3159/J XXI.GP
Eingelangt am: 29.11.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten
Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Albertina-Sammlungsdokumentation
In Ihrer
Anfragebeantwortung betreffend Albertina vom 25. Juli 2001 schreiben Sie,
"die
Dokumentation der Sammlung und ihrer Bestandteile in sachadäquater Form
(§6 Abs.1 Z.6 Bundemuseengesetz 1998) beinhaltet die Details der Sammlung,
es
ist daher keine Revision erfolgt."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie wurden die Sammlungen und ihrer Bestandteile in sachadäquater Form
(laut
§ 6 Abs.1Z6
Bundesmuseen-Gesetz 1998) dokumentiert?
2. Wo ist diese Dokumentation einsehbar?
3.
Wie lautet der Überlassungsvertrag inklusive Anlagen, der zwischen dem
Finanzminister und der Albertina abgeschlossen worden ist?
4. Ist dieser Überlassungsvertrag einsehbar? Wenn nein, warum nicht?
5.
Worin wird sich die angekündigte neue von der derzeit bestehenden
Museumsordnung unterscheiden?