3095/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.11.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Posch, Mag. Muttonen und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die geplante Abschiebung von Herrn Charles Ofoedu
Im Rahmen
einer groß angelegten Polizeiaktion namens “Operation Spring"
wurde der
Schriftsteller
Charles Ofoedu im Mai 1999 verhaftet. In der Folge wurde er verdächtigt,
führend am Drogenhandel beteiligt zu
sein.
In weiterer Folge
wurde gegen Herr Ofoedu ein Aufenthaltsverbot verfügt und infolge dessen
wurde er sogar kurz in Schubhaft genommen,
am 14. November 2001 allerdings wieder aus
dieser entlassen. Trotzdem droht
Herrn Ofoedu weiterhin die Abschiebung nach Nigeria und
das obwohl eine Beschwerde Ofoedus noch beim VfGH anhängig ist.
Charles
Ofoedu lebt seit ca. zehn Jahren in Österreich und hat sich als
Schriftsteller einen
Namen gemacht (etwa
mit dem Buch “Morgengrauen. Ein literarischer Bericht").
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende
ANFRAGE
1. Auf welchen Gründen basiert das
gegen Herrn Charles Ofoedu ausgesprochene
Aufenthaltsverbot?
2. Warum wurde Herr Ofoedu in Schubhaft genommen?
3. Da die Schubhaft nach wenigen Tagen wieder
aufgehoben wurde: War die Verhängung
der Schubhaft
rechtwidrig?
4. Inwiefern wird dem Umstand Rechnung
getragen, daß eine Beschwerde von Herrn
Ofoedu beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist?
5. Ist mit einer Abschiebung von Herrn Ofoedu zu rechnen?
6. Halten Sie es für
menschenrechtskonform, Menschen noch während eines laufenden asyl-
bzw. fremdenrechtlichen Verfahrens abzuschieben?