3043/J XXI.GP
Eingelangt am:08.11.2001
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001
Das Jahr 2001 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
ausgerufen. Im Working Paper No 6 (von Christoph Badelt und Eva Hollweger) finden sich
folgende Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:
„2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT
In diesem Papier wird unter „ehrenamtlicher Arbeit“ eine Arbeitsleistung
verstanden, der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die also „unbezahlt“
geleistet wird) und deren Ergebnis Konsumentinnen außerhalb des eigenen
Haushalts zufließt (vgl. Badelt 1999a, S. 433 und Badelt 1985, S. 60). Die Definition
beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die
Unterscheidung ehrenamtlicher von bezahlter Arbeit. Um - entsprechend der
gewählten Definition - als ehrenamtlich zu gelten, darf für erbrachte Leistungen kein
Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten, wenn
etwa Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Zudem gibt es verschiedenste
Formen nicht - monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,
Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene
Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht unbedingt aus
altruistischen Motiven erfolgen.
Nicht alle Formen unbezahlter Arbeit werden mit der Definition in Betracht gezogen.
Hausarbeit im eigenen Haushalt wird bewusst ausgeklammert, wobei auch hier
Beispiele genannt werden können, welche die Grenze zwischen Haus - und
ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die Betreuung
Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese außerhalb des
eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird, nicht
jedoch wenn sie im eigenen Haushalt stattfindet. Dennoch wird für die vorliegende
Studie der eigene Haushalt als Abgrenzungskriterium herangezogen, da er eine klare
Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.
Weiters handelt es sich nach der verwendeten Definition bei ehrenamtlicher Arbeit
um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter ehrenamtlicher
Arbeit angesprochen wird. Dies schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus ihrer
Arbeit selbst einen Nutzen ziehen. Mit diesem Kriterium soll ehrenamtliche Arbeit
jedoch von rein konsumptiven Freizeit - Aktivitäten unterschieden werden. Auch
diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige individuelle
Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) TeilnehmerInnen
eines Chors beispielsweise können das persönliche Vergnügen des Singens bei ihrer
Tätigkeit in den Vordergrund stellen oder ihre Aktivität überwiegend als Leistung für
andere (ZuhörerInnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition ist die
Motivation nicht ausschlaggebend.
Eine Reihe von Studien untersucht lediglich jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb
von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung schließt hingegen
auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als beispielsweise in Form der
Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser
zwei Formen wert gelegt wurde. Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in Folge
als formelle ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, während jene Aktivitäten, die ohne
Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle ehrenamtliche
Arbeit benannt
werden."
Unter den Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter der
Untergliederung Soziales:
„Es konnte(n) 53 Organisation(en) gefunden werden. Klicken Sie auf die jeweilige
Organisation um Details zu erfahren.
> Caritas Socialis Pflege - und Sozialzentrum Rennweg
Oberzellerg. 1 ; 1030 Wien, Tel.: 01/7171 53 599 (7171 598)
> Caritas/Diözese Eisenstadt
St. Rochusstr. 15 ; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682/ 777 - 300
> Caritas/Diözese St.Pölten
Hasnerstr. 4c ; 3100 St. Pölten, Tel.: 02742/ 844 - 120
> Caritas/Erzdiözese Wien - Caritasverband
Albrechtskreithg. 19 - 21 ; 1160 Wien, Tel.: 01/878 12 - 0
> Emmausgemeinschaft/St.Pölten
Herzogenburger Str. 48 - 50 ; 3100 St. Pölten, Tel.: 02742/ 31 990 - 100
> Geratriezentrum am Wienerwald
Jagdschloßg. 59 ; 1130 Wien, Tel.: 01/ 80 110 - 3523
> Hauskrankenpflege Salzburg - Stadt
Gaswerkgasse 16; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 435415
> Hilfswerk Austria
Ebendorferstr. 6/5 ; 1010 Wien, Tel.: 01/40 57 500 - 0
> Hospiz - Bewegung Salzburg - Verein für Lebensbegleitung und Sterbebeistand
Morzger Str. 27 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 82 23 10
> Hospizbewegung Baden
Weilburgstr. 12/1/9 ; 2500 Baden, Tel.: 02252 / 22 866 (0664/2732148)
> Hospizbewegung Kärnten
p.A. Evangelisches Diakoniewerk Waiern ; Martin - Luther - Str. 12 ; 9560 Feldkirchen,
Tel.: 04276/22 01
> Hospizbewegung Vorarlberg
Maria - Mutter - Weg 2 ; 6800 Feldkirch, Tel.: 05522 / 70 002 - 19
> Hospizverein Steiermark
Krichbergstr. 18 ; 8044 Graz, Tel.: 0316/ 39 15 70 (0664/3118013)
> Johanniter - Unfall - Hilfe in Österreich/Wien
Herbeckstr. 39 ; 1180 Wien, Tel.: 01 / 470 70 30
> Katholische Frauenbewegung Diözese Linz
Kapuzinerstraße 84 4020, Tel.: 0732/7610 - 3441
> Landesverband Hospiz Oberösterreich
