3137/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Einsatz illegaler Tierarzneien und Kritik des EU-Berichts zur “Evaluierung
der Rückstandskontrollen in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen
“Österreich verfügt
über keine ausreichenden Rechtsvorschriften, die den Verbraucher
wirksam vor dem illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln bei
lebensmittelliefernden Tieren
schützen", so der alarmierende Schluss des aktuellen EU-Berichts zur
“Evaluierung der
Rückstandskontrollen in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen"
des Lebensmittel- und
Veterinäramts der EU-Kommission nach einem Inspektionsbesuch in
Österreich vom 18.- 22.
Juni 2001.
Die EU-Experten listen in ihrem
35-seitigen Dokument - bereits seit Monaten bekannte -
Mängel, wie etwa gravierende Defizite im Kontrollbereich, dem Besitz von
illegalen
Medikamenten, mangelnde Koordination der zuständigen Stellen, sowie
schwere Fehler und
Verschleppungen bei der Probennahme auf. Seit dem Schweinemast-Skandal sind
mittlerweile 10 Monate vergangen, die Regierung hat keine ausreichenden
Maßnahmen zur
Beseitigung der damals publik gewordenen
Missstände erlassen. Die Ankündigungen strenger
Konsequenzen aus der Affaire um den Einsatz illegaler Medikament bei der
heimischen
Schweinezucht - wie etwa die Bestrafung des Besitzes illegaler Medikamente -
sind bis zum
heutigen Tage nicht realisiert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher
an den Bundesminister für
soziale
Sicherheit und Generationen folgende
Anfrage:
1. Welche Konsequenzen haben
Sie als zuständiger Minister aus dem Schweinemast-
Skandal gezogen?
2. Warum ist bis zum
heutigen Tag der Besitz von illegal erworbenen Reinsubstanzen
und Tierarzneimitteln in Österreich nicht strafbar, sondern nur deren Verabreichung,
obwohl die Behebung dieses Missstandes
bereits nach Aufdecken des Schweinemast-
Skandals versprochen wurde?
3. Werden Sie diesen Missstand abschaffen?
4. Wenn ja, wie und wann?
5. Warum hat Österreich
bisher wesentliche Rechtsvorschriften der EU zur Rückstands-
kontrolle, zum Anwendungsverbot bestimmter Stoffe und zum Einsatz von
Fütterungsarzneimitteln und Tierarzneimitteln sowie zur Kontrolle des
Tierarznei-
mittelverkehrs bisher, so wie im EU-Bericht
kritisiert, gar nicht oder nur unvollständig
in
das nationale Recht umgesetzt?
6. Wann
wird es eine Regierungsvorlage des als Ministerialentwurfs in Begutachtung
geschickten
“Tierarzneimittelkontrollgesetzes" geben?
7. Welche wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Ministerialentwurf haben Sie in diesem Gesetz noch geplant?
8. Wie
können Sie erklären, dass mehr als 10 Monate nach dem
Schweinemast-Skandal
noch immer kein entsprechendes Gesetz zur Verhinderung der aufgezeigten
Missstände
im Nationalrat eingebracht wurde?
9. Sind Sie Meinung, dass der
verantwortliche Bundesminister dazu verpflichtet ist,
bekannte Missstände, wie etwa die
Tatsache, dass der Besitz illegaler Tierarzneimittel
in Österreich immer noch erlaubt ist, so schnell wie möglich
abzustellen?
10. Wenn ja, wie können Sie ihre bisherige Untätigkeit zu diesem Thema erklären?
11. Werden
sie die entsprechenden Rechtsvorschriften, konkret die Richtlinien 96/22/EG
und
96/23/EG vollständig ins das nationale Recht umsetzen?
12. Wenn nicht, warum nicht?
13. Werden Sie sicherstellen, dass
die Richtlinien 90/167/EWG und 90/676/EWG in das
nationale Recht umgesetzt werden?
14. Wenn nicht, warum nicht?
15. Halten Sie die Einrichtung der
Agentur für Ernährungssicherheit für die richtige
Antwort auf den Schweinemastskandal?
16. Wenn ja, warum?
17. Wie beurteilen Sie die im
EU-Bericht aufgelisteten Missstände in der heimischen
Tierzucht?
18. Wie
reagieren Sie auf die im EU-Bericht kritisierten Mängel bei der
Implementierung
des
Rückstandskontrollplans für Milch, Eier und Honig?
19. Werden
Sie eine zentrale Datenbank zur systematischen Erfassung positiver Proben
einrichten?
20. Werden
Sie die stichprobenartige Überprüfung der tierärztlichen
Hausapotheken und
Tierarztpraxen künftig künftig erhöhen?
21. Wenn nein, warum nicht?
22. Halten
Sie die Ankündigungen von Betriebsüberprüfungen
grundsätzlich für
zweckmäßig?
23. Wie reagieren Sie auf den
Vorwurf, wonach die gezogenen Nachproben nach
positiven Rückstandsbefunden verbotener Substanzen bei Schlachttieren in
einigen
Fällen nicht einer
repräsentativen Stichprobennahme entsprachen?
24. Wie reagieren Sie auf den
Vorwurf, wonach Probenahmen im Zuge des Schweine-
mastskandals in vielen Fällen viel zu spät erfolgten, also nicht
innerhalb von 14
Tagen, in denen die Wahrscheinlichkeit
eines Nachweises von Rückständen
verbotener Arzneien entsprechend
groß ist, sondern erst später?
25. Wie
viele Betriebe, die im Rahmen des Schweinemast-Skandals geschlossen wurden,
sind
bis zum heutigen Tage noch gesperrt (bitte nach Bundesländern auflisten)?
26. Wie reagieren Sie auf die
Kritik der EU-Kommission, wonach es keine zentrale
Koordinierung der Maßnahmen der
Veterinärbehörden im Rahmen des Schweinemast-
Skandals gegeben hat?
27. Werden Sie sich an die im EU-Bericht festgehaltenen Empfehlungen halten?
28. Wenn nein, warum nicht?
29. Wenn ja, welche
Maßnahmen werden Sie konkret tätigen, um die im EU-Bericht
kritisierten Zustände in den heimischen
Ställen und Tierarztpraxen umgehend
abzustellen?
30. Werden Sie künftig
sogenannte “Verschleppungstests" zur Kontrolle der
Kreuzkontamination von verschiedenen Futtermittelchargen mit antimikrobiellen
Leistungsförderern und anderen
arzneilichen Futterzusatzstoffen durchführen?
31. Wenn nein, warum nicht?
32. Warum geschah die Probenahme
in verdächtigen Betrieben nach Aufdeckung des
Schweinemastskandals in vielen Fällen nicht zeitgleich mit der ersten
Überprüfung
des Betriebes?
33. Warum erfolgte im Zuge des
Schweinemastskandals keine Untersuchungen auf
Triamcinolon Acetonid in den Proben der
verdächtigen Betriebe?
34. Warum wurden nur wenige
Untersuchungen auf die verbotenen Arzneimittelgruppen
der Nitroimidazole und Nitrofurane, die gerade auch bei Schweinen vor ihrem
Verbot
großen Einsatz fanden,
durchgeführt?
35. Können Sie es als
zuständiger Minister verantworten, dass die heimischen
Verbraucher - so wie im EU-Bericht festgehalten - bis heute nicht wirksam gegen
den
illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln in lebensmittelliefernden Tieren
geschützt
sind?