3113/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2001

 

 


ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Reform der Agrarmarkt Austria (AMA)

Bezugnehmend auf die gleichlautende parlamentarische Anfrage 2020/J und die
Anfragebeantwortung 2043/AB vom 30.04.2001 stellen die unterfertigten
Abgeordneten weitere folgende

ANFRAGE:

1. In Beantwortung der Anfrage 2020/J wurden für 1999 folgende Erlöse (in ATS)
aus Beiträgen und Zuschüssen (einschließlich EU-Mittel) angeführt:

Erlöse aus Beiträgen und Zuschüssen

Marketing - Beitrage gemäß § 21 j (1) AMA - Gesetz ....................... 209.987.756,17

Abzüglich Kosten der Beitragseinhebung ...........................................- 4.297.364,19

Abzüglich Sonstige Verwaltungskosten .............................................. - 9.298.631,12

Summe ..........................................................................................196.391.760,86

Restbeträge aus dem Ausgleichs - und

Zuschusssystem gem. § 7 MOG..........................................................72.000.000,00

Zuschüsse der EU zur

- Förderung des Rindfleischabsatzes ....................................................4.267.342,77

- Förderung des Milchabsatzes .............................................................2.756.204,90

- Förderung des Apfelabsatzes ..............................................................2.658.686,04

Imagewerbung Rindfleisch ..................................................................34.773.285,58

Förderungsvertrag PRAKÖ .......................................................................832.510,74

Summe ..........................................................................................117.288.030,03

Wofür wurden 1999/2000 insbesondere die Zuschüsse der EU zur Förderung des
Rindfleischabsatzes, des Milchabsatzes, des Apfelabsatzes, der Imagewerbung
Rindfleisch sowie des Förderungsvertrages Präko verwendet?

2. In welcher Höhe stehen/standen diese Budgetmittel 2000/2001 zur Verfügung?
Welche Ausgaben sollen mit diesen Mitteln getätigt werden/ bzw. wurden bereits
getätigt?


3. Die Anfragebeantwortung gibt zwar Auskunft über die Kontrollmodalitäten von Be-
und Verarbeitungsbetrieben, nicht jedoch von den Produktionsbetrieben, dh den
landwirtschaftlichen Betrieben.

a) Wie oft werden diese Betriebe kontrolliert?

b) Wer erstellt diese Prüfgutachten?

c)  Mit welchen Testmethoden werden Antibiotika gesucht?

4. Wurden im Zusammenhang mit dem Schweineskandal verstärkte Kontrollen der
AMA Gütesiegelbetriebe vorgenommen? Wenn ja:

a)  Welche Testverfahren wurden verwendet?

b)  Wie viele Proben wurden genommen (pro Betrieb, insgesamt)?

c)   Was waren die Ergebnisse?

d)  Wie viele der AMA-Gütesiegelbetriebe waren im Schweineskandal involviert?

Wenn nein: Warum nicht?

5. Die AMA hat im Frühjahr 2001 eine "Verschärfung" der Gütesiegelkriterien im
Bereich Tierhaltung" medial angekündigt.

a) In welchen Bereichen wurden die Mindestkriterien bezüglich Tierhaltung in den
Gütesiegelbestimmungen verschärft?

b) Welche Mindeststandards wurden insbesondere für den Bereich
Schweinehaltung abgeändert?

c)  Bis wann werden die Mindestkritieren in welchen Bereichen verschärft werden?

d) Ist das für 1. Oktober 2001 angekündigte Käfigverbot für Hühner in Kraft? Wenn
nein, warum nicht?