3060/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.11.2001

 

 


Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Partik-Pablé, Wochesländer und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Drogenhandel durch asylwerbende Flüchtlinge

 

Wie der Kronenzeitung vom 06. November 2001 zu entnehmen ist, stellt das
Flüchtlingslager Traiskirchen eine Drehscheibe des Drogenhandels in Österreich dar.
Laut Auskunft der Exekutive (so die Kronenzeitung weiter) dealen 99 von 100
Schwarzafrikanern des Flüchtlingslagers mit Heroin oder Kokain. Die
Gegenmaßnahmen von Seiten des Innenministeriums sind, laut oben angeführten
Bericht, schwerpunktmäßige Kontrollen seit Mai 2001.

 

Diese Regierung ist auch mit dem Vorhaben angetreten, dem organisierten
Drogenhandel und den Drahtziehern dieser totbringenden Geschäfte das Handwerk
zu legen. Einige Schritte in diese Richtung, wie höhere Haftstrafen oder die
Absenkung der Grenzmengen, wurden bereits - vor allem von Seiten des
Justizministeriums - veranlaßt und umgesetzt. Das Regierungsprogramm sieht im
Zusammenhang mit den Themen Drogenpolitik, Fremdenrecht und Asylrecht unter
anderem folgende Aufgaben für das Innenressort vor:

- Kompromißlose Bekämpfung des Drogenhandels durch Ausnützung aller
gesetzlichen Möglichkeiten und entsprechender personeller Ausstattung und
infrastruktureller Ausrüstung der Exekutive (Sondereinheiten nach modernsten
Gesichtspunkten).

- Aufklärungsarbeit der Jugendlichen zur Vorbeugung des Drogenkonsums und der
Drogenkriminalität im Einvernehmen mit dem Unterrichtsministerium, der Justiz, dem
Gesundheitsministerium und dem Familienressort.

- Die Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Menschen-,
Waffen- und Drogenhandel, Geldwäsche etc.) werden sowohl innerstaatlich wie auch
durch Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit verstärkt.

- Beschleunigte und konsequente Abschiebung straffällig gewordener Ausländer.

 

Bekanntlich gestaltet sich die Abschiebung von Asylanten und Asylwerbern als
äußerst schwierig. Gemäß § 14 Abs 1 Zi 5 AsylG ist Asyl von Amts wegen mit
Bescheid u.a. dann abzuerkennen, wenn die Fremden aus gewichtigen Gründen
eine Gefahr für die Sicherheit der Republik darstellen oder von einem inländischen
Gericht wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt
worden sind und wegen dieses strafbaren Verhaltens eine Gefahr für die
Gemeinschaft bedeuten. Einer Verurteilung durch ein inländisches Gericht ist eine
solche durch ein ausländisches Gericht gleichzuhalten, die den Voraussetzungen
des § 73 StGB entspricht.

Überdies normiert Abs 3 der genannten Bestimmung, daß mit einer Aberkennung
gemäß Abs 1 Zi 5 die Behörde eine Feststellung damit zu verbinden hat, ob die
Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der Fremden in den
Herkunftsstaat zulässig ist (§ 57 FrG).


Dies nehmen die unterfertigten Abgeordneten zum Anlaß und richten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1. Entspricht der Bericht der Kronenzeitung, wonach laut Auskunft der Exekutive
99% der asylwerbenden Schwarzafrikaner in Traiskirchen mit Heroin oder Kokain
handeln, auch den Erfahrungen des Innenministeriums?
Wenn nein, wie lauten die dem Innenministerium bekannten Zahlen?

 

2. Wie waren die bisherigen Ergebnisse der schwerpunktmäßigen Kontrollen im

Detail?

Kam es durch die Kontrollen zu Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz und wenn ja,

nach welchen Strafbestimmungen der §§ 27 ff SMG wurden konkret wie viele

Anzeigen erstattet?

 

3. Wurde bei diesen Kontrollen Suchtmittel sichergestellt?
Wenn ja, welche und wieviel jeweils?

 

4. Konnte   bei   den   Ermittlungen   in  Traiskirchen   auch   vermehrt   sogenannte

Beschaffungskriminalität  im   örtlichen   Umfeld  des   Flüchtlingslagers  festgestellt

werden?

Wenn ja, welche?

 

5. Wurden im Flüchtlingsheim Traiskirchen bereits Razzien durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie viele und mit welchen Ergebnissen?

 

6. Wurden in den Jahren 1999 - 2001 (aufgeschlüsselt nach Jahren) in anderen
österreichischen Flüchtlingsheimen Drogenrazzien durchgeführt?
Wenn ja, wo und mit welchen Ergebnissen?

 

7. Welche weiteren Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, um die Situation in
Traiskirchen zu ändern und damit der dort ansässigen Bevölkerung wieder das
Gefühl der Sicherheit zu vermitteln?

 

8. Welche der im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Drogenpolitik, dem Fremden- und dem Asylrecht wurden
vom Innenministerium bereits umgesetzt oder in Angriff genommen und in welcher
konkreten Form geschah dies?

 

9. Wie oft wurde in den Jahren 1999 - 2001 (aufgeschlüsselt nach Jahren) Asylanten
gemäß § 14 Abs. 1 Zi 5 das Asyl aberkannt, welche Delikte waren im Einzelnen dafür
ausschlaggebend und in wie vielen Fällen war eine Abschiebung, Zurückschiebung
oder Zurückweisung in weiterer Folge nicht zulässig?

 

10. Welche konkreten Folgen hatte es für jene Personen, die zwar von einem
inländischen Gericht rechtskräftig im Sinne des § 14 Abs. 1 Zi 5 verurteilt wurden,
aber in weiterer Folge nicht abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen
werden konnten und wo befinden sich diese Personen derzeit?


11. Wieviele Asylwerber sind in den Jahren 1999 - 2001 (aufgeschlüsselt nach
Jahren) während laufendem Verfahren untergetaucht und welcher Nationalität waren
diese jeweils?

 

12. Wieviele Asylwerber konnten in den Jahren 1999 - 2001 (aufgeschlüsselt nach
Jahren) nicht abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen werden, weil
sich ihre Herkunftstaaten weigerten sie aufzunehmen?

 

13. Wieviele Asylwerber konnten in den Jahren 1999, 2000 und
200 (aufgeschlüsselt nach Jahren) nicht abgeschoben, zurückgeschoben oder
zurückgewiesen werden, weil sie in Hungerstreik traten?

 

14. Was halten Sie davon, Orte an denen der Drogenhandel besonders blüht, durch
Viedeokameras überwachen zu lassen, so wie das in Städten der BRD und
Großbritanniens bereits üblich ist?

 

15. Wie oft wurden in den Jahren 1999 - 2001 (aufgeschlüsselt nach Jahren)
Fremde, die nicht als Asylwerber in Österreich aufhältig sind, aufgrund von
Drogendelikten abgeschoben?