3042/J XXI.GP

Eingelangt am: 08.11.2001

 

 


 

                                        Anfrage

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Manfred Lackner

und Genossinnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001

Das Jahr 2001 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
ausgerufen. Im
Working Paper No 6 (von Christoph Badelt und Eva Hollweger) finden sich
folgende Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:

“2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT

In diesem Papier wird unter “ehrenamtlicher Arbeit" eine Arbeitsleistung
verstanden, der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die also “unbezahlt"
geleistet wird) und deren Ergebnis Konsumentinnen außerhalb des eigenen
Haushalts zufließt (vgl. Badelt 1999a, S. 433 und Badelt 1985, S. 60). Die Definition
beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die
Unterscheidung ehrenamtlicher von bezahlter Arbeit. Um - entsprechend der
gewählten Definition - als ehrenamtlich zu gelten, darf für erbrachte Leistungen kein
Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten, wenn
etwa Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Zudem gibt es verschiedenste
Formen nicht-monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,
Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene
Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht unbedingt aus
altruistischen Motiven erfolgen.

Nicht alle Formen unbezahlter Arbeit werden mit der Definition in Betracht gezogen.
Hausarbeit im eigenen Haushalt wird bewusst ausgeklammert, wobei auch hier
Beispiele genannt werden können, welche die Grenze zwischen Haus- und
ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die Betreuung
Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese außerhalb des
eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird, nicht
jedoch wenn sie im eigenen Haushalt stattfindet. Dennoch wird für die vorliegende
Studie der eigene Haushalt als Abgrenzungskriterium herangezogen, da er eine klare
Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.
Weiters handelt es sich nach der verwendeten Definition bei ehrenamtlicher Arbeit
um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter ehrenamtlicher
Arbeit angesprochen wird. Dies schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus ihrer
Arbeit selbst einen Nutzen ziehen. Mit diesem Kriterium soll ehrenamtliche Arbeit
jedoch von rein konsumptiven Freizeit-Aktivitäten unterschieden werden. Auch
diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige individuelle
Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) Teilnehmerinnen
eines Chors beispielsweise können das persönliche Vergnügen des Singens bei ihrer
Tätigkeit in den Vordergrund stellen oder ihre Aktivität überwiegend als Leistung für
andere (Zuhörerinnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition ist die
Motivation nicht ausschlaggebend.

Eine Reihe von Studien untersucht lediglich jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb
von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung schließt hingegen
auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als beispielsweise in Form der
Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser
zwei Formen wert gelegt wurde. Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in Folge
als formelle ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, während jene Aktivitäten, die ohne
Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle ehrenamtliche
Arbeit benannt werden."


Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende

ANFRAGE

l.        Unter den Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter der
Untergliederung Gesundheit:

Es konnte(n) 46 Organisation(en) gefunden werden. Klicken Sie auf die jeweilige
Organisation um Details zu erfahren.

» Aids Hilfe Wien

Mariahilfer Gürtel 4 ; 1060 Wien, Tel.: 01 / 595 37 40
> Aidshilfe Oberösterreich

Langg. 12 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 21 70
> Alzheimer Angehörige
Austria

Obere Augartenstr. 26-28 ; 1020 Wien, Tel.: 01 / 332 51 66

* Caritas Socialis Pflege- und Sozialzentrum Rennweg
Oberzellerg, l ; 1030 Wien, Tel.: 01 / 7171 53 599 (7171 598)

> Christoffel Blindenmission
Darnautg. 13/5 ; 1120 Wien, Tel.: 01 / 810 13 00

* Emmausgemeinschaft/St. Polten
Herzogenburger Str. 48-50 ; 3100 St.Pölten, Tel.: 02742 / 31 990-100

* Friedensdorf International

Johann-Puch-Str. 7 ; 4400 Steyr, Tel.: 07252 / 80 263
> Geratriezentrum am Wienerwald

Jagdschloßg. 59 ; 1130 Wien, Tel.: 01 / 80 110-3523
> Hauskrankenpflege Salzburg-Stadt

Gaswerkgasse 16; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 435415
> Hepatitis Liga Österreich

Liechtensteinstr. 11/18 ; 1090 Wien, Tel.: 01 / 315 27 27 (0676/4214025)
> Hospiz-Bewegung Salzburg - Verein für Lebensbegleitung und Sterbebeistand

Morzger Str. 27 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 82 23 10
> Hospizbewegung Baden

Weilburgstr. 12/1/9 ; 2500 Baden, Tel.: 02252 / 22 866 (0664/2732148)
> Hospizbewegung Kärnten

p.A. Evangelisches Diakoniewerk Waiern ; Martin-Luther-Str. 12 ; 9560

Feldkirchen, Tel.: 04276 / 22 01
» Hospizbewegung Vorarlberg

Maria-Mutter-Weg 2 ; 6800 Feldkirch, Tel.: 05522 / 70 002-19
> Hospizverein Steiermark

Krichbergstr. 18 ; 8044 Graz, Tel.: 0316 / 39 15 70 (0664/3118013)
» Kinder-Krebs-Hilfe - Dachverband der Österreichischen Kinder-Krebs-Hilfe-

Organisation

Kinderspitalg. 7 ; 1090 Wien, Tel.: 01 / 402 88 99
> Kinder-Krebs-Hilfe/Salzburg

Leonhard-von-Keutschachstr. 4/2 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 43 19 17
» Kinder-Krebs-Hilfe/Steiermark

