3046/J XXI.GP
Eingelangt am: 08.11.2001
der Abgeordneten
Heidrun Silhavy, Christine Lapp
und Genossinnen
an
den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001
Das
Jahr 2001 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der
Freiwilligen
ausgerufen. Im Working Paper No 6
(von Christoph Badelt und Eva Hollweger) finden sich
folgende Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:
“2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT
In diesem Papier wird
unter “ehrenamtlicher Arbeit" eine Arbeitsleistung
verstanden,
der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die also
“unbezahlt"
geleistet wird) und deren
Ergebnis Konsumentinnen außerhalb des eigenen
Haushalts zufließt (vgl.
Badelt 1999a, S. 433 und Badelt 1985, S. 60). Die Definition
beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die
Unterscheidung ehrenamtlicher von
bezahlter Arbeit. Um - entsprechend der
gewählten Definition - als
ehrenamtlich zu gelten, darf für erbrachte Leistungen kein
Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten,
wenn
etwa Aufwandsentschädigungen
geleistet werden. Zudem gibt es verschiedenste
Formen nicht-monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,
Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene
Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht
unbedingt aus
altruistischen Motiven erfolgen.
Nicht alle Formen
unbezahlter Arbeit werden mit der Definition in Betracht gezogen.
Hausarbeit im eigenen Haushalt
wird bewusst ausgeklammert, wobei auch hier
Beispiele genannt werden können, welche die Grenze zwischen Haus- und
ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die
Betreuung
Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese
außerhalb des
eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird,
nicht
jedoch wenn sie im eigenen
Haushalt stattfindet. Dennoch wird für die vorliegende
Studie der eigene Haushalt als
Abgrenzungskriterium herangezogen, da er eine klare
Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.
Weiters handelt es sich nach der
verwendeten Definition bei ehrenamtlicher Arbeit
um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter
ehrenamtlicher
Arbeit angesprochen wird. Dies
schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus ihrer
Arbeit selbst einen Nutzen
ziehen. Mit diesem Kriterium soll ehrenamtliche Arbeit
jedoch von rein konsumptiven
Freizeit-Aktivitäten unterschieden werden. Auch
diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige
individuelle
Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) Teilnehmerinnen
eines Chors beispielsweise
können das persönliche Vergnügen des Singens bei ihrer
Tätigkeit in den Vordergrund
stellen oder ihre Aktivität überwiegend als Leistung für
andere (ZuhörerInnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition
ist die
Motivation nicht ausschlaggebend.
Eine Reihe von
Studien untersucht lediglich jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb
von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung
schließt hingegen
auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als
beispielsweise in Form der
Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser
zwei Formen wert gelegt wurde.
Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in Folge
als formelle ehrenamtliche
Arbeit bezeichnet, während jene Aktivitäten, die ohne
Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle
ehrenamtliche
Arbeit benannt werden."
Aus
diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für
Wirtschaft und Arbeit nachfolgende
ANFRAGE
Unter
den Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter der
Untergliederung Behinderte Menschen:
Es konnte(n) 24
Organisation(en) gefunden werden. Klicken Sie auf die jeweilige
Organisation um Details zu erfahren.
> Bürgerbüro
Altenhof - Das Dorf
Hueb 10-18; 4674
Altenhof, Tel.: 07735 / 66 31-222
> Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen
Österreichs
Treustr.
9 ; 1200 Wien, Tel.: 01 / 330 35 45-17
> Katholische Frauenbewegung Diözese Linz
Kapuzinerstraße 84 4020, Tel.: 0732/7610-3441
> Lebenshilfe
Österreich/Oberösterreich
Dürnauer Str. 94 ; 4840 Vöcklabruck, Tel.: 07672 / 27 550-0
> Lebenshilfe Österreich/Tirol
Andechstr. 52e ; 6021 Innsbruck, Tel.: 0512/ 34 34 21
> Lebenshilfe
Österreich/Vorarlberg
Gratenstr.
2 ; 6840 Götzis, Tel.: 05523 / 53 255-0
> Malteser Hospitaldienst Austria/ Wien
Johannesg. 2 ; 1010 Wien, Tel.: 01 / 512 53 95
> NPO-Institut an der WU Wien
Reithlegasse 16; 1190 Wien, Tel.: 01/31336-5878
> Verband der Ouerschnittgelähmten
Österreichs/Niederösterreich
Niklas-Steuberg. 13 ; 2361 Laxenburg, Tel.: 02236/
72 121
> ÖIMB - Österrr.Integrationswerk
für Menschen mit und ohne Behinderung
Jurekgasse 1/1/4/16 1150 Wien, Tel.: 01 9130019
> ÖSIS - Österreichische
Selbsthilfe-Initiative Stottern
Brixnerstr.
3/1.Stock ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 48 69
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband
Stubenring 2 ; 1010 Wien, Tel.: 01 / 513 15 35
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Salzburg
Haunspergstr. 39 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 45 10 44
> ÖZIV -
Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Steiermark
Opernring 7 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 82 33 46
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Tirol
Anichstr. 24/IV ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 571983
> ÖZIV - Österreichischer
Zivil-Invalidenverband/Vorarlberg
Bahnhofstr. 39 ; 6900 Bregenz, Tel.: 05574 /
45 579
> ÖZIV -
Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Wien
Wickenburgg. 15/3 ; 1080 Wien, Tel.: 01 / 406 44 12
> Öst.Turn und Sportunion Burgenland
Neusiedlerstr. 58; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682/62188
> Österreichische
Vereinigung Morbus Bechterew
Gechäftsstelle: 1020 Wien, Obere Augartenstr. 26-28, Tel.: 332 28 10
> Österreichischer Behindertensportverband
Brigittenauer Lände 42 ; 1200 Wien, Tel.: 01 / 332 61 34
> Österreichischer
Behindertensportverband/Kärnten
Bahnhofplatz 9 /II ; 9500 Villach, Tel.: 04242 / 217 111
> Österreichischer
Behindertensportverband/Oberösterreich
Tegetthoffstr. 26; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 652 842
> Österreichischer Behindertensportverband/Salzburg
Nonntaler Hauptstr. 86 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 82 19 88
> Österreichischer
Behindertensportverband/Wien
Brigittenauer Lände 42 ; 1200 Wien, Tel.: 01 / 350 05 05
1.
Wie erfolgt in den einzelnen angeführten Organisationen - die Abgrenzung
zwischen
hauptamtlich
beschäftigten Mitarbeiterinnen und ehrenamtlich tätigen Personen?
2.
In welchem Ausmaß sind in den - in Frage l anführten Organisationen
- hauptamtlich
Beschäftigte in
Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung angemeldet?
3.
Bedienen sich die - in Frage l angeführten Organisationen - auch freier
Dienstnehmerinnen bzw. Werkvertragsregelungen?
Wenn ja: In welchem Ausmaß
trifft dies auf jede der beiden Kategorien zu?
4.
Kommen in den - in Frage l angeführten Organisationen -
Kollektivverträge zur
Anwendung?
Wenn ja: Welche?
Wenn nein: Warum nicht?
5.
Bestehen in den - in Frage l angeführten Organisationen - Betriebs
Vereinbarungen für
die
hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen zwecks kontrollierbarer
Abgrenzung
zum
Ehrenamt?
6. Welche finanziellen Unterstützungen haben die - in Frage l angeführten
Organisationen
aus ihrem Ressort im Jahr 2001 erhalten und wie hoch waren
demgegenüber
die finanziellen Zuwendungen im Jahr 2000?
7. Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der
Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch
Nachhaltigkeit
auf die folgenden Budgets?
8. Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt
und
welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür aufzuwenden?