3159/J XXI.GP

Eingelangt am: 29.11.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Albertina-Sammlungsdokumentation

In Ihrer Anfragebeantwortung betreffend Albertina vom 25. Juli 2001 schreiben Sie,
"die Dokumentation der Sammlung und ihrer Bestandteile in sachadäquater Form
(§6 Abs.1 Z.6 Bundemuseengesetz 1998) beinhaltet die Details der Sammlung, es
ist daher keine Revision erfolgt."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wie wurden die Sammlungen und ihrer Bestandteile in sachadäquater Form (laut
§ 6 Abs.1Z6 Bundesmuseen-Gesetz 1998) dokumentiert?

2.  Wo ist diese Dokumentation einsehbar?

3.   Wie lautet der Überlassungsvertrag inklusive Anlagen, der zwischen dem
Finanzminister und der Albertina abgeschlossen worden ist?

4.   Ist dieser Überlassungsvertrag einsehbar? Wenn nein, warum nicht?

5.  Worin wird sich die angekündigte neue von der derzeit bestehenden
Museumsordnung unterscheiden?