3066/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.11.2001
Anfrage
der
Abgeordneten Heidrun Silhavy, Helmut Dietachmayer
und
GenossInnen
an den
Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend
Internationales Jahr der Freiwilligen 2001
Das Jahr 2001 wurde
von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
ausgerufen.
Im Working Paper No 6 (von Christoph Badelt und Eva Hollweger) finden sich
folgende
Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:
“2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT
In diesem Papier wird unter
“ehrenamtlicher Arbeit" eine Arbeitsleistung
verstanden, der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die
also “unbezahlt"
geleistet wird) und deren Ergebnis KonsumentInnen außerhalb des eigenen
Haushalts zufließt (vgl. Badelt 1999a, S. 433 und Badelt 1985, S. 60).
Die Definition
beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die
Unterscheidung ehrenamtlicher von bezahlter Arbeit. Um - entsprechend der
gewählten Definition - als ehrenamtlich zu gelten, darf für erbrachte
Leistungen kein
Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten,
wenn
etwa Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Zudem gibt es
verschiedenste
Formen nicht-monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,
Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene
Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht
unbedingt aus
altruistischen
Motiven erfolgen.
Nicht alle Formen unbezahlter Arbeit
werden mit der Definition in Betracht gezogen.
Hausarbeit im eigenen
Haushalt wird bewusst ausgeklammert, wobei auch hier
Beispiele genannt werden können, welche die Grenze zwischen Haus- und
ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die
Betreuung
Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese
außerhalb des
eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird,
nicht
jedoch wenn sie im eigenen Haushalt stattfindet. Dennoch wird für die
vorliegende
Studie der eigene Haushalt als Abgrenzungskriterium herangezogen, da er eine
klare
Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.
Weiters handelt es sich nach der verwendeten Definition bei ehrenamtlicher
Arbeit
um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter
ehrenamtlicher
Arbeit angesprochen wird. Dies schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus
ihrer
Arbeit selbst einen Nutzen ziehen. Mit diesem Kriterium soll ehrenamtliche
Arbeit
jedoch von rein konsumptiven Freizeit-Aktivitäten unterschieden werden.
Auch
diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige
individuelle
Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) Teilnehmerinnen
eines Chors beispielsweise können das persönliche Vergnügen des
Singens bei ihrer
Tätigkeit in den Vordergrund stellen oder ihre Aktivität
überwiegend als Leistung für
andere (Zuhörerinnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition
ist die
Motivation nicht
ausschlaggebend.
Eine Reihe von Studien untersucht
lediglich jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb
von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung
schließt hingegen
auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als
beispielsweise in Form der
Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser
zwei Formen wert gelegt wurde. Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in
Folge
als formelle
ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, während jene Aktivitäten, die
ohne
Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle
ehrenamtliche
Arbeit benannt werden."
Aus
diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für
soziale
Sicherheit und Generationen nachfolgende
ANFRAGE
l. Unter
den Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter
der
Untergliederung
Seniorinnen:
Es konnte(n) 26
Organisation(en) gefunden werden. Klicken Sie auf die jeweilige
Organisation um Details zu erfahren.
» Bürgerbüro Munderfinding
5222
Munderfinding 91, Tel.: 07744 / 6663
i» Bürgerbüro Rankweil
Sozialzentrum
Fuchshaus ; Ringstr. 49 ; 6830 Rankweil, Tel.: 05522 / 46 419
> Bürgerbüro Wies
Oberer
Markt 3 ; 8551 Wies, Tel.: 03465 / 20043
» Ehrenamtsbörse
- Wiener Aktionsgemeinschaftf Bürgerbüro für Jung und
Alt
Bürgerspitalg.
4-6 ; 1060 Wien, Tel.: 01 / 544 99 51
» Hauskrankenpflege Salzburg-Stadt
Gaswerkgasse
16; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 435415
> Katholische
Frauenbewegung Diözese Linz
Kapuzinerstraße
84 4020, Tel.: 0732/7610-3441
> IMPO-Institut
an der WU Wien
Reithlegasse
16; 1190 Wien, Tel.: 01/31336-5878
> Pensionistenverband Österreichs
Alserbachstr.