Steing. 25 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 79 36 00
> Lebenshilfe Österreich/Oberösterreich
Dürnauer Str. 94 ; 4840 Vöcklabruck, Tel.: 07672 / 27 550 - 0
> Lebenshilfe Österreich/Tirol
Andechstr. 52e ; 6021 Innsbruck, Tel.: 0512 / 34 34 21
> Lebenshilfe Österreich/Vorarlberg
Gratenstr. 2 ; 6840 Götzis, Tel.: 05523 / 53 255 - 0
> NPO - Institut an der WU Wien
Reithlegasse 16; 1190 Wien, Tel.: 01/31336 - 5878
> Netzwerk der Solidarität
Klosterg. 15 ; 3100 St. Pölten, Tel.: 02742 / 398 – 371
> Pro Mente Steiermark
Babenbergerstr. 104/2; 8020 Graz, Tel.: 0316 / 71 42 45
> Regenbogenhaus
Hadikg. 50; 1140 Wien, Tel.: 01/ 89 46 247
> Rosalila PantherInnen - Schwullesbische ARGE Steiermark
Rapoldgasse 24; 8010 Graz, Tel.: 0316 32 80 80
> Telefonseelsorge - Notrufdienst
Stephansplatz 6 ; 1010 Wien,
Tel.: 142 ; (Büro: 01/ 512 52 24)
> Tiroler Hospiz - Gemeinschaft
Heiliggeiststr. 16 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/ 72 70 - 38
> Union der Soroptimist Clubs Österreich
Arthur - Schnitzler - Straße 4; 5026 Salzburg, Tel.: 0662/625172
> VBSA - Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit
Castellig. 17 ; 1050 Wien, Tel.: 01/ 545 95 60 - 0
> Verein Hospiz Mödling
Josefsg. 27 ; 2340 Mödling, Tel.: 02236 / 864 101
> Verein zur Förderung Freiwilliger Sozialer Dienste/Projekt Freiwillige Sommereinsätze
Kapuzinerstr. 84 ; 4020 Linz, Tel.: 0732/ 7610 - 3910
> Volkshilfe Österreich
Auerspergstr. 4 ; 1010 Wien, Tel.: 01/ 402 62 09
> Volkshilfe Österreich/Burgenland
Johann Permayerstr. 5 ; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682 / 61 5 69
> Volkshilfe Österreich/Oberösterreich
Glimpfingerstr. 48 ; 4020 Linz, Tel.: 0732/ 34 05 - 100
> Volkshilfe Österreich/Salzburg
Innsbrucker Bundesstr. 37 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 42 39 44
> Volkshilfe Österreich/Steiermark
Sackstr. 20/1 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 89 60
> Volkshilfe Österreich/Vorarlberg
Anton - Schneiderstr. 19 ; 6900 Bregenz, Tel.: 05574 / 48 853
> Volkshilfe Österreich/Wien
Weinbergg. 77 ; 1190 Wien, Tel.: 01/ 360 64 - 19
> pro humanis - Leben.Helfen.
C.v.Hötzendorfstr. 23 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 82 77 07
> pro mente Kärnten
Hoffmanng. 12 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 55 112
> pro mente Oberösterreich
Figulystr. 32 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 656103 - 0
> pro mente Wien - Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit
Grüng. 1a ; 1040 Wien, Tel.: 01/ 513 15 30
> ÖIMB - Österrr.Integrationswerk für Menschen mit und ohne Behinderung
Jurekgasse 1/1/4/16 1150 Wien, Tel.: 01/ 9130019
> Österreichisches Hilfswerk
Ebendorferstr. 6/4 ; 1010 Wien, Tel.: 01/ 404 42 - 0
> Österreichisches Hilfswerk/Kärnten
8. Mai - Str. 47 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 50 17 00
> Österreichisches Hilfswerk/Niederösterreich
Fersterg. 4 ; 3100 St.Pölten, Tel.: 02742 / 249
> Österreichisches Hilfswerk/Oberösterreich
Dametzstr. 6 ; 4020 Linz, Tel.: 0732/ 77 51 11
> Österreichisches Hilfswerk/Salzburg
Kleßheimer Allee 45; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 43 47 02
> Österreichisches Hilfswerk/Wien
Schottenfeldgasse 29; 1072 Wien, Tel.: 01/ 512 36 61
> Österreichisches Rotes Kreuz
Wiedner Hauptstr. 32 ; 1040 Wien, Tel.: 01 / 58 900 - 0
> Österreichisches Rotes Kreuz/Burgenland
7000 Eisenstadt, Henry - Dunant - Str. 4, Tel.: 02682 / 744
> Österreichisches Rotes Kreuz/Oberösterreich
Körnerstr. 28; Linz/ Donau, Tel.: 0732 / 7644 - 0
> Österreichisches Rotes Kreuz/Steiermark
Merang. 26; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 36 01
> Österreichisches Rotes Kreuz/Tirol
Sillufer 3a; 6021 Innsbruck,
Tel.: 0512,,
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende
ANFRAGE
1. Wie erfolgt in den einzelnen - in der Begründung angeführten Organisationen - die
Abgrenzung zwischen hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und ehrenamtlich
tätigen Personen?
2. In welchem Ausmaß sind in den - in der Begründung anführten Organisationen -
hauptamtlich Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung
angemeldet?
3. Bedienen sich die - in der Begründung angeführten Organisationen - auch freier
DienstnehmerInnen bzw. Werkvertragsregelungen?
Wenn ja: In welchem Ausmaß trifft dies auf jede der beiden Kategorien zu?
4. Kommen in den - in der Begründung angeführten Organisationen - Kollektivverträge
zur Anwendung?
Wenn ja: Welche?
Wenn nein: Warum nicht?
5. Bestehen in den - in der Begründung angeführten Organisationen -
Betriebsvereinbarungen für die hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen zwecks
kontrollierbarer Abgrenzung zum Ehrenamt?
6. Wieviel zusätzliche finanzielle Mittel stehen der Bundesregierung für das
Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
2001 zur Verfügung?
7. Welche finanziellen Unterstützungen haben die - in der Begründung angeführten
Organisationen aus ihrem Ressort im Jahr 2001 erhalten und wie hoch waren
demgegenüber die finanziellen Zuwendungen im Jahr 2000?
8. Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch
Nachhaltigkeit auf die folgenden Budgets?
9. Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür aufzuwenden?