
Liga Österreich
Liechtensteinstr.
11/18 ; 1090 Wien, Tel.: 01 / 315 27 27 (0676/4214025)
> Hospiz-Bewegung Salzburg - Verein für Lebensbegleitung und
Sterbebeistand
Morzger
Str. 27 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 82 23 10
> Hospizbewegung Baden
Weilburgstr.
12/1/9 ; 2500 Baden, Tel.: 02252 / 22 866 (0664/2732148)
> Hospizbewegung
Kärnten
p.A. Evangelisches Diakoniewerk Waiern ; Martin-Luther-Str. 12 ; 9560
Feldkirchen,
Tel.: 04276 / 22 01
» Hospizbewegung Vorarlberg
Maria-Mutter-Weg 2 ;
6800 Feldkirch, Tel.: 05522 / 70 002-19
> Hospizverein Steiermark
Krichbergstr. 18 ;
8044 Graz, Tel.: 0316 / 39 15 70 (0664/3118013)
» Kinder-Krebs-Hilfe
- Dachverband der Österreichischen Kinder-Krebs-Hilfe-
Organisation
Kinderspitalg. 7 ;
1090 Wien, Tel.: 01 / 402 88 99
> Kinder-Krebs-Hilfe/Salzburg
Leonhard-von-Keutschachstr.
4/2 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 43 19 17
»
Kinder-Krebs-Hilfe/Steiermark
Dr.-Hanisch-Weg
4 ; 8047 Graz, Tel.: 0316 / 30 21 42
> Kinder-Krebs-Hilfe/Tirol.
Vorarlberg und Südtirol
Schmerlingstr.
6 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 57 10 85
> Kuratorium: Martha Frühwirt-Zentrum für
medizinische Selbsthilfegruppen
Obere
Augartenstr. 26-28 ; 1020 Wien, Tel.: 01 / 330 22 15
> Landesverband
Hospiz Oberösterreich
Steing. 25 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 79 36 00
NPO-Institut an der WU Wien
Reithlegasse 16; 1190 Wien, Tel.: 01/31336-5878
Pro Mente Steiermark
Babenbergerstr. 104/2 ; 8020 Graz, Tel.: 0316 / 71 42 45
Regenbogenhaus
Hadikg. 50 ; 1140 Wien, Tel.: 01 / 89 46 247
Rosalila Pantherinnen - Schwullesbische ARGE Steiermark
Rapoldgasse 24 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 32 80 80
Rote Nasen Clowndoctors - Verein zu Förderung der Lebensfreude für kranke
und leidende Menschen
Muthg. 27 ; 1190 Wien, Tel.: 01 / 318 03 13
Stiftung Kindertraum
Mariahilferstr. 105/Stiege 2/12 ; 1060 Wien, Tel.: 01 / 585 45 16
Tiroler Hospiz-Gemeinschaft
Heiliggeiststr. 16 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 72 70-38
Union der Soroptimist Clubs Österreich
Arthur-Schnitzler-Straße 4; 5026 Salzburg, Tel.: 0662/625172
Verein Ehrenamtliches Besuchsteam
Frauenhofnerstr. 54 ; 3430 Tulln, Tel.: 02272 / 65 000-35
Verein Hospiz Mödling
Josefsg. 27 ; 2340 Mödling, Tel.: 02236 / 864 101
Verein Kinderbegleitung
4841 Ungenach 51, Tel.: 07672 / 84 84
Verein Klinik-Brücke - Besuchsdienst im Krankenhaus
Univ.-Klinik Innsbruck; Anichstr. 35 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 504-8541
Verein Patientenhilfsteam Rudolfsstiftung
Juchg. 15 ; 1030 Wien, Tel.: 01 / 71 165-1241
Verein für Opfer von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen
Omega-Gesundheitsstelle ; Granateng. 2 ; 8020 Graz, Tel.: 0316 / 77 35 54
pro humanis - Leben. Helfen.
C.v.Hötzendorfstr. 23 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 82 77 07
pro mente Kärnten
Hoffmanng. 12 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 55 112
pro rnente Oberösterreich
Figulystr. 32 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 656103-0
pro mente Wien - Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit
Grüng. la ; 1040 Wien, Tel.: 01 / 513 15 30
Ärzte ohne Grenzen
Josefstädterstr. 19 ; 1080 Wien, Tel.: 01 / 409 72 76
Ö5IS - Österreichische Selbsthilfe-Initiative Stottern
Brixnerstr. 3/1.Stock ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 48 69
ÖTL - Österreichische Tinnitus-üaa
Postfach 23 ; 8029 Graz, Tel.: 0316 / 28 91 30 (0676/5447080)
Ost.Turn und Sportunion Burgenland
Neusiedlerstr. 58; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682/62188
Österreichische Arbeitsgemeinschaft Zöliakie
Anton-Baumgartner-Str. 44/C5/2302 ; 1230 Wien
Österreichische Vereinigung Morbus Bechterew
Gechäftsstelle:1020 Wien, Obere Augartenstr. 26-28, Tel.: 332 28 10
Österreichischer Herzverband
Prof. Mastnak: Henndorferstr. 10; 5201 Seekirchen oder Helmut Schulter:
Statteggerstr. 35; 8045 Graz, Tel.: 06212 / 7828 oder 0316 / 69 45 17
2. Wie erfolgt
in den einzelnen angeführten Organisationen - die Abgrenzung zwischen
hauptamtlich
beschäftigten Mitarbeiterinnen und ehrenamtlich tätigen Personen?
3. In welchem
Ausmaß sind in den - in Frage l anführten Organisationen -
hauptamtlich
Beschäftigte
in Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung angemeldet?
4.
Bedienen sich die - in Frage l angeführten Organisationen - auch freier
Dienstnehmerinnen
bzw. Werkvertragsregelungen?
Wenn
ja: In welchem Ausmaß trifft dies auf jede der beiden Kategorien zu?
5.
Kommen in den - in Frage langeführten Organisationen -
Kollektivverträge zur
Anwendung?
Wenn
ja: Welche?
Wenn nein: Warum nicht?
6.
Bestehen in den - in Frage l angeführten Organisationen -
Betriebsvereinbarungen für
die
hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen zwecks kontrollierbarer
Abgrenzung
zum
Ehrenamt?
7. Welche finanziellen Unterstützungen haben die - in Frage l angeführten
Organisationen
aus dem Ressort Soziales bzw. und/oder dem Bereich Gesundheit im
Jahr 2001 erhalten und wie hoch waren demgegenüber die finanziellen
Zuwendungen
im
Jahr 2000?
8. Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes
der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch
Nachhaltigkeit auf die folgenden Budgets?
9. Werden
durch die in Frage 9 genannten Maßnahmen auch die Budgets der
Sozialversicherungsträger belastet?
Wenn
ja: In welchem Ausmaß trifft dies die einzelnen Träger im Jahr 2001
und in den
Jahren
2002 sowie 2003?
10. Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes
der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür aufzuwenden?