3108/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.11.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und Genossinnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und nicht der arbeitslosen Menschen
Die
Zahlen aus der Arbeitsmarktstatistik von Ende Oktober 2001 zeigen einen
deutlichen
Anstieg
der Arbeitslosigkeit wie nachstehenden Daten zu entnehmen ist:
Veränderung zum Vorjahr
• Sehr starker Anstieg des Arbeitslosenbestandes um
24.808 bzw. 14,5% (Männer: +19,9%,
Frauen:
+9,4%) auf 196.272 (Männer: 99.762, Frauen: 96.510). Anstieg in allen
Bundesländern.
• Anstieg der Arbeitslosigkeit in
allen Altersgruppen, relativ gesehen am stärksten mit +20,5%
bei
den unter 25jährigen. Besonders starker Anstieg bei den Metall- und
Elektroberufen
(+30,1%),
den Büroberufen (+13,9%) bei den Hilfsberufen (+18,5%), im Bau (+26,9%),
im
Handel
(+14,0%), aber auch bei den Technikern (+33,5%). Starker Anstieg bei den
ausländischen Arbeitslosen (+6.212 bzw. +27,3%).
Veränderung zum Vormonat
•
Zunahme um 20.748 bzw. 11,8%, insbesondere im Fremdenverkehr (+13.281 bzw.
+62,2%),
Bau
(+1.591 bzw. +13,9%) sowie im Handel (+1.102 bzw. +5,7%). Rückgänge
bei den Lehr-
und
Kulturberufen (-276 bzw. -3,9%).
Bewegungen
• Im Vergleich zum Vorjahr mehr Zu-
(+4,5%) und Abgänge (+3,1%), wobei die Zugänge
(70.490)
die Abgänge (56.279) überwiegen.
196.272 arbeitslose Personen
70.490 Zugänge in die Arbeitslosigkeit
56.279 Abgänge aus der Arbeitslosigkeit hatten eine Verweildauer von 106 Tagen
Registerarbeitslosenquote (geschätzter
Wert) 5,8%
Saisonbereinigter Wert: 6,3%
Eurostat-Arbeitslosenquote basierend auf Umfragedaten (Fortschreibung über Auftrag des
AMS): 3,9 %
In der
Anfragebeantwortung 2705/AB XXI.GP durch das Bundesministerium
für Arbeit und
Wirtschaft
wird in der Antwort zu Punkt 3 der Anfrage ausgeführt:
Die Leistungen gem.
Arbeitslosenversicherungsgesetz werden voraussichtlich auf einem Niveau
von
rd. 37 Mrd. ATS (rd. 2689 Mio. EURO) verharren. Das veranschlagte Budget
für aktive und
aktivierende
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bleibt im Jahr 2001 in Höhe von
11,1 Mrd. ATS
(rd. 806,668 Mio. EURO) grundsätzlich unverändert.
In der
Anfragebeantwortung 2780 AB führen Sie aus, dass es statt einer positiven
Gebarung von
10,1
Mrd. ATS im Jahr 2001 zu einem Abgang von 3,7 Mrd. Ats kommen wird und 2001
statt
einem
Überschuß von 17,5 Mrd. Ats zu einem Abgang von 4,2 Mrd. ATS kommen
wird.
Sie
kündigen darüber hinaus an, dass es zu einer Verschärfung sowohl
im Bereich des
Berufsschutzes
als auch bei den Zumutbarkeitsbestimmungen hinsichtlich der Entfernung usw.
kommen soll.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Verschärfungen planen sie konkret im Bereich des Berufsschutzes?
2. Welche Verschärfungen planen sie konkret im Bereich bei den
Zumutbarkeitsbestimmungen hinsichtlich der Entfernung vom Arbeitsort?
3.
Wie sollen Ihrer Meinung nach die erworbenen Qualifikationen arbeitsloser
Menschen
angesichts
der von Ihnen geplanten Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen im
Arbeitslosenversicherungsrecht
gesichert werden?
4. Welchen Beitrag sehen Sie in den von Ihnen geplanten Änderungen der
Zumutbarkeitsbestimmungen
zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation arbeitssuchender
Menschen?
5. Wie vereinbaren Sie die - nicht zuletzt durch die von der Europäischen
Beschäftigungsstrategie
- geforderte Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit den von
Ihnen
geplanten Verschärfungen der Zumutbarkeitsbestimmungen?
6. Ihre Vorschläge
zielen unter anderem auf eine höhere regionale Mobilität von
Arbeitslosen
bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Wer soll Ihrer Meinung nach
die damit
verbundenen
höheren Kosten für die weiteren Anfahrtswege und die mit
längeren
Arbeitswegen
verbundenen zeitlichen Belastungen tragen?