3047/J XXI.GP

Eingelangt am: 08.11.2001

 

 


der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Christine Lapp

und Genossinnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001

 

Das Jahr 2001 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
ausgerufen. Im
Working Paper No 6 (von Christoph Badelt und Eva Hollweger) finden sich
folgende Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:

 

 

 

 

“2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT

In diesem Papier wird unter “ehrenamtlicher Arbeit" eine Arbeitsleistung
verstanden, der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die also “unbezahlt"
geleistet wird) und deren Ergebnis Konsumentinnen außerhalb des eigenen
Haushalts zufließt (vgl. Badelt 1999a, S. 433 und Badelt 1985, S. 60). Die Definition
beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die
Unterscheidung ehrenamtlicher von bezahlter Arbeit. Um - entsprechend der
gewählten Definition - als ehrenamtlich zu gelten, darf für erbrachte Leistungen kein
Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten, wenn
etwa Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Zudem gibt es verschiedenste
Formen nicht-monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,
Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene
Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht unbedingt aus
altruistischen Motiven erfolgen.

Nicht alle Formen unbezahlter Arbeit werden mit der Definition in Betracht gezogen.
Hausarbeit im eigenen Haushalt wird bewusst ausgeklammert, wobei auch hier
Beispiele genannt werden können, welche die Grenze zwischen Haus- und
ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die Betreuung
Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese außerhalb des
eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird, nicht
jedoch wenn sie im eigenen Haushalt stattfindet. Dennoch wird für die vorliegende
Studie der eigene Haushalt als Abgrenzungskriterium herangezogen, da er eine klare
Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.
Weiters handelt es sich nach der verwendeten Definition bei ehrenamtlicher Arbeit
um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter ehrenamtlicher
Arbeit angesprochen wird. Dies schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus ihrer
Arbeit selbst einen Nutzen ziehen. Mit diesem Kriterium soll ehrenamtliche Arbeit
jedoch von rein konsumptiven Freizeit-Aktivitäten unterschieden werden. Auch
diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige individuelle
Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) Teilnehmerinnen
eines Chors beispielsweise können das persönliche Vergnügen des Singens bei ihrer
Tätigkeit in den Vordergrund stellen oder ihre Aktivität überwiegend als Leistung für
andere (ZuhörerInnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition ist die
Motivation nicht ausschlaggebend.

Eine Reihe von Studien untersucht lediglich jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb
von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung schließt hingegen
auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als beispielsweise in Form der
Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser
zwei Formen wert gelegt wurde. Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in Folge
als formelle ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, während jene Aktivitäten, die ohne
Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle ehrenamtliche
Arbeit benannt werden."


Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende

 

 

ANFRAGE

 

Unter den Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter der
Untergliederung Behinderte Menschen:

Es konnte(n) 24 Organisation(en) gefunden werden. Klicken Sie auf die jeweilige
Organisation um Details zu erfahren.

 

> Bürgerbüro Altenhof - Das Dorf
   
Hueb 10-18; 4674 Altenhof, Tel.: 07735 / 66 31-222

> Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

    Treustr. 9 ; 1200 Wien, Tel.: 01 / 330 35 45-17
>
Katholische Frauenbewegung Diözese Linz

    Kapuzinerstraße 84 4020, Tel.: 0732/7610-3441
> Lebenshilfe Österreich/Oberösterreich

    Dürnauer Str. 94 ; 4840 Vöcklabruck, Tel.: 07672 / 27 550-0
> Lebenshilfe Österreich/Tirol

    Andechstr. 52e ; 6021 Innsbruck, Tel.: 0512 / 34 34 21

> Lebenshilfe Österreich/Vorarlberg

    Gratenstr. 2 ; 6840 Götzis, Tel.: 05523 / 53 255-0
> Malteser Hospitaldienst
Austria/ Wien

