3047/J XXI.GP
Eingelangt am: 08.11.2001
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Christine Lapp
und Genossinnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001
Das Jahr 2001 wurde von den Vereinten Nationen
zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
ausgerufen. Im Working Paper No 6 (von Christoph Badelt und Eva Hollweger)
finden sich
folgende Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:
“2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT
In diesem Papier wird unter
“ehrenamtlicher Arbeit" eine Arbeitsleistung
verstanden, der kein
monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die also
“unbezahlt"
geleistet wird) und deren Ergebnis Konsumentinnen
außerhalb des eigenen
Haushalts zufließt (vgl. Badelt 1999a, S. 433 und
Badelt 1985, S. 60). Die Definition
beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die
Unterscheidung ehrenamtlicher von bezahlter Arbeit. Um -
entsprechend der
gewählten Definition - als ehrenamtlich zu gelten,
darf für erbrachte Leistungen kein
Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten,
wenn
etwa Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Zudem
gibt es verschiedenste
Formen nicht-monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,
Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene
Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht
unbedingt aus
altruistischen Motiven
erfolgen.
Nicht alle
Formen unbezahlter Arbeit werden mit der Definition in Betracht gezogen.
Hausarbeit im eigenen Haushalt wird bewusst ausgeklammert,
wobei auch hier
Beispiele genannt werden können, welche die Grenze
zwischen Haus- und
ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die
Betreuung
Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese
außerhalb des
eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird,
nicht
jedoch wenn sie im eigenen Haushalt
stattfindet. Dennoch wird für die vorliegende
Studie der eigene Haushalt als Abgrenzungskriterium herangezogen, da er
eine klare
Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.
Weiters handelt es sich nach der verwendeten Definition
bei ehrenamtlicher Arbeit
um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter
ehrenamtlicher
Arbeit angesprochen wird. Dies schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus
ihrer
Arbeit selbst einen Nutzen ziehen. Mit diesem Kriterium
soll ehrenamtliche Arbeit
jedoch von rein konsumptiven Freizeit-Aktivitäten
unterschieden werden. Auch
diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige
individuelle
Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) Teilnehmerinnen
eines Chors beispielsweise können das
persönliche Vergnügen des Singens bei ihrer
Tätigkeit in den Vordergrund stellen oder ihre
Aktivität überwiegend als Leistung für
andere (ZuhörerInnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition
ist die
Motivation nicht ausschlaggebend.
Eine Reihe von Studien untersucht lediglich
jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb
von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung
schließt hingegen
auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als
beispielsweise in Form der
Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser
zwei Formen wert gelegt wurde. Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in
Folge
als formelle ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, während jene
Aktivitäten, die ohne
Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle
ehrenamtliche
Arbeit benannt werden."
Aus diesem Grund
stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende
ANFRAGE
Unter den
Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter der
Untergliederung Behinderte
Menschen:
Es konnte(n) 24 Organisation(en) gefunden
werden. Klicken Sie auf die jeweilige
Organisation um Details zu erfahren.
