312/J XXI.GP
des Abgeordneten Pirklhuber, Moser Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend Kontrolle im biologischen Landbau
In Österreich sind derzeit acht private Kontrollstellen gemäß EN 45011 durch das
Wirtschaftsministerium auf Basis des Akkreditierungsgesetzes akkreditiert und von
den Landeshauptmännern der Bundesländer zur Kontrolle von biologisch
wirtschaftenden Betrieben, Verarbeitern und Importeuren zugelassen. Wie uns
betroffene LandwirtInnen und Verarbeiter glaubhaft machen konnten, kann derzeit
von einer Gleichwertigkeit der Anerkennung von Zertifikaten, wie es eine
Akkreditierung erwarten ließe, im Rahmen des österreichischen Bio -
Marktgeschehens nicht ausgegangen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen Fälle von wettbewerbsverzerrenden Strukturen und Handlungsweisen
im Bio - Lebensmittelbereich bekannt oder von Dritten gemeldet worden? Welche
Maßnahmen haben Sie diesbezüglich gesetzt oder werden Sie in Hinkunft setzen,
um solche Mißstände abzustellen? Falls keine Maßnahmen gesetzt
wurden/werden, wie begründen Sie dies?
2. Die zuständigen Aufsichtsorgane für die Biokontrollstellen sind die jeweiligen
Lebensmittelabteilungen der Ämter der Landesregierung. Wie gewährleisten Sie,
daß die jeweiligen Landesbehörden im Sinne dieser Aufsichtspflicht die
Einhaltung der Kriterien der Objektivität und gegenseitige Anerkennung von
Zertifikaten sicherstellen?
3. Wodurch gewährleisten Sie, daß Bio - Qualitätsprodukte auf Basis der EU -
Verordnung 2092/91 zum biologischen Landbau im Sinne des
Konsumentenschutzes auch entsprechend beworben und die KonsumentInnen
diesbezüglich auch ausreichend informiert werden?
4. Welche Schulungen werden den Mitarbeitern der Ämter der
Lebensmittelbehörden im Bereich Biologischer Lebensmittel zugestanden?
Existieren Schulungspläne dazu? Wenn nicht, welche Alternativen sehen Sie vor?