3154/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka
und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die effizientere Durchführung und bessere Kontrolle der
Gefahrengutbeförderung durch die Exekutive
Die
österreichische Rechtslage in Bezug auf die Beförderung von
Gefahrengut
und deren Kontrolle durch die Exekutive ist einerseits durch das
Gefahrengutbeförderungsgesetz
(GGBG), andererseits durch unmittelbar
geltende
Verordnungen der EU gekennzeichnet.
Das im GGBG
im Zusammenhang mit dem Verwaltungsstrafgesetz geregelte
Verfahren
führt laut Erfahrung der Exekutive zu Problemen hinsichtlich der
effizienten
Kontrolle der Gefahrengutbeförderung. In diesem Zusammenhang
wird auf den Mangel einer zentralen Strafbehörde sowie auf die mangelnde
Differenzierung einzelner Straftatbestände hingewiesen. Diese
Umstände führen
zu
Rechtsunsicherheit und Verfahrensmängeln. Eine mögliche Verbesserung
wäre
die Schaffung einer zentralen Strafbehörde, wie sie zum Beispiel in Bayern
besteht. Die Einrichtung einer solchen Behörde würde auch die
Erlangung von
Auskünften
über laufende Verwaltungsstrafverfahren ermöglichen, was zur Zeit
kaum
möglich ist.
Die
in Österreich unmittelbar anwendbaren Verordnungen EG-Vgd 3820 und
3821/85
enthalten Sozialvorschriften, wie Regelungen über Tageslenkzeiten,
Ruhezeiten,
Unterbrechungen und Urlaubsbestätigungen. Laut Erfahrungen der
Exekutive
sind diese allerdings leicht zu umgehen. Insbesondere war in letzter
Zeit
häufig festzustellen, dass ausländische Lenker selbst ausgestellte
Urlaubsbestätigungen
mit sich führten. Diese wurden auf den jeweiligen Vortag
datiert,
womit sich längere zusätzliche Einsatzzeiten ergaben.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wie stehen Sie zur Schaffung einer zentralen
Strafbehörde für
Gefahrengutdelikte
?
2. In den Strafbestimmungen des derzeitigen GGBG ist eine
generelle
Mindeststrafhöhe
von 10.000.- ATS pro Übertretung vorgesehen. Es
kommt bei gleichen Tatbeständen zu enorm unterschiedlichen
Bestrafungen durch einzelne Behörden. Wäre Ihrer Ansicht nach die
Schaffung
eines differenzierteren Strafkatalogs sinnvoll?
3. Unterstützen Sie die Forderung, dass Exekutivbeamte die
Berechtigung
erhalten sollen, Auskunft über den Verlauf und den
Abschluss
von Verwaltungsstrafverfahren zu erlangen?
4. Ist eine zentrale Auskunftsstelle analog zum
Führerscheininformationssystem
für B-6-Bescheinigungen
(Gefahrengutlenkausweis)
im EKIS vorgesehen?
5. Welche Maßnahmen schlagen Sie gegen den enormen
Anstieg der
Manipulationen
in Bezug auf die in den angeführten EU-
Verordnungen
enthaltenen Sozialvorschriften, insbesondere gegen die
Fälschung von Urlaubsbestätigungen, vor?
6. Ist daran gedacht, die Hauptverantwortung des Lenkers
in Bezug auf
diese
Sozialvorschriften auf den Arbeitgeber zu übertragen?
7.
Derzeit können Arbeitsbewilligungen von Lenkern aus Drittstaaten,
die im EU-Raum beschäftigt sind, im
Rahmen einer Verkehrskontrolle
in Österreich nicht überprüft werden. Teilen Sie die Ansicht,
dass hier
eine Kontrollmöglichkeit
geschaffen werden muss?