3180/J XXI.GP
Eingelangt am: 05.12.2001
Anfrage
der Abgeordneten Jakob Auer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend finanzielle und beschäftigungsbezogene Konsequenzen für das
Bundesministerium für Inneres durch Reklamationen gegen die Ergebnisse der
Volkszählung 2001.
Die Festlegung der Hauptwohnsitze
der österreichischen Wohnbevölkerung als
Ergebnis der Volkszählung 2001 ist in hohem Maße für den
Finanzausgleich von
Bedeutung. Das führt dazu, dass gegen dieses Ergebnis der
Großzählung beim
Bundesministerium für Inneres eine Vielzahl von Reklamationen, vorwiegend
von
den großen Städten, eingebracht wurde. Dafür müssen in
diesem Ressort Beamte
gesondert zur
Verfügung gestellt werden, was zu einer enormen zusätzlichen
Kostenbelastung führt. In Ergänzung liegt dieser Anfrage in Kopie ein
Bericht aus
“Die
Presse" vom 6.11.2001, Seite 11, bei.
Die unterfertigten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage:
1.
Wie groß ist die Zahl der beim Bundesministerium für Inneres
eingelangten
Reklamationen insgesamt?
2. Wie groß ist die Anzahl der Reklamationen der Bundeshauptstadt Wien?
3. Wie groß ist die Anzahl der Reklamationen der einzelnen Landeshauptstädte?
4.
Wie hoch ist der Gesamtarbeitsaufwand, der von den Mitarbeitern des
Bundesministeriums für Inneres für die Bearbeitung dieser
Reklamationen
geleistet werden muss?
5. Wie
hoch sind die Gesamtkosten, die dem Bundesministerium für Inneres
durch die Bearbeitung dieser Reklamationen erwachsen?
6.
Welchen Zeitrahmen wird die Bearbeitung dieser Reklamationen durch die
Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres in Anspruch nehmen?
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