    Johannesg. 2 ; 1010 Wien, Tel.: 01 / 512 53 95
> NPO-Institut an der WU Wien

    Reithlegasse 16; 1190 Wien, Tel.: 01/31336-5878
> Verband der Querschnittgelähmten Österreichs/Niederösterreich

    Niklas-Steuberg. 13 ; 2361 Laxenburg, Tel.: 02236 / 72 121
> ÖIMB - Österrr.Integrationswerk für Menschen mit und ohne Behinderung

    Jurekgasse 1/1/4/16 1150 Wien, Tel.: 01 9130019
> ÖSIS - Österreichische Selbsthilfe-Initiative Stottern

    Brixnerstr. 3/1.Stock ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 48 69

> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband

   Stubenring 2 ; 1010 Wien, Tel.: 01 / 513 15 35
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Salzburg

    Haunspergstr. 39 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 45 10 44

> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Steiermark

    Opernring 7 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 82 33 46
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Tirol

    Anichstr. 24/IV ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 571983
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Vorarlberg

    Bahnhofstr. 39 ; 6900 Bregenz, Tel.: 05574 / 45 579
> ÖZIV - Österreichischer Zivil-Invalidenverband/Wien

    Wickenburgg. 15/3 ; 1080 Wien, Tel.: 01 / 406 44 12

> Öst.Turn und Sportunion Burgenland

    Neusiedlerstr. 58; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682/62188
> Österreichische Vereinigung Morbus Bechterew

   Gechäftsstelle: 1020 Wien, Obere Augartenstr. 26-28, Tel.: 332 28 10
> Österreichischer Behindertensportverband

    Brigittenauer Lände 42 ; 1200 Wien, Tel.: 01 / 332 61 34
> Österreichischer Behindertensportverband/Kärnten

    Bahnhofplatz 9 /II ; 9500 Villach, Tel.: 04242 / 217 111
> Österreichischer Behindertensportverband/Oberösterreich

    Tegetthoffstr. 26; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 652 842


> Österreichischer Behindertensportverband/Salzburg

    Nonntaler Hauptstr. 86 ; 5020 Salzburg, Tel. : 0662 / 82 19 88
> Österreichischer Behindertensportverband/Wien

    Brigittenauer Lände 42 ; 1200 Wien, Tel.: 01 / 350 05 05

 

1.        Wie erfolgt in den einzelnen angeführten Organisationen - die Abgrenzung zwischen
           
hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und ehrenamtlich tätigen Personen?

2.        In welchem Ausmaß sind in den - in Frage l anführten Organisationen - hauptamtlich
          
Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung angemeldet?

3.        Bedienen sich die - in Frage l angeführten Organisationen - auch freier
           
Dienstnehmerinnen bzw. Werkvertragsregelungen?
             
Wenn ja: In welchem Ausmaß trifft dies auf jede der beiden Kategorien zu?

4.         Kommen in den - in Frage l angeführten Organisationen - Kollektivverträge zur
           
Anwendung?
              
Wenn ja: Welche?
              Wenn nein: Warum nicht?

5.        Bestehen in den - in Frage l angeführten Organisationen - Betriebsvereinbarungen für
           
die hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen zwecks kontrollierbarer Abgrenzung
            
zum Ehrenamt?

6.         Welche finanziellen Unterstützungen haben die - in Frage l angeführten

          Organisationen aus dem Budget Soziales bzw. und/oder dem Budget Gesundheit im
          Jahr 2001 erhalten und wie hoch waren demgegenüber die finanziellen Zuwendungen
          im Jahr 2000?

7.        Wurden für die in Frage 7 angeführten finanziellen Unterstützungen auch Mittel aus
          
der Behindertenmilliarde verwendet?
         Wenn ja: In welchem Ausmaß?

8.        Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des

         Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
         welche finanziellen Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch
         Nachhaltigkeit auf die folgenden Budgets?

9.       Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des

          Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
          welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür aufzuwenden?