313/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Heinzl
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend kriminalpolizeiliche Ermittlungen zur Gasexplosion eines Wohnhauses in
Wilhelmsburg, Niederösterreich
In Wilhelmsburg, Niederösterreich, kam es am 2. Dezember 1999 zu einer Explosion eines
mehrstöckigen Wohnhauses. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen durch Feuerwehr,
Militär und Gendarmerie sowie vieler freiwilliger Helfer kam für zehn Personen jede Hilfe zu
spät.
Als Ursache der Explosion wurde ein Gasgebrechen berichtet. Niederösterreich hat ein
strenges Gassicherheitsgesetz, das besagt, dass wenn infolge Ausströmens von Gas oder sonst
wegen der Beschaffenheit einer Gasanlage Gefahr im Verzug ist, das Überprüfungsorgan als
Organ der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die zur unmittelbaren Beseitigung
der Gefahr notwendigen Maßnahmen zu treffen und erforderlichenfalls die Versorgung der
schadhaften Gasanlage mit Gas einzustellen hat. Das Überprüfungsorgan hat außerdem die
Bezirksbehörde unverzüglich von den getroffenen Maßnahmen zu verständigen.
Verantwortlich für die Bezirksverwaltungsbehörde ist der Landeshauptmann von
Niederösterreich Dr. Pröll. Medienberichten zufolge war starker Gasgeruch der Grund, warum
das explodierte Wohnhaus vorerst evakuiert worden war. Obwohl weiterhin starker
Gasgeruch bemerkt wurde, wurde die Absperrung des Hauses vom Bezirkshauptmann
aufgehoben.
Unmittelbar nach der Aufhebung der Evakuierung durch den Bezirkshauptmann und nachdem
ein Teil der Bewohner des Hauses voll Vertrauen in die Bezirksbehörde in ihre Wohnungen
zurückkehrten erfolgte die Explosion.
Kriminalpolizeiliche Ermittlungen wurden eingeleitet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Haben die kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergeben, dass sich das
Überprüfungsorgan der Gasanlage, deren Mangelhaftigkeit die Ursache der
Explosion des Wohnhauses in Wilhelmsburg war, falsch verhalten hat?
2. Haben die kriminalpolizeilichen Ermittlungen gezeigt, warum die zuständige
Bezirkshauptmannschaft trotz andauerndem Gasgeruch die Menschen das Wohnhaus
wieder betreten lassen hat?
3. Liegen kriminalpolizeilich Ergebnisse vor, ob alle Sicherheitsregeln eingehalten
wurden?
4. Wurde aus kriminalpolizeilicher Sicht das strenge niederösterreichische
Gassicherheitsgesetz von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eingehalten.