3129/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2001
Anfrage
der Abgeordneten Muttonen und Genossinnen
an den Bundeskanzler
betreffend Förderung und steuerliche Absetzbarkeit von Kunstsponsoring
und Mäzenatentum
Auf Basis des
Regierungsübereinkommens hat Kunststaatssekretär Morak bereits im
Feber 2001 die Erarbeitung eines Konzeptes für die steuerliche
Absetzbarkeit von
Aufwendungen für
Kunst angekündigt. In der Anfragebeantwortung 1673/AB XXI. GP
vom 14.2.2001 wurde die Beauftragung einer entsprechenden Studie zum Thema
steuerliche Begünstigung von privatem Sponsoring im Kunstbereich
angekündigt.
Obwohl die Rolle
privater Förderungsengagements im Kulturbereich zunimmt, zeigt
sich auch international gesehen immer wieder die Wichtigkeit des Gleichklanges
öffentlicher und privater Förderung von Kultur: der systematische
Ausbau des
öffentlichen Förderungsengagements bringt auch zunehmende
Bereitschaft zur
Kunstförderung durch Private mit sich. Ein
“kulturfreundlicheres" Steuerrecht könnte
einen zusätzlichen Anreiz für den verstärkten Einsatz privater
Mittel bieten. Nachdem
die Bundesregierung
auch in diesem Bereich -außer medialen Ankündigungen -
konkrete Aktivitäten vermissen lässt, stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den
Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Gibt es Erhebungen über den aktuellen Anteil von Kunstsponsoringmitteln?
2.
Wie hoch schätzen Sie die mögliche Erhöhung des
Sponsoring-Volumens
durch die steuerliche Absetzbarkeit von Kunstsponsoring ein?
3.
Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten zu dem angekündigten Konzept
für die
steuerliche Absetzbarkeit von Kunstsponsoring und wann ist mit der
Fertigstellung zu rechnen?
4.
Sofern das Konzept bereits fertiggestellt ist: was sind die konkreten
Resultate?
5. Wird das Konzept öffentlich zugänglich sein und wenn ja, wann?
6.
Welche Schwerpunkte sind bei der Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit
privater Mittel
für die Kulturförderung konkret geplant?
7. Ist das Konzept mit dem Finanzministerium bereits akkordiert?
8.
Wenn ja, mit welchen Steuerausfällen ist durch die verstärkte
steuerliche
Absetzbarkeit von
Kunstsponsoring und Mäzenatentum zu rechen?