3122/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend “Zusammenlegung der Österreichischen Wetterdienste"
Die Bundesregierung arbeitet
derzeit intensiv an einer Zusammenlegung der
Österreichischen Wetterdienste - Zentralanstalt für Meteorologie und
Geodynamik
(ZAMG), Flugwetterabteilung der Austro Control (Österreichische
Gesellschaft für
Zivilluftfahrt mbH) und Militärischer Wetterdienst. Diese 3 Wetterdienste
sollen bis
Mitte nächsten Jahres in eine eigene GmbH eingebracht werden. Bereits im
Vortrag
an den Ministerrat vom 20.10.2000 wurde die Zentralanstalt für
Meteorologie und
Geodynamik (ZAMG) als auszugliedernde Einheit angegeben.
Dies ist deswegen von Interesse, da das Budget 2002 keine entsprechende
Bedeckung für die Zentralanstalt für Meteorologie (ZAMG) vorsieht.
Nachdem die
Zentralanstalt für Meteorologie wirtschaftlich allein nicht überleben
kann, wurde nun
beschlossen, den Flugwetterdienst der Austro Control (MET) auszugliedern und
mit
der Zentralanstalt für Meteorologie (ZAMG) zusammenzulegen. Von vielen
Mitarbeitern der Austro Control wird dies als erster Schritt der Filetierung
der Austro
Control angesehen.
Nach Presseberichten
sollen danach jene Abteilungen der Austro Control mit der
zuständigen Abteilung im Verkehrsministerium zusammengelegt werden, die
behördliche Tätigkeiten wie Zulassung und Überprüfung von
Flugzeugen oder
Ausstellung von Pilotenscheinen durchzuführen.
Fraglich bleibt aber
weiterhin die Zusammenlegung der zivilen und der militärischen
Flugsicherung.
Dessen ungeachtet hat der Zentralbetriebsrat der Austro Control in seiner Sitzung
am 5. Jänner 2001 folgenden Beschluss gefasst:
Der Zentralbetriebsrat ist gegen eine Ausgliederung des Flugwetterdienstes.
“Die Meteorologie ist ein wesentlicher, notwendiger und vom Vorstand anerkannter
Kernbereich der Austro Control.
Auf Grund der bereits erfolgreich begonnen und noch nicht abgeschlossenen
Reorganisation sowie die erfolgten Einsparungen überwiegen die mittelfristigen
wirtschaftlichen Vorteile für die Austro Control und deren User (Airlines) bei einer
Nicht-Ausgliederung des Flugwetterdienstes.
Ein Durchgriffsrecht der Austro Control für strategische Entscheidungen wird bei
einer Ausgliederung wesentlich erschwert."
Diese Regierungsabsicht wurde
durch den Generalsekretär des
Verkehrsministeriums, Dr. Rodler, in der Sitzung vom 5.9.2001
nachdrücklich
bestätigt. Dabei wurde die Zusammenlegung der Wetterdienste vom
Wissenschaftsministerium und der ZAMG im Wege einer Ausgliederung der
gesamten ZAMG befürwortet. Erstmals wurde auch namens der Austro Control
durch
Herrn Dir. Seiringer dieses Projekt als sinnvoll beurteilt.
Auch die
Bundesfachgruppe Flugsicherung hat bei ihrer Tagung am 18./19.9.2001
dieses Thema neuerlich behandelt, wobei festgestellt wurde, dass weiterhin der
Beschluss des ZBR und der BFG Flugsicherung aufrecht bleibt. Einer
Ausgliederung
wird nicht zugestimmt, da dies den ersten Schritt der Filetierung der ACG
darstellt.
Unklar bleibt die
rechtliche Situation der Mitarbeiterinnen bei dieser geplanten
Ausgliederung - unklar ist auch die weitere Personalplanung.
Die Austro Control verfügt derzeit über 3 Direktoren. Lt.
Rechnungshofbericht 99 um
einen Direktor zu viel.
Trotz dieser
angekündigten Ausgliederungen wird weiterhin an der Etablierung einer
gemeinsamen Flugsicherungszentrale für Europa gearbeitet. Das Projekt
CEATS
(Central European Air
Traffic System) sieht eine gemeinsame Sicherung des oberen
Luftraums von
Österreich, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien,
Norditalien und Bosnien-Herzegowina vor. Wien soll Zentrum dieser Flugsicherung
werden. Im Jahre 2008 soll CEATS angeblich den Betrieb aufnehmen.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung nachstehende Anfrage:
1. Ist es richtig, dass die 3 Flugwetterdienste zusammengelegt werden sollen?
2. Wenn ja, wann soll in welcher Form diese Zusammenlegung erfolgen?
3. Welche Position vertritt dazu das Verteidigungsministerium?
4.
Wird die militärische Flugischerung mit der zivilen Flugsicherung
zusammengelegt?
5. Wenn nein, warum nicht?
6.
Sollen die arbeitsvertragsrechtlichen Bedingungen bei einer Vollausgliederung
der drei Flugwetterdienste für die Mitarbeiter geändert werden?
Wenn ja, in welcher Form?
7.
Wie viele Mitarbeiter waren mit Stichtag 31.12.2000 und 31.12.2001 in der
militärischen Flugsicherung beschäftigt?
8.
Wie viel Personal soll insgesamt bei dieser Ausgliederung abgebaut werden? Wie
hoch wird der Personalstand im zukünftigen ausgegliederten Wetterdienst
sein?
9.
Ist es richtig, dass Herr Dir. Johannes Seiringer - dessen Vertrag nicht mehr
verlängert wurde - als neuer Direktor in dem ausgegliederten
Wetterdienstunternehmen vorgesehen ist?