3044/J XXI.GP
Eingelangt am:08.11.2001
Abgeordneten Heidrun Silhavy
und Genossinnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001
Das Jahr 2001 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
ausgerufen. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen hat in diesem
Zusammenhang eine Web - Seite eingerichtet.
Beim öffnen der Web - Seite kann man quasi als Vorwort des Bundesministers für soziale
Sicherheit und Generationen folgendes nachlesen:
„Die Gesellschaft braucht das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Viele
gesellschaftliche Leistungen können überhaupt nur erbracht werden, weil sich Frauen und
Männer uneigennützig in den Dienst ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger stellen.
Ehrenamtliches Engagement wird in Österreich zu 80 Prozent von Frauen getragen. Sie
sind die Seele, die das freiwillige, ehrenamtliche Tun in unserem Lande prägen.
Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2001 zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
ausgerufen, um die Öffentlichkeit auf diese freiwillig erbrachten Leistungen aufmerksam
zu machen und ihnen mehr Stellenwert beizumessen.
Österreich greift diese Anregungen - schon aufgrund seiner vielfältigen Tradition des
freiwilligen, ehrenamtlichen Engagements - gerne auf. Es ist im Interesse unseres
Landes, diese Tradition hochzuhalten und auch in Zukunft zu pflegen. Die Tätigkeit der
vielen ehrenamtlichen Frauen und Männer ist für den sozialen Zusammenhalt unserer
Gesellschaft unverzichtbar.
Um die Wichtigkeit freiwilligen Engagements zu unterstreichen, wurde in meinem Ressort
diese Website eingerichtet. Hier kann jeder Interessierte alles über die Initiativen, die
Österreich zur Aufwertung und verstärkten Anerkennung des freiwilligen Engagements
setzt, erfahren."
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende
ANFRAGE:
1. Sie haben folgendes Inhaltsverzeichnis der Organisationen auf der Web-Seite
veröffentlicht:
Inhaltsverzeichnis der Organisationen
•
Behinderte Menschen
•
Bildung
•
Entwicklungszusammenarbeit
•
Familie
•
Frauen
•
Freiwillige Feuerwehr
•
Frieden und Menschenreche
•
Gesundheit
•
Hilfs - und Rettungswesen
•
Hospiz
•
Integration von AusländerInnen
•
Katastrophen - und Zivilschutz
•
Kinder und Jugendliche
•
Kirche
•
Kultur
•
Selbsthilfe
•
SeniorenInnen
•
Service Klubs (international tätige Vereine)
•
Service - und Vermittlungsstellen für
•
Freiwilligenarbeit
•
Soziales
•
Sport
•
Stadt - und Dorferneuerung
•
Umwelt - und Tierschutz
•
Weiteres
In welchem Verhältnis sind Frauen und Männer nach dieser Untergliederung
ehrenamtlich jeweils tätig?
2. Sind monetäre Gegenleistungen wie Ansehen, Einfluss, Anerkennung, Sachgeschenke,
Gutschriften, Begünstigungen (z.B geringerer Mitgliedsbeitrag bei einer
Organisation/Verein) in allen unter Frage 1 angeführten Untergliederungen nicht
unterschiedlich geregelt?
Wenn ja: Wie ist die Ausprägung der einzelnen nicht monetären Anerkennungen nach
den konkreten Untergliederungen?
3. Sind Sie der Meinung, dass es auch im ehrenamtlichen Bereich auf Grund nicht
monetärer Anerkennungen einen frauendiskriminierenden Tatbestand gibt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja. Wo und welche Maßnahmen werden Sie dem entgegensetzen?
4. Sie führen aus, dass das ehrenamtliche Engagement zu 80% von Frauen getragen wird.
Gibt es eine Konzentration dieses ehrenamtlichen Engagements auf gewisse
Gesellschaftsbereiche?
Wenn ja, auf welche?
5. Sind sie der Meinung, dass gewisse „ehrenamtliche Aufgaben“ in der
Gesamtverantwortung des Gemeinwesens einer Gesellschaft liegen?
6. Welche Aufgaben des Ehrenamtes schließen Sie von der gesellschaftlichen
Gesamtverantwortung aus und ordnen sie nur individueller Verantwortung zu?
7. Welche Aufgaben zählen aus Sicht ihres Ressorts zu gesellschaftlichen
Gemeinschaftsaufgaben, sind also Aufgaben von denen sich weder die
Solidargemeinschaft noch der Staat in Form der Politik, verabschieden dürfen?