3180/J XXI.GP

Eingelangt am: 05.12.2001

 

 


Anfrage

der Abgeordneten Jakob Auer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend finanzielle und beschäftigungsbezogene Konsequenzen für das

Bundesministerium für Inneres durch Reklamationen gegen die Ergebnisse der

Volkszählung 2001.

Die Festlegung der Hauptwohnsitze der österreichischen Wohnbevölkerung als
Ergebnis der Volkszählung 2001 ist in hohem Maße für den Finanzausgleich von
Bedeutung. Das führt dazu, dass gegen dieses Ergebnis der Großzählung beim
Bundesministerium für Inneres eine Vielzahl von Reklamationen, vorwiegend von
den großen Städten, eingebracht wurde. Dafür müssen in diesem Ressort Beamte
gesondert zur Verfügung gestellt werden, was zu einer enormen zusätzlichen
Kostenbelastung führt. In Ergänzung liegt dieser Anfrage in Kopie ein Bericht aus
“Die Presse" vom 6.11.2001, Seite 11, bei.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
folgende

Anfrage:

1. Wie groß ist die Zahl der beim Bundesministerium für Inneres eingelangten
Reklamationen insgesamt?

2.  Wie groß ist die Anzahl der Reklamationen der Bundeshauptstadt Wien?

3.  Wie groß ist die Anzahl der Reklamationen der einzelnen Landeshauptstädte?

4.  Wie hoch ist der Gesamtarbeitsaufwand, der von den Mitarbeitern des
Bundesministeriums für Inneres für die Bearbeitung dieser Reklamationen
geleistet werden muss?

5. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die dem Bundesministerium für Inneres
durch die Bearbeitung dieser Reklamationen erwachsen?


6. Welchen Zeitrahmen wird die Bearbeitung dieser Reklamationen durch die
Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres in Anspruch nehmen?