3060/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.11.2001
der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Partik-Pablé, Wochesländer und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Drogenhandel durch asylwerbende Flüchtlinge
Wie der Kronenzeitung vom 06. November 2001 zu
entnehmen ist, stellt das
Flüchtlingslager Traiskirchen eine Drehscheibe des
Drogenhandels in Österreich dar.
Laut Auskunft der Exekutive (so die Kronenzeitung weiter)
dealen 99 von 100
Schwarzafrikanern des Flüchtlingslagers mit Heroin oder Kokain. Die
Gegenmaßnahmen von Seiten des Innenministeriums
sind, laut oben angeführten
Bericht, schwerpunktmäßige Kontrollen seit Mai
2001.
Diese Regierung ist auch mit dem Vorhaben
angetreten, dem organisierten
Drogenhandel und den Drahtziehern dieser totbringenden Geschäfte das
Handwerk
zu legen. Einige Schritte in diese Richtung, wie höhere Haftstrafen oder
die
Absenkung der Grenzmengen, wurden bereits - vor allem von Seiten des
Justizministeriums - veranlaßt und umgesetzt. Das Regierungsprogramm
sieht im
Zusammenhang mit den Themen Drogenpolitik, Fremdenrecht und Asylrecht unter
anderem folgende Aufgaben für das Innenressort vor:
- Kompromißlose Bekämpfung des
Drogenhandels durch Ausnützung aller
gesetzlichen Möglichkeiten und entsprechender personeller Ausstattung und
infrastruktureller Ausrüstung der Exekutive (Sondereinheiten nach
modernsten
Gesichtspunkten).
- Aufklärungsarbeit der Jugendlichen zur
Vorbeugung des Drogenkonsums und der
Drogenkriminalität im Einvernehmen mit dem
Unterrichtsministerium, der Justiz, dem
Gesundheitsministerium und dem Familienressort.
- Die Maßnahmen zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität (Menschen-,
Waffen- und Drogenhandel, Geldwäsche etc.) werden sowohl innerstaatlich
wie auch
durch Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit verstärkt.
- Beschleunigte und konsequente Abschiebung straffällig gewordener Ausländer.
Bekanntlich gestaltet sich die Abschiebung von
Asylanten und Asylwerbern als
äußerst schwierig. Gemäß § 14 Abs 1 Zi 5 AsylG ist
Asyl von Amts wegen mit
Bescheid u.a. dann
abzuerkennen, wenn die Fremden aus gewichtigen Gründen
eine Gefahr für
die Sicherheit der Republik darstellen oder von einem inländischen
Gericht wegen eines
besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt
worden sind und wegen dieses strafbaren Verhaltens eine Gefahr für die
Gemeinschaft bedeuten. Einer
Verurteilung durch ein inländisches Gericht ist eine
solche durch ein
ausländisches Gericht gleichzuhalten, die den Voraussetzungen
des § 73 StGB
entspricht.
Überdies normiert Abs 3 der genannten
Bestimmung, daß mit einer Aberkennung
gemäß Abs 1 Zi 5 die Behörde eine Feststellung damit zu verbinden
hat, ob die
Zurückweisung,
Zurückschiebung oder Abschiebung der Fremden in den
Herkunftsstaat zulässig
ist (§ 57 FrG).
Dies nehmen die unterfertigten Abgeordneten
zum Anlaß und richten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Entspricht der Bericht der Kronenzeitung,
wonach laut Auskunft der Exekutive
99% der asylwerbenden Schwarzafrikaner in Traiskirchen mit Heroin oder Kokain
handeln, auch den Erfahrungen des Innenministeriums?
Wenn nein, wie lauten die dem Innenministerium bekannten
Zahlen?
2. Wie waren die bisherigen Ergebnisse der schwerpunktmäßigen Kontrollen im
Detail?
Kam es durch die Kontrollen zu Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz und wenn ja,
nach welchen Strafbestimmungen der §§ 27 ff SMG wurden konkret wie viele
Anzeigen erstattet?
3. Wurde bei diesen Kontrollen Suchtmittel
sichergestellt?
Wenn ja, welche und wieviel jeweils?
4. Konnte bei den Ermittlungen in Traiskirchen auch vermehrt sogenannte
Beschaffungskriminalität im örtlichen Umfeld des Flüchtlingslagers festgestellt
werden?
Wenn ja, welche?
5. Wurden im Flüchtlingsheim Traiskirchen bereits Razzien durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie viele und mit welchen Ergebnissen?
6. Wurden in den Jahren 1999 - 2001
(aufgeschlüsselt nach Jahren) in anderen
österreichischen Flüchtlingsheimen Drogenrazzien durchgeführt?
Wenn ja, wo und mit welchen Ergebnissen?
7. Welche weiteren Maßnahmen gedenken
Sie zu setzen, um die Situation in
Traiskirchen zu ändern und damit der dort ansässigen Bevölkerung
wieder das
Gefühl der Sicherheit zu vermitteln?
8. Welche der im Regierungsprogramm
vorgesehenen Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Drogenpolitik, dem Fremden- und dem
Asylrecht wurden
vom Innenministerium bereits umgesetzt oder in Angriff genommen und in welcher
konkreten Form geschah dies?
9. Wie oft wurde in den Jahren 1999 - 2001
(aufgeschlüsselt nach Jahren) Asylanten
gemäß § 14 Abs. 1 Zi 5 das Asyl aberkannt, welche Delikte waren
im Einzelnen dafür
ausschlaggebend und in wie vielen Fällen war eine Abschiebung,
Zurückschiebung
oder Zurückweisung in weiterer Folge
nicht zulässig?
10. Welche konkreten Folgen hatte es für
jene Personen, die zwar von einem
inländischen Gericht rechtskräftig im Sinne des § 14 Abs. 1 Zi 5
verurteilt wurden,
aber in weiterer Folge nicht abgeschoben,
zurückgeschoben oder zurückgewiesen
werden konnten und wo befinden sich diese Personen derzeit?
11. Wieviele Asylwerber sind in den Jahren
1999 - 2001 (aufgeschlüsselt nach
Jahren) während laufendem Verfahren untergetaucht und welcher
Nationalität waren
diese jeweils?
12. Wieviele Asylwerber konnten in den Jahren
1999 - 2001 (aufgeschlüsselt nach
Jahren) nicht abgeschoben, zurückgeschoben oder
zurückgewiesen werden, weil
sich ihre Herkunftstaaten weigerten sie aufzunehmen?
13. Wieviele Asylwerber konnten in den Jahren
1999, 2000 und
200 (aufgeschlüsselt nach Jahren) nicht abgeschoben,
zurückgeschoben oder
zurückgewiesen werden, weil sie in Hungerstreik
traten?
14. Was halten Sie davon, Orte an denen der
Drogenhandel besonders blüht, durch
Viedeokameras überwachen zu lassen, so wie das in Städten der BRD und
Großbritanniens bereits üblich ist?
15. Wie oft wurden in den Jahren 1999 - 2001
(aufgeschlüsselt nach Jahren)
Fremde, die nicht als Asylwerber in Österreich aufhältig sind,
aufgrund von
Drogendelikten abgeschoben?