313/J XXI.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Heinzl

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend kriminalpolizeiliche Ermittlungen zur Gasexplosion eines Wohnhauses in

Wilhelmsburg, Niederösterreich

 

 

 

 

In Wilhelmsburg, Niederösterreich, kam es am 2. Dezember 1999 zu einer Explosion eines

mehrstöckigen Wohnhauses. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen durch Feuerwehr,

Militär und Gendarmerie sowie vieler freiwilliger Helfer kam für zehn Personen jede Hilfe zu

spät.

Als Ursache der Explosion wurde ein Gasgebrechen berichtet. Niederösterreich hat ein

strenges Gassicherheitsgesetz, das besagt, dass wenn infolge Ausströmens von Gas oder sonst

wegen der Beschaffenheit einer Gasanlage Gefahr im Verzug ist, das Überprüfungsorgan als

Organ der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die zur unmittelbaren Beseitigung

der Gefahr notwendigen Maßnahmen zu treffen und erforderlichenfalls die Versorgung der

schadhaften Gasanlage mit Gas einzustellen hat. Das Überprüfungsorgan hat außerdem die

Bezirksbehörde unverzüglich von den getroffenen Maßnahmen zu verständigen.

Verantwortlich für die Bezirksverwaltungsbehörde ist der Landeshauptmann von

Niederösterreich Dr. Pröll. Medienberichten zufolge war starker Gasgeruch der Grund, warum

das explodierte Wohnhaus vorerst evakuiert worden war. Obwohl weiterhin starker

Gasgeruch bemerkt wurde, wurde die Absperrung des Hauses vom Bezirkshauptmann

aufgehoben.

 

Unmittelbar nach der Aufhebung der Evakuierung durch den Bezirkshauptmann und nachdem

ein Teil der Bewohner des Hauses voll Vertrauen in die Bezirksbehörde in ihre Wohnungen

zurückkehrten erfolgte die Explosion.

Kriminalpolizeiliche Ermittlungen wurden eingeleitet.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

Anfrage:

 

1.  Haben die kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergeben, dass sich das

     Überprüfungsorgan der Gasanlage, deren Mangelhaftigkeit die Ursache der

     Explosion des Wohnhauses in Wilhelmsburg war, falsch verhalten hat?

 

2. Haben die kriminalpolizeilichen Ermittlungen gezeigt, warum die zuständige

     Bezirkshauptmannschaft trotz andauerndem Gasgeruch die Menschen das Wohnhaus

     wieder betreten lassen hat?

 

3. Liegen kriminalpolizeilich Ergebnisse vor, ob alle Sicherheitsregeln eingehalten

     wurden?

 

4. Wurde aus kriminalpolizeilicher Sicht das strenge niederösterreichische

     Gassicherheitsgesetz von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eingehalten.