3094/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2001

 

 


ANFRAGE

von Mag. Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend “Bazillenausscheidergesetz - Ersatzlose Aufhebung"

Durch das Verwaltungsreformgesetz ist auch die Aufhebung des
Bazillenausscheidergesetzes vorgesehen. Begründet wird dies u.a. damit, dass
durch die Aufhebung des Bazillenausscheidehrgesetzes im Bereich der
Bundesstaatlich - Bakteriologisch - Serologischen Untersuchungsanstalten
Untersuchungskosten in der Höhe von jährlich ca. 13 Mio. ATS vermieden werden.
Es ist auch mit beachtlichen Einsparungen bei den Ländern zu rechnen, da etwa
330.000 amtsärztliche Untersuchungen pro Jahr entfallen werden.

Weiters sei das Bazillenausscheidergesetz fachlich überholt. Das Gesetz war 1945
auf Betreiben der amerikanischen Besatzungsmacht erlassen worden. Begründet
wurde das Gesetz durch das in Folge der Not und der hygienische Mängel dieser
Zeit vermehrte und gefährliche Auftreten von Bauchtyphus, Paratyphus und Ruhr,
dem im Bereich der Lebensmittelversorgung durch gesundheitliche Kontrollen der
Beschäftigten entgegengewirkt werden sollte.

Bei den jetzt im Vordergrund stehenden bakteriellen Lebensmittelvergiftungen
(insbesondere Salmonellen, Campylobakter, EHEC und Listerien) stammen
hingegen die Erreger im wesentlichen aus den Rohmaterialien der Lebensmittel.
Daher ist mit routinemäßigen jährlichen Stuhluntersuchungen von Angehörigen
bestimmter Berufsgruppen eine Prophylaxe von Lebensmittelvergiftungen und
Infektionen nicht mehr zu erwarten. In diesem Sinn liegen auch Empfehlungen des
Obersten Sanitätsrates und der Landessanitätsdirektorenkonferenz vor.

Die ersatzlose Aufhebung dieses Gesetzes ist gerade im “Tourismusland" Österreich
- wo regelmäßig immer wieder bei derartigen Untersuchungen Salmonellenträger
oder Tbc-Erkrankungen (im Zuge einer damit verbundenen Röntgenuntersuchung)
nachgewiesen werden konnten - unverständlich. Es darf in diesem Zusammenhang
nicht vergessen werden, dass es in den letzten Jahren zu nachgewiesenen
Salmonelleninfektionen in der Gastronomie etc. gekommen, wobei dann infizierte
Konsumentinnen ihre Ansprüche auf das PHG stützen mussten. Es muss daher
befürchtet werden, dass sich die Hygienesituation in Österreich verschlechtern wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

1. Wie lauten konkret die Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates und der
Landessanitätsdirektorenkonferenz in dieser Frage?

2. Welche Stellungnahmen gaben die einzelnen Bundesländer sowie der Städte-
und Gemeindebund zur ersatzlosen Aufhebung des Bazillenausscheidergesetz
ab? Wer gab davon eine negative Stellungnahme ab? Von wem wurde eine
entsprechende Ersatzlösung eingefordert?


3. Wie viele amtsärztliche Untersuchungen nach dem Bazillenausscheidergesetz
gab es jeweils 1998, 1999, 2000 und 2001 (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)? In wie vielen Fällen erfolgte gleichzeitig eine Tbc-Untersuchung
(Röntgen)

4. Wie viele dieser amtsärztlichen Untersuchungen verliefen in diesen Jahren positiv
(Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

5. Welche Krankheiten wurden bei diesen präventiven Untersuchungen festgestellt?

6. Wie viele Tbc-Erkrankungen wurden im Rahmen der Untersuchungen nach dem
Bazillenausscheidergesetz in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 festgestellt
(Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)? Wie viele davon wurden
als “offene Tbc" beurteilt?

7. Zu welchen Konsequenzen bzw. Maßnahmen durch die

Bezirksverwaltungsbehörden führte dies jeweils? In wie vielen Fällen musste ein
Berufsverbot ausgesprochen werden? Mussten Betriebe (kurzfristig) geschlossen
werden? Wenn ja, welche?

8.  Mit welchen Kosten ist derzeit jede dieser Untersuchungen verbunden?

9.  Kann Ihrer Meinung nach auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung von
Personen verzichtet werden, die beispielsweise in der Gastronomie,
Lebensmittelherstellung etc. beschäftigt werden?

10. Welche behördlichen Maßnahmen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage, können
nach Wegfall dieses Bundesgesetzes ergriffen werden, wenn in einem Betrieb
“zufällig" eine Salmelleninfektion etc. aufgetreten ist?

11. Können Sie, da bei Wegfall dieser Untersuchungen das Infektions- und
Übertragungsrisiko in der Gastronomie etc. steigt, eine Erhöhung der
Haftpflichtversicherungsprämien für davon betroffene Betriebe
(Lebensmittelhersteller, Gastronomie) ausschließen?

12. Sind Sie der Auffassung, dass Wegfall dieser Untersuchungen das

Infektionsrisiko von übertragbaren Krankheiten für andere Mitarbeiterinnen bzw.
Konsumentinnen erhöht wird? Wenn nein, weshalb nicht?

13. Beabsichtigen Sie eine vorsorgende Ersatzlösung zum Schutz der Bevölkerung
vor übertragbaren Krankheiten vorzulegen?
Wenn nein, weshalb nicht?

14. Werden Sie beispielsweise eine Verordnung nach § 23 Tuberkulosegesetz
erlassen?

Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, wann?


15. Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es für Lebensmittelhersteller,

Gastronomie etc. in den EU-Mitgliedstaaten zum Schutz von Mitarbeiterinnen und
Konsumentinnen vor übertragbaren Krankheiten (ersuche um Auflistung)?

16. Ist auf europäischer Ebene eine Gemeinschaftsregelung geplant?
Wenn nein, werden Sie für eine solche eintreten?
Wenn ja, welche Haltung vertritt dazu Österreich?