3140/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzierung der zukünftigen Agentur für Ernährungssicherheit

Am 10. Juli 2001 beschloss der Ministerrat das Ernährungssicherheitsgesetz
(Regierungsvorlage 744 der Beilagen zu den St. Prot. des NR
XXI) und ließ die Höhe
der dafür erforderlichen Bundesmittel ungeklärt (§12). Laut Protokoll sollte darüber
das Einvernehmen der betroffenen Ministerien hergestellt werden. Dies steht nun
Mitte November nach wie vor aus. Auf Fragen im Landwirtschaftsausschuss
versprach Minister Molterer bereits im Frühjahr eine Vorlage der derzeitigen
Aufwendungen der von der Ausgliederung betroffenen Anstalten und eine
Konzeption über künftige finanzielle Erfordernisse. In der Anfragebeantwortung 2482
AB wird der Gebarungserfolg für Personalaufwand/freiwillige Sozialleistungen
ausgewiesen. Weiters heißt es "Eine exakte Quantifizierung dieser Kosten ist derzeit
noch nicht möglich. ( ) Über interne Ressortbeteiligung bzw. Ressortkosten können
keine detaillierten Daten ermittelt werden."

In der Begutachtung der Gesetzesvorlage äußerten sich diverse Stellen, vor allem
der Rechnungshof, höchst kritisch gegenüber dem Vorhaben der Ausgliederung. In
diversen EU-Inspektionsberichten wird die finanzielle und personelle Unterdotierung
der Lebensmittel- und Veterinärkontrolleinrichtungen in Österreich kritisiert. Grund
dafür sind die Sparmaßnahmen vergangener Jahren, die zu erheblichen
Personalreduktionen und einem Rückstau in der Modernisierung von Geräten
führten. Darunter leidet die Qualität der Lebensmittelkontrolle erheblich. Angesichts
der BSE-Krise und dem Schweinemastskandal erscheint eine angemessene
budgetäre Bedeckung der Kontrollanstalten für unabdingbar.

Außerdem zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit - Ausgliederung des UBA -
und Studien über erfolgte Ausgliederungen, dass eine solide Dotierung Grundlage
für das Gelingen von Ausgliederungen ist.

Nachdem die Ernährungsagentur ab 1 1.2002 nach Plan der Regierung existent sein
sollte, erscheinen die offenen finanziellen Fragen höchst klärungsbedürftig.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Wie hoch belaufen sich derzeit die Gesamtkosten (brutto und netto) der von der
Ausgliederung betroffenen Anstalten (Budget 2002)?

2.     Wie hoch belaufen sich die Schätzungen über die nötigen baulichen und
gerätemäßigen Investitionen, um ein seriöse Kontrolltätigkeit der Agentur in
Zukunft zu ermöglichen?

3.      In welcher Höhe bewegen sich die finanziellen Vorstellungen des

Landwirtschafts- und Gesundheitsressorts über die Finanzierung der Agentur?

4.      In welcher Größenordnung liegen die Schätzung der Fa. ROI und der Fa.
Auditor über den zukünftigen Finanzierungsbedarf?

5.     Welche Summe halten Sie für ausreichend? Wie begründen Sie dies?

6.      In welchem Zeithorizont soll es Ihres Erachtens zu einer Einigung kommen?

7.     Wie hoch waren die Beratungskosten für die Tätigkeit der Firma Arthur
Andersen?

8.     Wie hoch waren die Beratungskosten für die Tätigkeit der Firma ROI?

9.     Wie hoch waren die Beratungskosten für die Tätigkeit der Firma Auditor?

10.   Wie schätzen Sie die Gesamteffizienz einer Ausgliederung ein, die die

Schnittstellenproblematik mit der mittelbaren Bundesverwaltung entgegen der
ursprünglichen Konzeption nicht bereinigt und damit die vorhandenen Mängel
prolongiert?