23 ; 1090 Wien, Tel.: 01 / 313 72
> Pensionistenverband Österreichs/Niederösterreich
Haus
der älteren Generationen ; Alserbachstr. 23 ; 1090 Wien, Tel.: 01 / 313 72
> Pensionistenverband
Österreichs/Steiermark
Elisabethinerg. 20a ;
8020 Graz, Tel.: 0316 / 71 26 01
> Pensionistenverband Österreichs/Tirol
Salurnerstr.
2 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 91 13
» Pensionistenverband
Österreichs/Vorarlberg
Anton-Schneider
Str. 19 ; 6900 Bregenz, Tel.: 05574 / 45 9 95
> Pensionistenverband
Österreichs/Wien
Alserbachstr. 23 ; 1090 Wien,
Tel.: 01/313 72-33
» Union der
Soroptimist Clubs Osterreich
Arthur-Schnitzler-Straße 4;
5026 Salzburg, Tel.: 0662/625172
» Verein Zum
alten Eisen?
Laudong. 16 ; 1080
Wien, Tel.: 01 / 402 47 77
> WEB-Börse -
Wissen-Erfahrung-Begegnung-Börse
Kulturgasthaus Bierstindl; Klosterg. 6; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 57 35 56
(57 77 43)
> ZVPÖ -
Zentralverband der Pensionisten Österreichs
Margaretengürtel
76-80 ; 1050 Wien, Tel.: 01 / 544 11 80
> Öst.Turn und Sportunion Burgenland
Neusiedlerstr. 58; 7000
Eisenstadt, Tel.: 02682/62188
> Österreichischer Seniorenbund
Lichtenfelsg.
7 ; 1010 Wien, Tel.: 01 / 401 26-151 (-152, -154)
> Österreichischer
Seniorenbund/Kärnten
Tel.: 0463 / 58 62-42
> Österreichischer Seniorenbund/Niederösterreich
Ferstlerg.4
; 3109 St.Pölten, Tel.: 02742 / 9020-400-410
>
Österreichischer Seniorenbund/Salzburg
Merianstr. 13 ; 5020
Salzburg, Tel.: 0662 /86 98-44
> Österreichischer Seniorenbund/Steiermark
Karmeliterplatz
6 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 82 21 30
> Österreichischer Seniorenbund/Vorarlberg
Postfach 61 ; 6850
Dornbirn, Tel.: 05572 / 22 548
> Österreichischer Seniorenbund/Wien
Biberstr. 9; 1010
Wien, Tel.: 01 / 515 43-130 (-131, -135)
>
Österreichischer Seniorenring/Oberösterreich
Blütenstr. 21/1. ; 4040 Linz, Tel.: 0732 / 71 13 25
2. Wie
erfolgt in den einzelnen angeführten Organisationen - die Abgrenzung
zwischen
hauptamtlich
beschäftigten MitarbeiterInnen und ehrenamtlich tätigen Personen?
3. In
welchem Ausmaß sind in den - in Frage l anfahrten Organisationen -
hauptamtlich
Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger
Beschäftigung angemeldet?
4.
Bedienen sich die - in Frage l angeführten Organisationen - auch freier
Dienstnehmerinnen
bzw. Werkvertragsregelungen?
Wenn
ja: In welchem Ausmaß trifft dies auf jede der beiden Kategorien zu?
5.
Kommen in den - in Frage l angeführten Organisationen -
Kollektivverträge zur
Anwendung?
Wenn
ja: Welche?
Wenn
nein: Warum nicht?
6.
Bestehen in den - in Frage l angeführten Organisationen -
Betriebsvereinbarungen für
die hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen zwecks kontrollierbarer
Abgrenzung
zum
Ehrenamt?
7. Welche finanziellen Unterstützungen haben die - in Frage I angeführten
Organisationen
aus dem Ressort im Jahr 2001 erhalten und wie hoch waren
demgegenüber die finanziellen Zuwendungen im Jahr 2000?
8. Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes
der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche
finanziellen Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch
Nachhaltigkeit auf die folgenden Budgets?
9. Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes der
Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür aufzuwenden?