Dr.-Hanisch-Weg 4 ; 8047 Graz, Tel.: 0316 / 30 21 42
> Kinder-Krebs-Hilfe/Tirol. Vorarlberg und Südtirol

Schmerlingstr. 6 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 57 10 85
> Kuratorium: Martha Frühwirt-Zentrum für medizinische Selbsthilfegruppen

Obere Augartenstr. 26-28 ; 1020 Wien, Tel.: 01 / 330 22 15
> Landesverband Hospiz Oberösterreich


Steing. 25 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 79 36 00

NPO-Institut an der WU Wien

Reithlegasse 16; 1190 Wien, Tel.: 01/31336-5878

Pro Mente Steiermark

Babenbergerstr. 104/2 ; 8020 Graz, Tel.: 0316 / 71 42 45

Regenbogenhaus

Hadikg. 50 ; 1140 Wien, Tel.: 01 / 89 46 247

Rosalila Pantherinnen - Schwullesbische ARGE Steiermark

Rapoldgasse 24 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 32 80 80

Rote Nasen Clowndoctors - Verein zu Förderung der Lebensfreude für kranke

und leidende Menschen

Muthg. 27 ; 1190 Wien, Tel.: 01 / 318 03 13

Stiftung Kindertraum

Mariahilferstr. 105/Stiege 2/12 ; 1060 Wien, Tel.: 01 / 585 45 16

Tiroler Hospiz-Gemeinschaft

Heiliggeiststr. 16 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 72 70-38

Union der Soroptimist Clubs Österreich

Arthur-Schnitzler-Straße 4; 5026 Salzburg, Tel.: 0662/625172

Verein Ehrenamtliches Besuchsteam

Frauenhofnerstr. 54 ; 3430 Tulln, Tel.: 02272 / 65 000-35

Verein Hospiz Mödling

Josefsg. 27 ; 2340 Mödling, Tel.: 02236 / 864 101

Verein Kinderbegleitung

4841 Ungenach 51, Tel.: 07672 / 84 84

Verein Klinik-Brücke - Besuchsdienst im Krankenhaus

Univ.-Klinik Innsbruck; Anichstr. 35 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 504-8541

Verein Patientenhilfsteam Rudolfsstiftung

Juchg. 15 ; 1030 Wien, Tel.: 01 / 71 165-1241

Verein für Opfer von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen

Omega-Gesundheitsstelle ; Granateng. 2 ; 8020 Graz, Tel.: 0316 / 77 35 54

pro humanis - Leben. Helfen.

C.v.Hötzendorfstr. 23 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 82 77 07

pro mente Kärnten

Hoffmanng. 12 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 55 112

pro rnente Oberösterreich

Figulystr. 32 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 656103-0

pro mente Wien - Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit

Grüng. la ; 1040 Wien, Tel.: 01 / 513 15 30

Ärzte ohne Grenzen

Josefstädterstr. 19 ; 1080 Wien, Tel.: 01 / 409 72 76

Ö5IS - Österreichische Selbsthilfe-Initiative Stottern

Brixnerstr. 3/1.Stock ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 48 69

ÖTL - Österreichische Tinnitus-üaa

Postfach 23 ; 8029 Graz, Tel.: 0316 / 28 91 30 (0676/5447080)

Ost.Turn und Sportunion Burgenland

Neusiedlerstr. 58; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682/62188

Österreichische Arbeitsgemeinschaft Zöliakie

Anton-Baumgartner-Str. 44/C5/2302 ; 1230 Wien

Österreichische Vereinigung Morbus Bechterew

Gechäftsstelle:1020 Wien, Obere Augartenstr. 26-28, Tel.: 332 28 10

Österreichischer Herzverband

Prof. Mastnak: Henndorferstr. 10; 5201 Seekirchen oder Helmut Schulter:

Statteggerstr. 35; 8045 Graz, Tel.: 06212 / 7828 oder 0316 / 69 45 17


2.        Wie erfolgt in den einzelnen angeführten Organisationen - die Abgrenzung zwischen
hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und ehrenamtlich tätigen Personen?

3.        In welchem Ausmaß sind in den - in Frage l anführten Organisationen - hauptamtlich
Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung angemeldet?

4.         Bedienen sich die - in Frage l angeführten Organisationen - auch freier
Dienstnehmerinnen bzw. Werkvertragsregelungen?
Wenn ja: In welchem Ausmaß trifft dies auf jede der beiden Kategorien zu?

5.         Kommen in den - in Frage langeführten Organisationen - Kollektivverträge zur
Anwendung?
Wenn ja: Welche?
Wenn nein: Warum nicht?

6.         Bestehen in den - in Frage l angeführten Organisationen - Betriebsvereinbarungen für
die hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen zwecks kontrollierbarer Abgrenzung
zum Ehrenamt?

7.        Welche finanziellen Unterstützungen haben die - in Frage l angeführten

Organisationen aus dem Ressort Soziales bzw. und/oder dem Bereich Gesundheit im
Jahr 2001 erhalten und wie hoch waren demgegenüber die finanziellen Zuwendungen
im Jahr 2000?

8.         Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des

Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch
Nachhaltigkeit auf die folgenden Budgets?

9.         Werden durch die in Frage 9 genannten Maßnahmen auch die Budgets der
Sozialversicherungsträger belastet?

Wenn ja: In welchem Ausmaß trifft dies die einzelnen Träger im Jahr 2001 und in den
Jahren 2002 sowie 2003?

10.      Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des

Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür aufzuwenden?