310/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr. Paphazy, Mainoni, Jung, Dr. Graf, Dr. Ofner und Kollegen

 

an den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel

 

betreffend Rückerstattung enteigneter Besitzungen in Slowenien

 

Wie einem Bericht der slowenischen Zeitung ,,Delo" vom 17. 12. 1999 zu entnehmen ist,

stößt die Rückerstattung des durch die berüchtigten AVNOJ - Gesetze von 1945/1946

enteigneten Besitzes in Slowenien noch immer auf größte Schwierigkeiten.

Betroffen davon sind nicht nur die von den kommunistischen Machthabern vertriebenen

„Untersteirer“, sondern auch die slowenische Kirche.

Im „Delo“ hieß es dazu:

Die Diözese Marburg erwägt eine Internationalisierung dieses Problems,

Schadensersatzklagen gegen den Staat Slowenien und eine verfassungsmäßige Prüfung

des Gesetzes über die Übereignung von Kulturdenkmälern, sollte es bis zum 1. Februar

2000 zu keiner wesentlichen Änderung bei der Behandlung der

Entnationalisierungsanträge kommen.

Das sei aber nicht das einzige Mittel, dessen sich die Diözese Marburg nach mehrjähriger

erfolgloser Korrespondenz und nach vielen unerfüllten Versprechungen bedienen will,

um dem gegenseitigen Ausspielen, der gezielten Blockade der Rückerstattung, der

Verletzung von Menschenrechten und Gesetzen, der Nichteinhaltung von

Vereinbarungen und der Nichtachtung der Demokratie und des Rechtsstaates Einhalt zu

gebieten. Durch einen Teil der Politik - konkret durch die ehemaligen Kommunisten,

von denen seinerzeit diese Enteignungen durchgeführt wurden und noch immer nicht

wahrhaben wollen, daß sich die Zeiten geändert haben, werde diese Entnationalisierung

gezielt blockiert. Bisher wurden nur rund 12% der Rückerstattungsanträge der Diözese

Marburg erledigt!

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1) Sind Sie der Meinung, daß Slowenien beim derzeitigen Stand der Restituierung

    die Bedingungen für eine Aufnahme in die EU erfüllt?

    Wenn ja, welche konkreten Fakten sprechen dafür?

 

2) Können Sie sich vorstellen, daß die österreichische Bundesregierung jene

    demokratischen Kräfte unterstützt, die eine Internationalisierung dieses Problems

    anstreben?

    Wenn ja, durch welche konkreten politischen Maßnahmen?

    Wenn nein, warum nicht?