ANFRAGE
der
Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und
GenossInnen
an den
Bundesminister für Finanzen
betreffend
Verbesserungen für Pensionisten
Die
Liste der Belastungen, die die Bundesregierung seit dem Amtsantritt im Februar
des
Vorjahres zum Nachteil der älteren Generation gesetzt hat, ist inzwischen
sehr lang geworden.
Unter
diese Maßnahmen zur Erhöhung der "sozialen
Treffsicherheit" fallen beispielsweise.
Die Einführung der Ambulanzgebühren.
Die Erhöhung der Rezeptgebühren.
Die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages.
Die Verschlechterung bei den Invaliditätspensionen
Die Besteuerung der Unfallrenten.
Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung.
Die Senkung bzw. Streichung des Pensionistenabsetzbetrages für den Großteil der
Pensionsbezieherlnnen.
Die Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages für Zusatzpensionen.
Die Kürzung der Witwen- und Witwerpensionen, ohne dass im Gegenzug die eigenständige
Alterssicherung von Frauen ausgebaut wurde.
Die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit.
Die kurzfristige Anhebung des Frühpensionsalters um insgesamt 1,5 Jahre sowie die
Erhöhung der Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt.
Der
größte Pensionsraub geschieht jedoch durch die Neuregelung der
Pensionsanpassung.
Mit der am 14. November 2000 beschlossenen Pensionsanpassung von 0,8 Prozent
und einer
geringen
Einmalzahlung, brachen ÖVP und FPÖ alle Versprechungen, die sie
gegenüber den
Pensionisten gemacht haben, da diese Pensionsanpassung weit unter der Inflation
liegt. Für
die
Pensionisten im Öffentlichen Dienst bedeutete das eine Null-Anpassung,
weil gleichzeitig
mit
dem Pensionsbelastungspaket eine Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages
um 0,8
Prozent
vorgenommen wurde.
Mit der
Einführung eines Wertausgleiches in Form einer Einmalzahlung wird eine
permanente
Pensionskürzung kaschiert, weil sie bei kommenden Anpassungen
unberücksichtigt
bleibt. Darüber hinaus nimmt der Finanzminister durch die
nachträgliche
Besteuerung einen großen Teil (bis zu 47 Prozent) der "Einmalzahlung"
wieder weg.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für
Finanzen
nachstehende
Anfrage
1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die seit 1995 unerhöht gebliebenen Pflegegelder mit
dem
Pensionsanpassungsfaktor jährlich erhöht werden?
a.
Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, wann wird die Erhöhung erfolgen?
2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass künftig die Pensionen regelmäßig zumindest um die
durch
den Verbraucherpreisindex ausgewiesene Teuerung erhöht werden?
a.
Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, wann wird die Erhöhung erfolgen?
3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die volle Steuerfreiheit sämtlicher Unfallrenten
wiederhergestellt wird?
a.
Falls nein, warum nicht?
b.
Falls ja, ab wann wird die volle Steuerfreiheit sämtlicher Unfallrenten
wiederhergestellt?
4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die steuerliche Gleichbehandlung der
Pensionsbezieher
mit unselbständig Erwerbstätigen dergestalt herbeigeführt wird,
dass der
Pensionistenabsetzbetrag
nur zur Hälfte und ab der gleichen Einkommensgrenze, wie sie
für
Erwerbstätige gilt, gleichmäßig verlaufend eingeschliffen wird?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, ab wann ist mit der Umsetzung dieser Forderung zu rechnen?
5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass alle ehemaligen Kriegsgefangenen eine
Kriegsgefangenenentschädigung bekommen?
a.
Falls nein, wie hoch wären die konkreten finanziellen Aufwendungen
für die
Entschädigung aller ehemaligen Kriegsgefangenen?
b.
Falls ja, ab wann werden alle ehemaligen Kriegsgefangenen die
Entschädigung
bekommen?
6. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die
Ambulanzgebührenregelung zurückgenommen
und
die beitragsfreie Mitversicherung für alle Ehepartner wieder
eingeführt wird?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, ab wann wird die
Ambulanzgebührenregelung zurückgenommen und die
beitragsfreie
Mitversicherung für alle Ehepartner wieder eingeführt?
7. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein
Grundrecht auf Alterssicherung einschließlich
der
Garantie für die Werterhaltung bestehender Pensionsansprüche sowie
das
ausdrückliche
Diskriminierungsverbot wegen (höheren) Alters verfassungsrechtlich
verankert
wird?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, wann wird dieses Grundrecht verfassungsrechtlich verankert?
8. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die
Richtsätze für die Ausgleichszulage und die
Richtsätze
von Sozialhilfeleistungen, die auf Dauer zur Sicherung des vollen
Lebensunterhaltes
vorgesehen sind, vereinheitlicht werden und sämtliche Richtsätze an
die
im
"Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer
Ausgrenzung"
festgelegten
Armutsgefährdungsschwellenbeträge näher herangeführt
werden?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, ab wann ist mit der Umsetzung dieser Forderung zu rechnen?