3114/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2001

 

 


ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend das Österreichische Programm zur "Entwicklung des ländlichen Raumes
2000 - 2006"

Das Österreichische Programm zur “Entwicklung des ländlichen Raumes" 2000 -
2006 trat im Juli 2000 in Kraft. Die Daten über Auszahlungen und genehmigte
Projekte im Jahr 2000 liegen mittlerweile vor.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1) Welche Finanzmittel wurden bis dato für welche Fördermaßnahmen des
“österreichischen Programmes zur Entwicklung des ländlichen Raumes"
ausgegeben? Bitte um Angabe detaillierter Daten, gegliedert nach
Fördermaßnahme sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern und
Kofinanzierungsanteilen (EU, Bund, Land - davon wieder Kofinanzierungsanteile
aus den Budgets von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und sonstigen
Quellen). Für Artikel 33 bitte um Aufgliederung nach den einzelnen
Fördermaßnahmen (Vermarktung bäuerlicher Qualitätsprodukte; Erhaltung des
ländlichen Erbes und Dorfentwicklung; Diversifizierung sowie Neuausrichtung,
Innovation und Kooperation; Wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen;
Verkehrserschließung ländlicher Gebiete; Kulturlandschaft und
Landschaftsgestaltung).

2)   In welchem Ausmaß wurden die geplanten Budgets für die einzelnen
Maßnahmen erreicht? Bei welchen Fördermaßnahmen wurde der indikative
Finanzrahmen nicht ausgeschöpft, bei welchen wurde er überschritten?

3) Zwischen welchen Fördermaßnahmen fand eine “Mittelverschiebung" im Sinne
des Art 35 der VO (EG) Nr. 1750/99 statt?

4) Welche Projekte wurden mit den Fördermaßnahmen gem. Art 32 und 33
finanziert? Bitte um Angabe detaillierter Daten, gegliedert nach Fördermaßnahme
sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Projekten (inkl. des
Fördervolumens der einzelnen Projekte).


5)   Wie gedenkt das BMLFUW, die nicht-ÖPUL-Maßnahmen der ländlichen
Entwicklung auf ihre Umwelteffekte hin zu überprüfen? Durch welchen Prozeß ist
die Einbindung der in den verschiedenen Fachbereichen tätigen NGOs in die
Überprüfung der nicht-ÖPUL-Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
gewährleistet?

6) Der WWF hat in seiner “Naturschutzfachlichen Ex-ante Evaluierung" 2000 auf
jene Maßnahmen hingewiesen, von denen stark negative Auswirkungen auf den
Natur- und Landschaftshaushalt zu erwarten sind. Wie werden diese Bedenken
im Rahmen der Evaluierung berücksichtigt?

•    Neuaufforstung landwirtschaftlicher Flächen

•    Anpflanzung von landwirtschaftlichen Flächen mit schnellwachsenden Baumarten

•    Neuerrichtung von Forststraßen

•    Bodenmelioration im Wald

•     Wiedereinräumung von Acker- und Weinbaulandschaften im Anschluß an eine
Ausräumung im Rahmen von agrarischen Operationen

•    Landwirtschaftlicher Wegebau

7) Nach welchen Kriterien wurden die Projekte ausgewählt? In welchen Fällen ist
eine zu erwartende negative Auswirkung auf Natur- und Landschaftshaushalt ein
Ausschlußkriterium? In welchen Fällen ist eine zu erwartende besonders positive
Auswirkung auf Natur- und Landschaftshaushalt Kriterium für eine bevorzugte
Auswahl?

8) In welchen Fällen ist eine Prüfung der möglichen Auswirkungen der Projekte auf
den Natur- und Landschaftshaushalt vorgesehen? Wie und in wie vielen Fällen
wurde diese durchgeführt? Inwiefern wurde die Einhaltung der entsprechenden
Naturschutzgesetze der Länder überprüft?

9) Wie wird eine sektorenübergreifende Beratung von Förderungswerbern über alle
Förderoptionen der ländlichen Entwicklung gewährleistet? Durch welche
Maßnahmen wurden die beratenden Stellen auf die neuen Programmoptionen
eingeschult? Welche strukturellen Auswirkungen hatte die Existenz eines
“integrierten" Programmes für den ländlichen Raum auf die beratenden Stellen?
Wo werden die Naturschutzbehörden bei der Beratung beigezogen?

10) Nach Maßgabe der Europäischen Kommission sollen die Mittel zur Entwicklung
des ländlichen Raumes auch zur Umsetzung des Schutzgebietssystems Natura
2000 genutzt werden. Wie viele Finanzmittel wurden im “Österreichischen
Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes" für Natura 2000 in welchen
Fördermaßnahmen genutzt? Welche Mittel wurden insbesondere zur Umsetzung
des Art 16 (Entschädigungszahlungen für umweltspezifische Einschränkungen in
der Landwirtschaft) vorgesehen?

11)Wann werden Informationen über die tatsächlich erfolgten Förderungen aus dem
österreichischen Programm der ländlichen Entwicklung für das Jahr 2001
vorliegen?