3081/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.11.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Lichtenberger, Kogler, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Gürtelstraßenprojekte im Raum Graz

In den letzten Wochen wurden im Zusammenhang mit den in unterschiedlich
fortgeschrittenem Planungs- bzw. Wunschstadium befindlichen
Gürtelstraßenprojekten im Raum Graz (Südgürtel B67a, Ostgürtel) vielfach
widersprüchliche Aussagen von Vertretern der Stadt Graz, des Landes Steiermark
und des Bundes getätigt. Im Zusammenhang mit den Ankündigungen und
Vorarbeiten zum sogenannten “Generalverkehrsplan" und der beabsichtigten
Veränderung eines nicht abschließend geklärten Teiles der Bundesstraßen B mit
massiven Mehrkosten für die Steuerzahlerinnen ergeben sich weitere Widersprüche.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welche Informationen liegen Ihnen zu Verlauf und Ergebnissen des
“Informationsabends für das Anhörungsverfahren gemäß §14
Bundesstraßengesetz" am 2.10.2001 in Graz-Liebenau vor?

2. Wie ist der aktuelle Stand betreffend der Aufteilung der Finanzierung des Grazer
Südgürtel-Projektes zwischen Bund, Land, Stadt und eventuellen anderen
Financiers und welche

a) verbindlichen Vereinbarungen mit wem,

b) politischen Zusagen von wem
gibt es in diesem Zusammenhang?

3.  Wie beurteilen Sie im Lichte des derzeitigen Verhandlungsstandes zur Frage der
Veränderung der Bundesstraßen B und angesichts der mehrfachen Ankündigung
einer Kostenbeteiligung von Stadt Graz und/oder Land Steiermark die
Feststellung Ihres Grazer Parteikollegen StR Josel, wonach es sich beim
Südgürtel um ein “reines Bundesprojekt" handle?

4.   Ist es zutreffend, daß ab 2003 500 Mio Schilling für den Bau der Unterflurtrasse
Südgürtel zur Verfügung stehen, und wer soll dieses Geld zur Verfügung stellen?

5.   Ist es zutreffend, daß für das Gesamtprojekt seitens des Bundes 500 Mio
Schilling zur Verfügung stehen?

6.  Ist es zutreffend, daß für das Projekt Südgürtel ab 2003 “bauwirksame Mittel
vorgesehen werden"?


7.   Ist es zutreffend, daß das Projekt Südgürtel “höchste Priorität" hat und auf
welchen vergleichenden Kriterien, Auswahlverfahren o.ä. beruht diese
Prioritätensetzung?

8.  Wird der Südgürtel in Zukunft ein Teil des veränderten oder des der ASFINAG
zugeordneten Bundesstraßennetzes sein?

9.  Ist es zutreffend, daß der Ihnen kürzlich übergebene "Bericht zum Verkehrsträger
Straße" im Rahmen des “Generalverkehrsplanes" den Grazer Südgürtel dem
hochrangigen Netz zuordnet?

10. Wie beurteilen Sie im Lichte der jüngsten Tunnelkatastrophe in der Schweiz und
anderer Tunnelunfälle mit Brandfolge sowie im Lichte der Erkenntnisse der in
ihrem Haus eingerichteten Tunnelsicherheitskommission die Tatsache, daß das
Südgürtelprojekt und insbesondere die angeblich fixierte Unterflurtrasse in
unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern und Schulen trassiert sind?

11. Welche Aussagen zur Erhöhung der Luft- und Lärmbelastung durch das Projekt
Südgürtel liegen Ihnen vor?

12. Wird im Zusammenhang mit dem Südgürtelprojekt das Verkehrsvolumen

a) im Raum Graz-Süd - Kaisdorf,

b) im Raum Graz-Liebenau insgesamt sinken

und eine dauerhafte Entlastung der Nebenstraßen gegenüber der Ist-Situation

eintreten?

13. In welchem Zusammenhang mit den Projekten eines Innovationsparks im Raum
Graz-Puchstraße sowie einer zusätzlichen großen Entwicklungs- und
Fertigungsstätte der KFZ-Branche (BMW X3) in Graz stehen die
Straßenbauprojekte Süd- und Ostgürtel und in welchem Ausmaß werden diese
Projekte das Verkehrsvolumen zusätzlich erhöhen?

14. Wird der Bund

a) im Fall der Veränderung der B67a,

b) im Fall der Übertragung der B67a an die ASFINAG

der Stadt Graz im vorhinein getätigte Ausgaben für Grundstückseinlösungen

refundieren?

15. Welchen Stand der Planung bzw. Projektierung hat das Projekt Grazer Ostgürtel
derzeit?

16. Welcher Kosten- und Zeitrahmen wird dem Projekt Ostgürtel im Rahmen der
Vorarbeiten zum “Generalverkehrsplan" zugeordnet?

17. Ist es zutreffend, daß der Ihnen kürzlich übergebene "Bericht zum Verkehrsträger
Straße" im Rahmen des “Generalverkehrsplanes" den Grazer Südgürtel dem
hochrangigen Netz zuordnet?

18. Wie beurteilen Sie im Lichte der jüngsten Tunnelkatastrophe in der Schweiz und
anderer Tunnelunfälle sowie im Lichte der Erkenntnisse der in ihrem Haus
eingerichteten Tunnelsicherheitskommission die Tatsache, daß das
Ostgürtelprojekt eine Reihe nicht nur extrem teurer, sondern infolge der
topographischen Situation auch siedlungsnaher und gekrümmter Tunnelstrecken
umfassen würde?