3119/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2001
Anfrage
der Abgeordneten Jakob Auer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Trinkwasseruntersuchungen durch unbefugte Unternehmen.
Immer wieder werden in
Oberösterreich von unbefugten Unternehmen
Trinkwasseruntersuchungen
angeboten, die nicht der Trinkwasserverordnung gemäß
§ 50 Lebensmittelgesetz (LMG) entsprechen. Diese Unternehmen plazieren
ihre
Fahrzeuge vor den Gemeindeämtern, um amtlichen Charakter
vorzutäuschen. Den
Konsumenten wird ebenfalls vorgetäuscht, dass die Untersuchungen des
Trinkwassers zur Vorlage bei der Behörde geeignet wären und alle
Maßnahmen mit
den zuständigen Behörden akkordiert sind.
Derartige Befunde und Gutachten
können aber von der zuständigen Behörde nicht
anerkannt werden. Den Betreibern dieser Wasserversorgungsanlagen entstehen
durch diese Täuschung zusätzliche Kosten. Diese Täuschung der
Konsumenten
widerspricht
jedenfalls den guten Sitten und ist im Interesse der Konsumenten
abzustellen. Im Lebensmittelgesetz ist derzeit kein Straftatbestand für
einen
derartigen Missbrauch
vorgesehen, worauf auch die oberösterreichische Landesrätin
Haubner hinweist. Bisher können nur bereits betroffene
Wasserversorgungsanlagenbetreiber
oder nach § 50 LMG berechtigte autorisierte
Unternehmen in dieser Sache den Rechtsweg bestreiten.
Die unterfertigten Abgeordneten
richten daher an den Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1. Sind Ihnen diese oben erläuterten Vorkommnisse bekannt?
2. Was werden Sie unternehmen, um die Konsumenten und die
Wasserversorgungsanlagenbetreiber
vor diesen Geschäftspraktiken zu
schützen?
3.
Wollen Sie in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen die Strafbestimmungen adaptieren?
4. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
5. Wenn nein, warum nicht?