311/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr. Ofner, Dr. Paphazy, Mainoni und Kollegen

 

an den Herrn Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek

 

betreffend Unregelmäßigkeiten im Pensionistenheim Rosenhain

 

 

 

Seit einigen Tagen sorgen aufklärungsbedürftige Vorkommnisse im Pensionistenheim

Rosenhain in der steirischen Öffentlichkeit für Aufsehen.

 

Der Grazer Gemeinderat Erich Hyden, der von Angestellten des Heimes und

Angehörigen von Pflegepersonen auf Mißstände aufmerksam gemacht wurde, brachte

am 14.12.1999 zwei Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft Graz ein.

Kern der Anzeigen sind:

 

• Mögliche Eigentumsdelikte im Zusammenhang mit der Verschreibung, Anschaffung

   und Verabreichung bzw. Verwendung und Verbringung von Medikamenten, Pflege -

   und Heilmittel zum Nachteil der Heimbewohner des Pflegeheimes der Stadt Graz am

   Rosenhain.

 

• Mögliche Veränderung (Fälschung?) von Urkunden nach dem Tod eines Patienten

   namens Alois Wagner am 10.4.1998 im genannten Pensionistenheim.

 

Ohne auf die Details der Anzeigen und die dank der Zeitung „Der Grazer“ in der

Öffentlichkeit geführte Diskussion näher eingehen zu wollen - die Staatsanwaltschaft

Graz wird zur Klärung des Sachverhaltes sicher umfassend beitragen - scheint es aber

von politischer Seite Tendenzen zu geben die aufklärungsbedürftigen Vorfälle

herunterzuspielen oder unter den Teppich kehren zu wollen.

Wie wäre sonst die Stellungnahme der SP - Stadtvorsitzenden Tatjana Kaltenbeck zu

verstehen, die gegenüber der „Kleinen Zeitung“ vom 21.1.2000 erklärte: „Hier möchte

jemand auf Kosten städtischer Einrichtungen politisches Kapital herausschlagen.“

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Justiz

Dr. Nikolaus Michalek nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1) Ist Ihnen der oben angeführten Sachverhalt bekannt?

     Wenn ja, seit wann haben Sie davon Kenntnis und welche konkreten Schritte

     wurden von der Justiz bisher gesetzt?

 

2) Wie ist der derzeitige Informationsstand des vorliegenden Falles und gibt es

     bereits Vorerhebungen gegen einzelne Personen durch die zuständige

     Staatsanwaltschaft Graz?

 

3) Gab es in der Vergangenheit bereits Anzeigen oder behördliche

     Voruntersuchungen gegen die Betreiber oder Angestellte des Pensionistenheimes

     Rosenhain?

     Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen, wann und mit welchem Ergebnis?