305/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Bundesinstitut für Arzneimittel

 

 

Im Sommer 1998 wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel gegründet. In diesem

Institut sind die bisherigen drei Institute, die für die Vollziehung des

Arzneimittelgesetzes zuständig waren, aufgegangen.

Die drei Leiter der bisherigen Institute wurden mit drastischen Mitteln aus dem neuen

Institut ausgeschlossen.

Dem bisherigen Leiter des Bundesstaatlichen Serumprüfinstitutes wurde als Grund

für seine Nichtweiterverwendung ein Prozeß vorgeworfen, den der gewerberechtliche

Geschäftsführer von Immuno gegen ihn angestrengt hat, obwohl der Beklagte diesen

Prozeß gewonnen hat.

Als Leiterin des neuen Instituts für Arzneimittel wurde eine Soziologin ernannt, die

bis zu ihrer Ernennung über keinerlei Erfahrung auf dem Gebiet der

Arzneimittelsicherheit verfügt hat. Dies verstößt gegen WHO - Empfehlungen und ist

auch nicht EU - konform.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Halten Sie es für sinnvoll, die bisherigen Leiter der früheren Institute, welche

    über die meiste Erfahrung in Österreich auf dem Gebiet der Arzneimittel

    verfügen, vom neugegründeteten Bundesinistitut für Arzneimittel fernzuhalten?

    Wenn ja, warum?

 

2) Gemäß Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll die

    Führungskraft und auch die Abteilungsleiter eines Arzneimitteluntersuchungs-

    instituts über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Arzneimittel verfügen.

    Warum verstößt Österreich gegen diese Empfehlung?

 

3) Arzneimitteluntersuchungsanstalten in Europa bewegen sich auf ein

    Qualitätsmanagment in Form der EU - Norm EN 45001 (welche auch eine

    ÖNORM ist) hin. Entsprechend dieser Norm muß eine qualifizierte

    Führungskraft InstitutsleiterIn sein. Warum etablieren Sie eine Leitung des

    Bundesinstituts für Arzneimittel, die nicht EU - konform ist?

4) Warum haben Sie das neue Bundesinstitut für Arzneimittel nicht mit

    Vollzugsvollmachten im Zulassungswesen ausgestattet, wie es praktisch in

    allen EU - Ländern der Fall ist und warum gibt es eine zweite Instanz (das

    Bundesministerium) bei Chargenfreigabe von Biologika?

 

5) Warum akzeptieren Sie eine Situation, bei der eine Chargenfreigabe durch das

    Bundesinstitut für Arzneimittel vom Bundesministerium aufgehoben werden

    kann, und der Ministeriumsbescheid weder vom Format noch vom Inhalt EU -

    konform ist? (Die Charge kann daher innerhalb der EU nur in Österreich

    verkauft werden, wo die Experten des Bundesinistitutes diesselbe Charge aber

    negativ beurteilt haben.)

 

6) Welche Maßnahmen haben Sie vor zu setzen, um in Zukunft die Verstöße

    gegen EU - Recht und gegen WHO - Empfehlungen zu vermeiden?

 

7) Welche strukturellen Konsequenzen ziehen Sie?

 

 

8) Haben Sie vor, auch personelle Konsequenzen zu ziehen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

9) Dem ehemaligen Leiter des Bundesstaatlichen Serumprüfinstituts wurde als

    Grund für seine Nichtweiterverwendung ein Prozeß mit der Firma Immuno

    vorgeworfen, den er 1. nicht selbst angestrengt und 2. gewonnen hat.

    Warum haben Sie diese Vorgangsweise gewählt und damit auf einen

    international anerkannten Fachmann auf dem Gebiet der Arzneimittelsicherheit

    verzichtet?