3095/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Posch, Mag. Muttonen und Genossinnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die geplante Abschiebung von Herrn Charles Ofoedu

Im Rahmen einer groß angelegten Polizeiaktion namens “Operation Spring" wurde der
Schriftsteller Charles Ofoedu im Mai 1999 verhaftet. In der Folge wurde er verdächtigt,
führend am Drogenhandel beteiligt zu sein.

In weiterer Folge wurde gegen Herr Ofoedu ein Aufenthaltsverbot verfügt und infolge dessen
wurde er sogar kurz in Schubhaft genommen, am 14. November 2001 allerdings wieder aus
dieser entlassen. Trotzdem droht Herrn Ofoedu weiterhin die Abschiebung nach Nigeria und
das obwohl eine Beschwerde Ofoedus noch beim VfGH anhängig ist.

Charles Ofoedu lebt seit ca. zehn Jahren in Österreich und hat sich als Schriftsteller einen
Namen gemacht (etwa mit dem Buch “Morgengrauen. Ein literarischer Bericht").

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende

ANFRAGE

1.   Auf welchen Gründen basiert das gegen Herrn Charles Ofoedu ausgesprochene
Aufenthaltsverbot?

2.   Warum wurde Herr Ofoedu in Schubhaft genommen?

3.   Da die Schubhaft nach wenigen Tagen wieder aufgehoben wurde: War die Verhängung
der Schubhaft rechtwidrig?

4.   Inwiefern wird dem Umstand Rechnung getragen, daß eine Beschwerde von Herrn
Ofoedu beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist?

5.   Ist mit einer Abschiebung von Herrn Ofoedu zu rechnen?

6.   Halten Sie es für menschenrechtskonform, Menschen noch während eines laufenden asyl-
bzw. fremdenrechtlichen Verfahrens abzuschieben?