3137/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Einsatz illegaler Tierarzneien und Kritik des EU-Berichts zur “Evaluierung

der Rückstandskontrollen in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen

“Österreich verfügt über keine ausreichenden Rechtsvorschriften, die den Verbraucher
wirksam vor dem illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren
schützen", so der alarmierende Schluss des aktuellen EU-Berichts zur “Evaluierung der
Rückstandskontrollen in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen" des Lebensmittel- und
Veterinäramts der EU-Kommission nach einem Inspektionsbesuch in Österreich vom 18.- 22.
Juni 2001.

Die EU-Experten listen in ihrem 35-seitigen Dokument - bereits seit Monaten bekannte -
Mängel, wie etwa gravierende Defizite im Kontrollbereich, dem Besitz von illegalen
Medikamenten, mangelnde Koordination der zuständigen Stellen, sowie schwere Fehler und
Verschleppungen bei der Probennahme auf. Seit dem Schweinemast-Skandal sind
mittlerweile 10 Monate vergangen, die Regierung hat keine ausreichenden Maßnahmen zur
Beseitigung der damals publik gewordenen Missstände erlassen. Die Ankündigungen strenger
Konsequenzen aus der Affaire um den Einsatz illegaler Medikament bei der heimischen
Schweinezucht - wie etwa die Bestrafung des Besitzes illegaler Medikamente - sind bis zum
heutigen Tage nicht realisiert.

Die  unterzeichneten  Abgeordneten  richten   daher  an   den  Bundesminister     für  soziale
Sicherheit und Generationen folgende

Anfrage:

1.  Welche Konsequenzen haben Sie als zuständiger Minister aus dem Schweinemast-
Skandal gezogen?

2.  Warum ist bis zum heutigen Tag der Besitz von illegal erworbenen Reinsubstanzen
und Tierarzneimitteln in Österreich nicht strafbar, sondern nur deren Verabreichung,
obwohl die Behebung dieses Missstandes bereits nach Aufdecken des Schweinemast-
Skandals versprochen wurde?

3.   Werden Sie diesen Missstand abschaffen?

4.   Wenn ja, wie und wann?

5.  Warum hat Österreich bisher wesentliche Rechtsvorschriften der EU zur Rückstands-
kontrolle, zum Anwendungsverbot bestimmter Stoffe und zum Einsatz von
Fütterungsarzneimitteln und Tierarzneimitteln sowie zur Kontrolle des Tierarznei-


mittelverkehrs bisher, so wie im EU-Bericht kritisiert, gar nicht oder nur unvollständig
in das nationale Recht umgesetzt?

6.       Wann wird es eine Regierungsvorlage des als Ministerialentwurfs in Begutachtung
geschickten “Tierarzneimittelkontrollgesetzes" geben?

7.   Welche wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Ministerialentwurf haben Sie in diesem Gesetz noch geplant?

8.  Wie können Sie erklären, dass mehr als 10 Monate nach dem Schweinemast-Skandal
noch immer kein entsprechendes Gesetz zur Verhinderung der aufgezeigten
Missstände im Nationalrat eingebracht wurde?

9. Sind Sie Meinung, dass der verantwortliche Bundesminister dazu verpflichtet ist,
bekannte Missstände, wie etwa die Tatsache, dass der Besitz illegaler Tierarzneimittel
in Österreich immer noch erlaubt ist, so schnell wie möglich abzustellen?

10. Wenn ja, wie können Sie ihre bisherige Untätigkeit zu diesem Thema erklären?

11. Werden sie die entsprechenden Rechtsvorschriften, konkret die Richtlinien 96/22/EG
und 96/23/EG vollständig ins das nationale Recht umsetzen?

12. Wenn nicht, warum nicht?

13. Werden Sie sicherstellen, dass die Richtlinien 90/167/EWG und 90/676/EWG in das
nationale Recht umgesetzt werden?

14. Wenn nicht, warum nicht?

15. Halten Sie die Einrichtung der Agentur für Ernährungssicherheit für die richtige
Antwort auf den Schweinemastskandal?

16. Wenn ja, warum?

17. Wie beurteilen Sie die im EU-Bericht aufgelisteten Missstände in der heimischen
Tierzucht?

18. Wie reagieren Sie auf die im EU-Bericht kritisierten Mängel bei der Implementierung
des Rückstandskontrollplans für Milch, Eier und Honig?

19. Werden Sie eine zentrale Datenbank zur systematischen Erfassung positiver Proben
einrichten?

20. Werden Sie die stichprobenartige Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheken und
Tierarztpraxen künftig künftig erhöhen?

21. Wenn nein, warum nicht?

22. Halten Sie die Ankündigungen von Betriebsüberprüfungen grundsätzlich für
zweckmäßig?


23. Wie reagieren Sie auf den Vorwurf, wonach die gezogenen Nachproben nach
positiven Rückstandsbefunden verbotener Substanzen bei Schlachttieren in einigen
Fällen nicht einer repräsentativen Stichprobennahme entsprachen?

24. Wie reagieren Sie auf den Vorwurf, wonach Probenahmen im Zuge des Schweine-
mastskandals in vielen Fällen viel zu spät erfolgten, also nicht innerhalb von 14
Tagen, in denen die Wahrscheinlichkeit eines Nachweises von Rückständen
verbotener Arzneien entsprechend groß ist, sondern erst später?

25. Wie viele Betriebe, die im Rahmen des Schweinemast-Skandals geschlossen wurden,
sind bis zum heutigen Tage noch gesperrt (bitte nach Bundesländern auflisten)?

26. Wie reagieren Sie auf die Kritik der EU-Kommission, wonach es keine zentrale
Koordinierung der Maßnahmen der Veterinärbehörden im Rahmen des Schweinemast-
Skandals gegeben hat?

27. Werden Sie sich an die im EU-Bericht festgehaltenen Empfehlungen halten?

28. Wenn nein, warum nicht?

29. Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie konkret tätigen, um die im EU-Bericht
kritisierten Zustände in den heimischen Ställen und Tierarztpraxen umgehend
abzustellen?

30. Werden Sie künftig sogenannte “Verschleppungstests" zur Kontrolle der
Kreuzkontamination von verschiedenen Futtermittelchargen mit antimikrobiellen
Leistungsförderern und anderen arzneilichen Futterzusatzstoffen durchführen?

31. Wenn nein, warum nicht?

32. Warum geschah die Probenahme in verdächtigen Betrieben nach Aufdeckung des
Schweinemastskandals in vielen Fällen nicht zeitgleich mit der ersten Überprüfung
des Betriebes?

33. Warum erfolgte im Zuge des Schweinemastskandals keine Untersuchungen auf
Triamcinolon Acetonid in den Proben der verdächtigen Betriebe?

34. Warum wurden nur wenige Untersuchungen auf die verbotenen Arzneimittelgruppen
der Nitroimidazole und Nitrofurane, die gerade auch bei Schweinen vor ihrem Verbot
großen Einsatz fanden, durchgeführt?

35. Können Sie es als zuständiger Minister verantworten, dass die heimischen
Verbraucher - so wie im EU-Bericht festgehalten - bis heute nicht wirksam gegen den
illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln in lebensmittelliefernden Tieren geschützt
sind?