3112/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2001

 

 


ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen

Im Juli 1999 ist die EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen in verschiedenen
Haltungen verabschiedet worden. Danach muss ab dem Jahr 2003 die
Käfigbodenfläche pro Tier von 450 qcm auf 600 qcm erhöht werden. Erst ab 2012
sollen die Käfige abgeschafft werden oder sie müssen über eine nutzbare Fläche
von 660 qcm verfügen und mit Sitzstange, Scharr- und Sandbademöglichkeiten
ausgestattet sein. In modifizierter Form ist die Käfighaltung daher weiterhin möglich.

Auch in modifizierter Form können Käfige, wie einschlägige Studien belegen, den
Grundbedürfnissen der Legehennen nicht entsprechen. Spätestens im Jahr 2005 ist
ein neuer Kommissionsbericht der EU über die Beurteilung von Haltungssystemen
u.a. im Hinblick auf das Tierverhalten vorgesehen. Wer jetzt auf modifizierte Käfige
setzt, die dieses Mindestkriterium verfehlen, läuft daher Gefahr, seine Investitionen
in den Sand zu setzen. Wer dagegen auf alternative Haltungssysteme umrüstet, ist
gut beraten.

Mit einer Umsetzung der EU-Richtlinie würde die Tierschutzsituation der
Legehennen in Österreich zwar nicht wesentlich verbessert, dennoch stellt sich die
Frage der Umsetzung bzw. bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, etwaige über
die EU-Richtlinie hinausgehende Verbesserungen vorzuschreiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Gibt es eine aktuelle Studie über die Haltung von Legehennen bzw. die
Nutztierhaltung in Österreich? Wenn ja, welche, wenn nein, werden Sie eine
solche veranlassen?

2.  Wieviel Prozent der Legehennen werden derzeit in Österreich in Käfigen
gehalten, wie ist die Ausstattung der Käfige und wie sind die sonstigen
Haltungsbedingungen?

3.  Wie schätzen Sie die geplanten neuen Käfiganlagen hinsichtlich der

Tiergerechtheit und Wirtschaftlichkeit ein, gibt es dazu Untersuchungen (wenn ja,
welche) und ist die Errichtung solcher Käfige in Österreich geplant?


4.  Welche Maßnahmen werden in Österreich getroffen, um die EU-Richtlinie, die bis
2002 in nationales Recht übertragen werden muss, umzusetzen? Gibt es schon
diesbezügliche Gespräche und Vorschläge seitens der Bundesländer und wenn
ja, welche?

5.  Ist damit zu rechnen, dass in nächster Zeit die Haltung von Hühnern in Käfigen
im Rahmen der 15-a-Ländervereinbarungen der Länder über den Schutz von
Tieren in der Landwirtschaft abgeschafft wird (einige Bundesländer wie Tirol und
Salzburg haben ja schon eine diesbezügliche Vorreiterrolle eingenommen, ganz
anders verhält es sich in den agrarintensiven östlichen Bundesländern)?

6.  In der Schweiz ist die Käfighaltung schon seit 20 Jahren verboten, auch

Deutschland plant ein generelles Verbot. Werden Sie sich als Landwirtschafts-
und Umweltminister dafür einsetzen, dass es in Österreich zu einem Ausstieg aus
der Käfighaltung kommt und welche Anreize werden Sie zur Erreichung dieses
Zieles setzen?

7.  Werden Sie sich gemäß den Empfehlungen des Europarates dafür einsetzen,
dass die Legehennen die Verhaltensweisen wie Scharren und Picken,
Gefiederpflege, Strecken der Flügel und Sandbaden, ungestörte Eiablage in
Nestern, ungestörtes Sitzen auf Stangen befriedigen können? Wenn ja, welche
Maßnahmen werden Sie zur Erreichung dieses Zieles setzen?

8. Welche Investitionen in die Legehennenhaltung in Österreich sollen anlässlich
der Umsetzung der EU-Richtlinie vorgenommen, wieviele Mittel sollen dafür
aufgewendet und welche Maßnahmen sollen gefördert werden?

9. Welche Investitionsförderungen sollen für Alternative Haltungssysteme
bereitgestellt werden?

10. Wie werden die Berater in den Landwirtschaftskammern auf diese zu
erwartenden Umstellungen vorbereitet und was sind die Zielvorgaben?

11. Welche Anstrengungen werden Sie unternehmen, damit es zu einer
verpflichtenden Kennzeichnung der Eier aus Käfighaltung kommt?

12. Welche Maßnahmen sind geplant, damit auch die lose verkauften Eier auf den
Bauernmärkten verpflichtend deklariert werden?