3119/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2001

 

 


Anfrage

der Abgeordneten Jakob Auer

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Trinkwasseruntersuchungen durch unbefugte Unternehmen.

Immer wieder werden in Oberösterreich von unbefugten Unternehmen
Trinkwasseruntersuchungen angeboten, die nicht der Trinkwasserverordnung gemäß
§ 50 Lebensmittelgesetz (LMG) entsprechen. Diese Unternehmen plazieren ihre
Fahrzeuge vor den Gemeindeämtern, um amtlichen Charakter vorzutäuschen. Den
Konsumenten wird ebenfalls vorgetäuscht, dass die Untersuchungen des
Trinkwassers zur Vorlage bei der Behörde geeignet wären und alle Maßnahmen mit
den zuständigen Behörden akkordiert sind.

Derartige Befunde und Gutachten können aber von der zuständigen Behörde nicht
anerkannt werden. Den Betreibern dieser Wasserversorgungsanlagen entstehen
durch diese Täuschung zusätzliche Kosten. Diese Täuschung der Konsumenten
widerspricht jedenfalls den guten Sitten und ist im Interesse der Konsumenten
abzustellen. Im Lebensmittelgesetz ist derzeit kein Straftatbestand für einen
derartigen Missbrauch vorgesehen, worauf auch die oberösterreichische Landesrätin
Haubner hinweist. Bisher können nur bereits betroffene

Wasserversorgungsanlagenbetreiber oder nach § 50 LMG berechtigte autorisierte
Unternehmen in dieser Sache den Rechtsweg bestreiten.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
folgende

Anfrage:

1.  Sind Ihnen diese oben erläuterten Vorkommnisse bekannt?


2.  Was werden Sie unternehmen, um die Konsumenten und die

Wasserversorgungsanlagenbetreiber vor diesen Geschäftspraktiken zu
schützen?

3. Wollen Sie in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen die Strafbestimmungen adaptieren?

4. Wenn ja, in welchem Ausmaß?

5.  Wenn nein, warum nicht?