3134/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend “Bundesjugendvertretungsgesetz "

Das Bundesjugendvertretungsgesetz ist am 01.01.2001 in Kraft getreten - bis
heute ist die Österreichische Bundesjugendvertretung (ÖBJV) nicht soweit
konstituiert, dass sie tatsächlich im Interesse der Österreichischen Jugend
arbeiten kann.

Derzeit geht es um unterschiedlichste Interpretationen eines Bundesgesetzes
(Bundesjugendvertretungsgesetzes), welches in sich sehr viele Fragen offen läßt.

Bekannt ist, dass BM Mag. Haupt am 05. September 2001 zu einer
konstituierenden Sitzung eingeladen hat, welche lt. Rechtsansicht des BMSG als
einleitende Sitzung in den Prozess der Konstituierung zu sehen ist.

Seit diesem Termin sind fast drei Monate vergangen, in denen es zu keiner
Konstituierung - wie in der Rechtsansicht formuliert - gekommen ist.

Die Rechtsansicht sagt aus, dass von einer “Konstituierung der Bundes-
jugendvertretung" frühestens ab der ersten Sitzung des Präsidiums der
Bundesjugendvertretung, nach erfolgter Wahl der Organe - Verlosung des
Vorsitzes oder nach dem Beschluss einer Geschäftsordnung der ÖBJV - zu
sprechen ist.

Ein innerhalb des Präsidiums dafür ausgemachter Termin musste abgesagt
werden, da die Junge Volkspartei die Ansicht vertritt, dass zu einer solchen
Sitzung nur BM Mag. Haupt höchstpersönlich einladen kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen folgende

ANFRAGE:

1. Welche der oben genannten Auffassungen zur Konstituierung der Bundes-
jugendvertretung ist nun die gültige Rechtsmeinung? Wer ist zuständig
für Auskünfte über dass BJVG und hat die Kompetenz, richtige, gültige
und eindeutige Auskünfte und Antworten zu geben?


2. Ist bereits geklärt, wer zu einer Präsidiumssitzung der ÖBJV einladen
kann, in der der Vorsitz verlost wird und somit die Konstituierung
vollzogen ist, damit mit der Arbeit für die österreichische Jugend endlich
begonnen werden kann?

3. Wenn Sie die konstituierende Sitzung der ÖBJV als Minister persönlich
einberufen müssen - welche Gründe haben Sie bis jetzt von einer solchen
Einladung abgehalten?

4. Ist ein Termin für die konstituierende Sitzung der ÖBJV noch in diesem
Jahr vorgesehen?

5. Wenn ja - wann?

6. Wird dieser Termin den Präsidiumsmitgliedern zeitgerecht (mindestens
14 Tage davor!) übermittelt, damit diese auch tatsächlich an der Sitzung
teilnehmen können?

7. Wird eine korrekte Protokollführung seitens des BMSG bei dieser
konstituierenden Sitzung stattfinden, und wird dieses Protokoll danach an
alle Präsidiumsmitglieder verbindlich ergehen?