3168/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.12.2001
ANFRAGE
des Abgeordneten Gerhard Reheis, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Österreichisches Institut für Familienforschung
1994 wurde das Österreichische Institut für
Familienforschung als privater Verein
gegründet, dem vom BMUJF eine bedingte Förderzusage für den
Liquidationsfall
sowie eine Basisförderung gewährt wurde. Weiters schloss das BMUJF
drei
unbefristete Rahmenwerkverträge mit dem Institut ab und beauftragte es in
Form von
Einzelwerkverträgen mit mehreren Studien.
Entgegen den ursprünglichen Überlegungen des
BMUJF, dass das ÖIF die Hälfte
seiner Finanzierung aus der eigenen Institutstätigkeit erwirtschaften
solle, finanzierte
sich das Institut fast vollständig aus den Mitteln des Ministeriums.
Im Bericht des Rechnungshofs NTB 1998 wurde festgestellt, dass die Abwicklung
und Umsetzung der Verträge zwischen BMUJF und ÖIF mangelhaft ist,
insbesondere sind Dokumentation und Konkretisierung der erbrachten Leistungen
unbefriedigend, und Möglichkeiten der Kostenreduktion werden nicht
genutzt. Das
BMUJF soll das Institut mit konkreten Aufgaben beauftragen, wenn es sich im
Rahmen von Ausschreibungen oder Interessentensuchen als Bestbieter erweist.
Weiters stellte der Rechnungshof fest, dass weder bei den Förderungen noch
bei
den Auftragsvergaben das BMF mitbefasst wurde, obwohl dies nach dem materiellen
Gehalt und wirtschaftlichen Zusammenhang der Zahlungen des BMUJF geboten
gewesen
wäre.
Förderungen des Personalaufwandes sind nur in den
Grenzen der
besoldungsrechtlichen Regelungen des Förderungsgebers zu leisten. Die
Einstufung
der Angestellten des Instituts nach Beamtendienstrecht, wobei diese Personen
teilweise mit Mitarbeitern des Ministerbüros und
Universitätsbediensteten verglichen
werden, ist
daher aufklärungsbedürftig.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Welche Zahlungen
wurden seitens Ihres Ministeriums seit 1994 an das ÖIF
geleistet? (bitte detaillierte Angabe nach Höhe, Projekt, Grundlage,
Zeitdauer)
2. Welche
Finanzpläne lagen den jeweiligen eingereichten Projekten zu Grunde und
wie hoch war der jeweilige Eigenmittelanteil?
3. Welche Projekte
wurden bereits abgerechnet und wie weit entsprechen die
Abrechnungen den eingereichten Finanzplänen?
4. Um welche
Förderungen wurde vom ÖIF angesucht? In welcher Höhe, für
welche
Laufzeit wurden diese genehmigt?
5. Für welche
Aufträge ihres Ressorts ging die Initiative vom Institut aus bzw. wurde
das Vertragsangebot vom ÖIF gestellt?
6. Welche Aufträge wurden an das ÖIF aufgrund einer Ausschreibung vergeben?