3074/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.11.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend ungeheuerliche öffentliche Entgleisungen des Kärntner Landeshauptmannes

In seiner seit Jahren gewohnt “beherrschten Art" hat der Landeshauptmann von Kärnten und Präsident des FC Kärnten, Dr. Jörg Haider, über die Fußballschiedsrichter am Tag nach der “verdienten" 0 : 2-Niederlage (so Coach Schachner) gegen Austria Wien beim       Landesparteitag der Kärntner FPÖ (und nicht am Fußballplatz), also gegenüber einer breiten Öffentlichkeit im Sinne des Strafrechts, folgende “geistreichen" Bemerkungen abgegeben:         Es sei eine “hausgemachte Schweinerei", dass drei Tore der Kärntner Mannschaft  wegen angeblicher Abseits aberkannt wurden. Haider forderte die für Sport zuständige Ministerin Susanne Riess-Passer auf, “einmal diese Ganoven von Schiedsrichtern, die offenbar käuflich    sind, nur weil Herr Stronach mit seiner Austria unbedingt gewinnen muss, zu überprüfen". (APA0213 vom 4.11.2001)

 

Diese Kritik wurde vom ihm Tags darauf neuerlich bestätigt (“Meine Kritik ist deftig, aber angemessen gewesen")

 

Die Vizekanzlerin der Republik Österreich - und zuständige Sportministerin - Frau Riess-  Passer meinte dazu, dass Sport immer mit Emotionen verbunden sei. Besonders im Fußball                    würden manchmal “rauhere Umgangsformen herrschen". Es sei ihr deshalb nicht klar, warum jetzt “alle so zart beseitet reagieren würden". Sie erklärte weiters, dass die Vorkommnisse während dieses Spieles ihrer Meinung nach in der Geschichte der Bundesliga einmalig wären,    weil zwei Tore, die “absolut in Ordnung gewesen sind", nicht gegeben wurden.


Einzelne Fußballschiedsrichter sowie Gremien des ÖFB (z.B. Senat 4) haben diese Aussagen

aufs entschiedenste zurückgewiesen und u.a. als “Neudimension der Gewalt gegen die        ohnehin ohne Lobby dastehenden Schiedsrichter" bezeichnet. Daher wurde u.a. auch ein Verfahren vor der Ethikkommission der Bundesliga eingeleitet (Anzeige wegen “unsachlicher Kritik, Beleidigung, Provokation, Gefährdung und Verletzung wichtiger Grundsätze wie   Fairness und Seriosität).

 

Gemäß dem Bundesministeriengesetz sind Sie jener Bundesminister, der nicht nur für das Strafrecht und die Strafverfolgung, sondern auch für Recht und Gerechtigkeit im Allgemeinen am ressortzuständigsten ist.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.      Wie beurteilen Sie als Justizminister die Aberkennung des 1. Tores des FC Kärnten gegen Austria Wien wegen Abseits?

 

2.        Wie beurteilen Sie als Justizminister die Aberkennung des 2. Tores des FC

          Kärnten         gegen Austria Wien wegen Abseits?

 

3.        Wie beurteilen Sie als Justizminister die Aberkennung des 3. Tores des FC

         Kärnten gegen Austria Wien wegen Abseits?

 

4.        Ist Ihnen bekannt, welches Tor oder eben Nicht-Tor (1, 2 oder 3) die

         Frau Vizekanzlerin als rechtmäßig wegen Abseits aberkannt ansieht?

 

5.        Ist Ihnen als Bundesminister für Justiz bekannt, ob die Frau Vizekanzlerin

         das gesamte Spiel anwesend war? Wenn ja, war sie auch immer auf Ballhöhe?

 

6.      Welche rechtliche Qualifikation kommt der Aussage der Vizekanzlerin und

Sportministerin zu, dass zwei Tore, die “absolut in Ordnung gewesen sind" nicht gegeben wurden? Muss dieses Spiel deswegen wiederholt werden? Kommt dieser Aussage eine Bindungswirkung gegenüber den Gremien des ÖFB zu?


 

7.      Wie lautet § 111 StGB?

 

8.       Wie hat sich die Rechtsprechung zu diesem Paragraph in den letzten zehn Jahren

         entwickelt? Welche höchstgerichtlichen Entscheidungen gibt es zu § 111 StGB?

       Welche Tendenz lässt sich hinsichtlich der Rechtsprechung dabei herauslesen?

 

9.      Geht die bisherige Judikatur davon aus, dass die Bezeichnung einer kleinen Gruppe,

         deren Erkennbarkeit nicht zuletzt durch die Sportkleidung zweifelsfrei gegeben ist, als

         “käufliche Ganoven" unter § 111 StGB fällt?

 

9.       War diese Zitataussage des Kärntner Landeshauptmanns Dr. Haider durch das Recht auf

        “freie Meinungsäußerung" gedeckt?

 

10.     Kann allenfalls die Äußerung des Landeshauptmannes von Kärnten am Parteitag der

         Kärntner FPÖ als “milieubedingte Unmutsäußerung" i.S. des StGB bzw. der

         Rechtssprechung qualifiziert werden?

 

12.     Sind “rauhere Umgangsformen im Fußball" - so die Rechtfertigung der

Sportministerin Riess-Passer in ihrer Wortmeldung - durch das StGB und die Rechtssprechung gedeckt? Sind bei Fußballschiedsrichtern die Grenzen zulässiger Kritik weiter gesteckt als bei anderen Privatpersonen?

 

13.    Wenn nein, beabsichtigen Sie eine Reform der §§ 111 ff     StGB?

 

14.     Sind aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz für Betroffene (dies sind u.a.

          Bundesliga Schiedsrichter) die Voraussetzungen für eine Privatanklage gegeben?

 

15.     Welche Maßnahmen wurden bislangdurch das Justizministerium - in Abstimmung mit

         den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - zur Bekämpfung des Rowdytums und

         der Gewalt auf Fußballplätzen gesetzt?

 

16.     Welche Haltung nehmen Sie selbst als Fußballfreund und Anhänger von Admira

         Mödling zu den Aussagen des Landeshauptmanns von Kärnten Dr. Jörg Haider und der

          Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer ein?