3075/J XXI.GP
Eingelangt am:14.11.2001
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Sophie Bauer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001
Das Jahr 2001 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
ausgerufen. Im Working Paper No 6 ( von Christoph Badelt und Eva Hollweger) finden sich
folgende Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:
„2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT
In diesem Papier wird unter „ehrenamtlicher Arbeit‘ eine Arbeitsleistung
verstanden, der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die also „unbezahlt“
geleistet wird) und deren Ergebnis KonsumentInnen außerhalb des eigenen
Haushalts zufließt (vgl. Badelt 1999a, 5. 433 und Bade lt 1985, S. 60). Die Definition
beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die
Unterscheidung ehrenamtlicher von bezahlter Arbeit. Um - entsprechend der
gewählten Definition - als ehrenamtlich zu gelten, darf für erbrachte Leistungen kein
Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten, wenn
etwa Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Zudem gibt es verschiedenste
Formen nicht - monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,
Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene
Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht unbedingt aus
altruistischen Motiven erfolgen.
Nicht alle Formen unbezahlter Arbeit werden mit der Definition in Betracht gezogen.
Hausarbeit im eigenen Haushalt wird bewusst ausgeklammert, wobei auch hier
Beispiele genannt werden können, welche die Grenze zwischen Haus - und
ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die Betreuung
Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese außerhalb des
eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird, nicht
jedoch wenn sie im eigenen Haushalt stattfindet. Dennoch wird für die vorliegende
Studie der eigene Haushalt als Abgrenzungskriterium herangezogen, da er eine klare
Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.
Weiters handelt es sich nach der verwendeten Definition bei ehrenamtlicher Arbeit
um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter ehrenamtlicher
Arbeit angesprochen wird. Dies schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus ihrer
Arbeit selbst einen Nutzen ziehen. Mit diesem Kriterium soll ehrenamtliche Arbeit
jedoch von rein konsumptiven Freizeit - Aktivitäten unterschieden werden. Auch
diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige individuelle
Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) TeilnehmerInnen
eines Chors beispielsweise können das persönliche Vergnügen des Singens bei ihrer
Tätigkeit in den Vordergrund stellen oder ihre Aktivität überwiegend als Leistung für
andere (ZuhörerInnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition ist die
Motivation nicht ausschlaggebend.
Eine Reihe von Studien untersucht lediglich jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb
von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung schließt hingegen
auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als beispielsweise in Form der
Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser
zwei Formen wert gelegt wurde. Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in Folge
als formelle ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, während jene Aktivitäten, die ohne
Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle ehrenamtliche
Arbeit benannt
werden.“
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende
ANFRAGE
1. Unter den Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter der
Untergliederung Service - und Vermittlungsstellen für Freiwilligenarbeit:
Es konnte(n) 12 Organisation(en) gefunden werden. Klicken Sie auf die jeweilige
Organisation um Details zu
Sozialzentrum Fuchshaus ; Ringstr. 49 ; 6830 Rankweil, Tel.: 05522 / 46 419
Oberer Markt 3 ; 8551 Wies, Tel.: 03465/ 20043
Bürgerspitalg. 4 - 6 ; 1060 Wien, Tel.: 01 / 544 99 51
Heiliggeiststr. 16 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 7270 - 35
Grazbachg. 49; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 83 18 06
Bockfliesserstr. 11 ; 2232 Deutsch - Wagram, Tel.: 02247 / 2278
Reithlegasse 16; 1190 Wien, Tel.: 01/31336 - 5878
Hofgarten 3 - 4 ; 2801 Katzelsdorf, Tel.: 0810 / 001 - 092 (Hotline)
Verein zur Förderung Freiwilliger Sozialer Dienste/Projekt Freiwillige
Sommereinsätze
Kapuzinerstr. 84 ; 4020 Linz, Tel.: 0732/ 7610 - 3910
Kapuzinerstr. 84 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 7610 3910
Tivolig. 73 ; 1120 Wien, Tel.: 01 / 815 81 92
h.c. Regionalakademie
Birkenweg 21 ; 4400 St. Ulrich bei Steyr, Tel.: 07252 / 54 497 - 2
2. Wie erfolgt in den einzelnen angeführten Organisationen - die Abgrenzung zwischen
hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen und ehrenamtlich tätigen Personen?
3. In welchem Ausmaß sind in den - in Frage 1 anführten Organisationen - hauptamtlich
Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung angemeldet?
4. Bedienen sich die - in Frage 1 angeführten Organisationen auch freier -
DienstnehmerInnen bzw. Werkvertragsregelungen?
Wenn ja: In welchem Ausmaß trifft dies auf jede der beiden Kategorien zu?
5. Kommen in den - in Frage 1 angeführten Organisationen - Kollektivverträge zur
Anwendung?
Wenn ja: Welche?
Wenn nein: Warum nicht?
6. Bestehen in den - in Frage 1 angeführten Organisationen - Betriebsvereinbarungen für
die hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen zwecks kontrollierbarer Abgrenzung
zum
Ehrenamt?
7. Welche finanziellen Unterstützungen haben die - in Frage 1 angeführten
Organisationen aus dem Ressort im Jahr 2001 erhalten und wie hoch waren
demgegenüber die finanziellen Zuwendungen im Jahr 2000?
8. Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch
Nachhaltigkeit auf die folgenden Budgets?
9. Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür aufzuwenden?