ANFRAGE

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verbesserungen für Pensionisten

Die Liste der Belastungen, die die Bundesregierung seit dem Amtsantritt im Februar des
Vorjahres zum Nachteil der älteren Generation gesetzt hat, ist inzwischen sehr lang geworden.
Unter diese Maßnahmen zur Erhöhung der "sozialen Treffsicherheit" fallen beispielsweise.

Die Einführung der Ambulanzgebühren.

Die Erhöhung der Rezeptgebühren.

Die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages.

Die Verschlechterung bei den Invaliditätspensionen

Die Besteuerung der Unfallrenten.

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung.

Die Senkung bzw. Streichung des Pensionistenabsetzbetrages für den Großteil der

Pensionsbezieherlnnen.

Die Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages für Zusatzpensionen.

Die Kürzung der Witwen- und Witwerpensionen, ohne dass im Gegenzug die eigenständige

Alterssicherung von Frauen ausgebaut wurde.

Die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit.

Die kurzfristige Anhebung des Frühpensionsalters um insgesamt 1,5 Jahre sowie die

Erhöhung der Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt.

Der größte Pensionsraub geschieht jedoch durch die Neuregelung der Pensionsanpassung.
Mit der am 14. November 2000 beschlossenen Pensionsanpassung von 0,8 Prozent und einer
geringen Einmalzahlung, brachen ÖVP und FPÖ alle Versprechungen, die sie gegenüber den
Pensionisten gemacht haben, da diese Pensionsanpassung weit unter der Inflation liegt. Für
die Pensionisten im Öffentlichen Dienst bedeutete das eine Null-Anpassung, weil gleichzeitig
mit dem Pensionsbelastungspaket eine Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages um 0,8
Prozent vorgenommen wurde.

Mit der Einführung eines Wertausgleiches in Form einer Einmalzahlung wird eine
permanente Pensionskürzung kaschiert, weil sie bei kommenden Anpassungen
unberücksichtigt bleibt. Darüber hinaus nimmt der Finanzminister durch die nachträgliche
Besteuerung einen großen Teil (bis zu 47 Prozent) der "Einmalzahlung" wieder weg.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende


Anfrage

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die seit 1995 unerhöht gebliebenen Pflegegelder mit

dem Pensionsanpassungsfaktor jährlich erhöht werden?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, wann wird die Erhöhung erfolgen?

2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass künftig die Pensionen regelmäßig zumindest um die

durch den Verbraucherpreisindex ausgewiesene Teuerung erhöht werden?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, wann wird die Erhöhung erfolgen?

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die volle Steuerfreiheit sämtlicher Unfallrenten

wiederhergestellt wird?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, ab wann wird die volle Steuerfreiheit sämtlicher Unfallrenten wiederhergestellt?

4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die steuerliche Gleichbehandlung der

Pensionsbezieher mit unselbständig Erwerbstätigen dergestalt herbeigeführt wird, dass der
Pensionistenabsetzbetrag nur zur Hälfte und ab der gleichen Einkommensgrenze, wie sie
für Erwerbstätige gilt, gleichmäßig verlaufend eingeschliffen wird?

a. Falls nein, warum nicht?

b. Falls ja, ab wann ist mit der Umsetzung dieser Forderung zu rechnen?

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass alle ehemaligen Kriegsgefangenen eine

Kriegsgefangenenentschädigung bekommen?
a. Falls nein, wie hoch wären die konkreten finanziellen Aufwendungen für die

Entschädigung aller ehemaligen Kriegsgefangenen?
b. Falls ja, ab wann werden alle ehemaligen Kriegsgefangenen die Entschädigung

bekommen?

6. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Ambulanzgebührenregelung zurückgenommen
und die beitragsfreie Mitversicherung für alle Ehepartner wieder eingeführt wird?

a. Falls nein, warum nicht?

b. Falls ja, ab wann wird die Ambulanzgebührenregelung zurückgenommen und die
beitragsfreie Mitversicherung für alle Ehepartner wieder eingeführt?

7. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein Grundrecht auf Alterssicherung einschließlich
der Garantie für die Werterhaltung bestehender Pensionsansprüche sowie das
ausdrückliche Diskriminierungsverbot wegen (höheren) Alters verfassungsrechtlich
verankert wird?

a. Falls nein, warum nicht?

b. Falls ja, wann wird dieses Grundrecht verfassungsrechtlich verankert?

8. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Richtsätze für die Ausgleichszulage und die
Richtsätze von Sozialhilfeleistungen, die auf Dauer zur Sicherung des vollen
Lebensunterhaltes vorgesehen sind, vereinheitlicht werden und sämtliche Richtsätze an die
im "Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung"
festgelegten Armutsgefährdungsschwellenbeträge näher herangeführt werden?

a. Falls nein, warum nicht?

b. Falls ja, ab wann ist mit der Umsetzung dieser Forderung zu rechnen?