3134/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend “Bundesjugendvertretungsgesetz "
Das
Bundesjugendvertretungsgesetz ist am 01.01.2001 in Kraft getreten - bis
heute ist die
Österreichische Bundesjugendvertretung (ÖBJV) nicht soweit
konstituiert, dass sie tatsächlich im
Interesse der Österreichischen Jugend
arbeiten kann.
Derzeit geht es um
unterschiedlichste Interpretationen eines Bundesgesetzes
(Bundesjugendvertretungsgesetzes),
welches in sich sehr viele Fragen offen läßt.
Bekannt ist, dass BM
Mag. Haupt am 05. September 2001 zu einer
konstituierenden Sitzung eingeladen hat, welche lt. Rechtsansicht des BMSG als
einleitende
Sitzung in den Prozess der Konstituierung zu sehen ist.
Seit diesem Termin sind fast drei Monate
vergangen, in denen es zu keiner
Konstituierung - wie in der Rechtsansicht
formuliert - gekommen ist.
Die Rechtsansicht
sagt aus, dass von einer “Konstituierung der Bundes-
jugendvertretung"
frühestens ab der ersten Sitzung des Präsidiums der
Bundesjugendvertretung,
nach erfolgter Wahl der Organe - Verlosung des
Vorsitzes oder nach dem Beschluss einer Geschäftsordnung der ÖBJV -
zu
sprechen ist.
Ein innerhalb des
Präsidiums dafür ausgemachter Termin musste abgesagt
werden, da die Junge
Volkspartei die Ansicht vertritt, dass zu einer solchen
Sitzung nur BM Mag. Haupt
höchstpersönlich einladen kann.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit
und Generationen folgende
ANFRAGE:
1. Welche der
oben genannten Auffassungen zur Konstituierung der Bundes-
jugendvertretung
ist nun die gültige Rechtsmeinung? Wer ist zuständig
für Auskünfte über dass BJVG und hat die Kompetenz, richtige,
gültige
und
eindeutige Auskünfte und Antworten zu geben?
2. Ist bereits geklärt, wer zu einer
Präsidiumssitzung der ÖBJV einladen
kann, in der der Vorsitz verlost wird und somit die Konstituierung
vollzogen ist, damit mit der Arbeit
für die österreichische Jugend endlich
begonnen werden kann?
3. Wenn Sie die konstituierende
Sitzung der ÖBJV als Minister persönlich
einberufen müssen - welche Gründe
haben Sie bis jetzt von einer solchen
Einladung abgehalten?
4. Ist ein Termin für die
konstituierende Sitzung der ÖBJV noch in diesem
Jahr vorgesehen?
5. Wenn ja - wann?
6. Wird dieser Termin den
Präsidiumsmitgliedern zeitgerecht (mindestens
14 Tage davor!) übermittelt, damit
diese auch tatsächlich an der Sitzung
teilnehmen können?
7. Wird eine korrekte
Protokollführung seitens des BMSG bei dieser
konstituierenden Sitzung stattfinden, und
wird dieses Protokoll danach an
alle Präsidiumsmitglieder
verbindlich ergehen?