3068/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.11.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Lehrlingsfreifahrt und Freifahrt für Berufsschüler
Immer mehr Lehrlinge müssen eine Ausbildung in großer Entfernung vom elterlichen Wohnsitz in Kauf nehmen.
Eine Vielzahl der oberösterreichischer Lehrlinge kann ihrer Berufsschulpflicht nur durch die Inanspruchnahme eines Internats nachkommen. Dazu kommt, dass oö. Lehrlinge in ca. 35 Lehrberufen aufgrund der Aussprengelung in andere Bundesländer ebenfalls zur Inanspruchnahme eines Schülerheimes (Internat) gezwungen sind. Da die davon betroffenen Lehrlinge aufgrund der derzeitigen Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes für die wöchentliche Fahrt vom Wohnort zum Schulstandort bzw. Internatsort keinerlei Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt, Schülerfreifahrt oder Schulfahrtbeihilfe haben, kommt es - neben den ohnehin zu bezahlenden Internatskosten - zu einer enormen zusätzlichen finanziellen Belastung.
Durch das Budgetbegleitgesetz (BGB1. I Nr. 142 / 2000) wurde das Familienlastenausgleichsgesetz zwar geringfügig abgeändert, längst fällige Maßnahmen zur Behebung dieses Problems wurden bis heute jedoch nicht in Angriff genommen.
Es muss daher eine Schülerfrei fahrt für die wöchentliche Heimfahrt gewährt werden, wenn für den Besuch einer Berufsschule die Inanspruchnahme eines Internats oder einer sonstigen Unterkunft notwendig ist. Die Lehrlingsfahrtenbeihilfe und die Schulfahrtbeihilfe müssen außerdem in einer Höhe festgesetzt werden, dass die tatsächlich anfallenden Kosten abgedeckt werden. Die Selbstbehalt-Regelung muss in der Form überarbeitet werden, dass bei jenen, die zwei oder mehr Fahrausweise für die Fahrt in den Betrieb, in die Berufsschule bzw. zu anderen Lernorten benötigen, der Selbstbehalt nur einmal kassiert wird. Der Kreis der Freifahrtberechtigten muss weiters um jene Jugendlichen erweitert werden, deren Ausbildungsverhältnisse nicht im Berufsausbildungsgesetz geregelt sind (Anlernlinge, Praktikanten, usw.).
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage
1. Werden Sie sich für die Gewährung einer Schülerfreifahrt für die wöchentliche Heimfahrt einsetzen, wenn im Zusammenhang mit dem Besuch einer lehrgangsmäßigen Berufsschule die Inanspruchnahme eines Internats oder einer sonstigen Unterkunft notwendig ist?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, ab wann ist mit einer Schülerfreifahrt für die wöchentliche Heimfahrt zu rechnen und wie soll die Regelung aussehen?
2. Werden Sie sich für eine Lehrlingsfahrtenbeihilfe und eine Schulfahrtbeihilfe in jener Höhe einsetzen, dass diese die tatsächlich anfallenden Kosten auch abdecken?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, in welcher Höhe soll die Lehrlingsfahrtenbeihilfe und Schulfahrtbeihilfe festgesetzt werden?
3. Werden Sie die Selbstbehalt-Regelung in der Form überarbeiten, dass für jene, die zwei oder mehr Fahrausweise für die Fahrt in den Betrieb, in die Berufsschule bzw. zu anderen Lernorten benötigen, der Selbstbehalt nur einmal kassiert werden darf?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, ab wann ist mit einer entsprechenden Neuregelung zu rechnen und wie soll diese Ihrer Meinung nach aussehen?
4. Werden Sie sich für eine Erweiterung des Kreises der Freifahrtberechtigten um jene Jugendlichen, deren Ausbildungsverhältnisse nicht im Berufsausbildungsgesetz geregelt sind (Anlernlinge, Praktikanten, usw.), einschließlich Pflichtpraktikanten bei der Fahrt vom Wohn- bzw. Schulort und zur Praktikastelle einsetzen?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, um welchen Personenkreis wird der Kreis der Freifahrtberechtigten erweitert?