> Bürgerbüro
Altenhof - Das Dorf
Hueb 10-18; 4674 Altenhof, Tel.:
07735 / 66 31-222
> Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Treustr. 9 ; 1200 Wien,
Tel.: 01 / 330 35 45-17
> Katholische Frauenbewegung Diözese Linz
Kapuzinerstraße 84
4020, Tel.: 0732/7610-3441
> Lebenshilfe
Österreich/Oberösterreich
Dürnauer Str. 94 ;
4840 Vöcklabruck, Tel.: 07672 / 27 550-0
> Lebenshilfe Österreich/Tirol
Andechstr. 52e ; 6021 Innsbruck, Tel.: 0512 / 34 34 21
> Lebenshilfe Österreich/Vorarlberg
Gratenstr. 2 ; 6840
Götzis, Tel.: 05523 / 53 255-0
> Malteser Hospitaldienst Austria/ Wien
Johannesg. 2 ; 1010 Wien,
Tel.: 01 / 512 53 95
> NPO-Institut an der WU Wien
Reithlegasse 16; 1190 Wien,
Tel.: 01/31336-5878
> Verband der Querschnittgelähmten
Österreichs/Niederösterreich
Niklas-Steuberg. 13 ; 2361
Laxenburg, Tel.: 02236 / 72 121
> ÖIMB - Österrr.Integrationswerk für Menschen mit und
ohne Behinderung
Jurekgasse 1/1/4/16 1150
Wien, Tel.: 01 9130019
> ÖSIS - Österreichische
Selbsthilfe-Initiative Stottern
Brixnerstr. 3/1.Stock ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 48 69
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband
Stubenring 2 ; 1010 Wien, Tel.:
01 / 513 15 35
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Salzburg
Haunspergstr. 39 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 45 10 44
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Steiermark
Opernring 7 ; 8010 Graz,
Tel.: 0316 / 82 33 46
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Tirol
Anichstr. 24/IV ; 6020
Innsbruck, Tel.: 0512 / 571983
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Vorarlberg
Bahnhofstr. 39 ; 6900
Bregenz, Tel.: 05574 / 45 579
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Wien
Wickenburgg. 15/3 ; 1080 Wien, Tel.: 01 / 406 44 12
> Öst.Turn und Sportunion Burgenland
Neusiedlerstr. 58; 7000
Eisenstadt, Tel.: 02682/62188
> Österreichische Vereinigung Morbus Bechterew
Gechäftsstelle: 1020 Wien,
Obere Augartenstr. 26-28, Tel.: 332 28 10
> Österreichischer Behindertensportverband
Brigittenauer Lände 42
; 1200 Wien, Tel.: 01 / 332 61 34
> Österreichischer Behindertensportverband/Kärnten
Bahnhofplatz 9 /II ; 9500
Villach, Tel.: 04242 / 217 111
> Österreichischer
Behindertensportverband/Oberösterreich
Tegetthoffstr. 26; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 652 842
> Österreichischer Behindertensportverband/Salzburg
Nonntaler Hauptstr. 86 ;
5020 Salzburg, Tel. : 0662 / 82 19 88
> Österreichischer Behindertensportverband/Wien
Brigittenauer Lände 42 ; 1200 Wien, Tel.: 01 / 350 05 05
1.
Wie erfolgt in den einzelnen angeführten Organisationen - die Abgrenzung
zwischen
hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und ehrenamtlich
tätigen Personen?
2.
In welchem Ausmaß sind in den - in Frage l anführten Organisationen
- hauptamtlich
Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger
Beschäftigung angemeldet?
3.
Bedienen sich die - in Frage l angeführten Organisationen - auch freier
Dienstnehmerinnen bzw.
Werkvertragsregelungen?
Wenn ja: In welchem Ausmaß trifft dies auf jede der beiden
Kategorien zu?
4.
Kommen in den - in Frage l angeführten Organisationen -
Kollektivverträge zur
Anwendung?
Wenn ja: Welche?
Wenn nein: Warum nicht?
5.
Bestehen in den - in
Frage l angeführten Organisationen - Betriebsvereinbarungen für
die hauptamtlich beschäftigten
Mitarbeiterinnen zwecks kontrollierbarer Abgrenzung
zum Ehrenamt?
6. Welche finanziellen Unterstützungen haben die - in Frage l angeführten
Organisationen aus dem Budget Soziales bzw. und/oder dem Budget Gesundheit im
Jahr 2001 erhalten und
wie hoch waren demgegenüber die finanziellen Zuwendungen
im Jahr 2000?
7.
Wurden für die in Frage 7 angeführten finanziellen
Unterstützungen auch Mittel aus
der Behindertenmilliarde verwendet?
Wenn ja: In welchem Ausmaß?
8. Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt
und
welche finanziellen
Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch
Nachhaltigkeit auf die
folgenden Budgets?
9. Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt
und
welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür
aufzuwenden?