3121/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Technologie und Innovation
betreffend “Zusammenlegung der Österreichischen Wetterdienste"
Die blau-schwarze
Bundesregierung arbeitet derzeit intensiv an einer
Zusammenlegung der österreichischen Wetterdienste - Zentralanstalt
für
Meteorologie und Geodynamik (ZAMG), Flugwetterabteilung der Austro Control
(Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH) und
Militärischer Wetterdienst.
Diese 3 Wetterdienste
sollen bis Mitte nächsten Jahres in eine eigene GmbH
eingebracht werden.
Bereits im Vortrag an den Ministerrat vom 20.10.2000 wurde die
Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) als auszugliedernde
Einheit
angegeben.
Dies ist deswegen von Interesse,
da das Budget 2002 keine entsprechende
Bedeckung für die Zentralanstalt für Meteorologie (ZAMG) vorsieht.
Nachdem die
Zentralanstalt für Meteorologie wirtschaftlich allein nicht überleben
kann, wurde nun
beschlossen, den Flugwetterdienst der Austro Control (MET) auszugliedern und
mit
der Zentralanstalt für Meteorologie (ZAMG) zusammenzulegen. Von vielen
Mitarbeitern der Austro Control wird dies als erster Schritt der Filetierung
der Austro
Control
angesehen.
Nach Presseberichten sollen danach
jene Abteilungen der Austro Control mit der
zuständigen
Abteilung im Verkehrsministerium zusammengelegt werden, die
behördliche
Tätigkeiten wie Zulassung und Überprüfung von Flugzeugen oder
Ausstellung von Pilotenscheinen durchzuführen.
Fraglich bleibt aber
weiterhin die Zusammenlegung der zivilen und der militärischen
Flugsicherung.
Dessen ungeachtet hat der Zentralbetriebsrat der Austro Control in seiner Sitzung
am 5. Jänner 2001 folgenden Beschluss gefasst:
Der Zentralbetriebsrat ist gegen eine Ausgliederung des Flugwetterdienstes.
“Die Meteorologie ist ein wesentlicher, notwendiger und vom Vorstand anerkannter
Kernbereich der Austro Control.
Auf Grund der bereits erfolgreich begonnen und noch nicht abgeschlossenen
Reorganisation sowie die erfolgten Einsparungen überwiegen die mittelfristigen
wirtschaftlichen Vorteile für die Austro Control und deren User (Airlines) bei einer
Nicht-Ausgliederung des Flugwetterdienstes.
Ein Durchgriffsrecht der Austro Control für strategische Entscheidungen wird bei
einer Ausgliederung wesentlich erschwert."
Diese Regierungsabsicht wurde
durch den Generalsekretär des
Verkehrsministeriums,
Dr. Rodler, in der Sitzung vom 5.9.2001 nachdrücklich
bestätigt. Dabei wurde die Zusammenlegung der Wetterdienste vom
Wissenschaftsministerium und der ZAMG im Wege einer Ausgliederung der
gesamten ZAMG
befürwortet. Erstmals wurde auch namens der Austro Control durch
Herrn Dir. Seiringer dieses Projekt als sinnvoll beurteilt.
Auch die Bundesfachgruppe
Flugsicherung hat bei ihrer Tagung am 18./19.9.2001
dieses Thema neuerlich behandelt, wobei festgestellt wurde, dass weiterhin der
Beschluss des ZBR und
der BFG Flugsicherung aufrecht bleibt. Einer Ausgliederung
wird nicht zugestimmt, da dies den ersten Schritt der Filetierung der ACG
darstellt.
Unklar bleibt die rechtliche
Situation der MitarbeiterIinnen bei dieser geplanten
Ausgliederung - unklar ist auch die weitere Personalplanung.
Die Austro Control verfügt derzeit über 3 Direktoren. Lt.
Rechnungshofbericht 99 um
einen Direktor zu viel.
Trotz dieser angekündigten
Ausgliederungen wird weiterhin an der Etablierung einer
gemeinsamen Flugsicherungszentrale für Europa gearbeitet. Das Projekt
CEATS
(Central European Air Traffic System) sieht eine gemeinsame Sicherung des
oberen
Luftraums von
Österreich, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien,
Norditalien und Bosnien-Herzegowina vor. Wien soll Zentrum dieser Flugsicherung
werden. Im Jahre 2008
soll CEATS angeblich den Betrieb aufnehmen.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an die Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:
1. Ist es richtig, dass die 3 Flugwetterdienste zusammengelegt werden sollen?
2. Wenn ja, wann soll in welcher Form diese Zusammenlegung erfolgen?
3. Welche Position vertritt dazu das Verteidigungsministerium?
4.
Sollen die arbeitsvertragsrechtlichen Bedingungen bei einer Vollausgliederung
der drei Flugwetterdienste für deren Mitarbeiter geändert werden?
Wenn ja, in welcher Form?
5.
Sind Sie auch der Auffassung, dass die Zentralanstalt für Meteorologie und
Geodynamik (ZAMG) nach einer Ausgliederung - da ohne nennenswerte
Einkünfte - für eine Privatisierung denkbar ungeeignet ist und nur
durch einen
Zusammenschluss (z. B. MET) wirtschaftlich überleben kann?
6.
Wie hoch waren die Einnahmen, die durch die Zentralanstalt für
Meteorologie und
Geodynamik in den
Jahren 1997, 1998, 1999 und 2000 erzielt haben (ersuche
um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?
7.
Wie hoch waren die Einnahmen der MET in den Jahren 1997, 1998, 1999 und
2000 (ersuche um Aufschlüsselung auf die Jahre)?
8.
Wie viele Mitarbeiter waren mit Stichtag 31.12.2000 und 31.12.2001 in der
Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik beschäftigt?
9.
Wie viele Mitarbeiter waren im Flugwetterdienst (MET) der ACG mit Stichtag
31.12.2000
sowie 31.10.2001 beschäftigt?
10.
Wie viel Personal soll insgesamt bei dieser Ausgliederung abgebaut werden? Wie
hoch wird der Personalstand im zukünftigen ausgegliederten Wetterdienst
sein?
11.
Ist es richtig, dass Herr Dir. Johannes Seiringer - dessen Vertrag nicht mehr
verlängert wurde - als neuer Direktor in dem ausgegliederten
Wetterdienstunternehmen vorgesehen ist?
12.
Ist es richtig, dass die Krise im Luftverkehr seit dem 11. September 2001 zu
Einbußen bei der Austro Control (Österreichische Gesellschaft
für Zivilluftfahrt
mbH) geführt hat?
13. Wenn ja, in welchem Umfang? Zu welchen Konsequenzen wird dies führen?
14.
Wann soll die gemeinsame Flugsicherungszentrale (CEATS) den Betrieb
aufnehmen?
15. In welcher Form wird sich Österreich einbringen?
16. Mit welchen Kosten ist dabei für Österreich zu rechnen?
17.
Ist es richtig, dass Teile von Austro Control mit der zuständigen
Abteilung Ihres
Ministeriums
zusammengelegt werden sollen?
18. Wenn ja, welche? Wann soll dies erfolgen?