320/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Überfluggenehmigungen während der NATO - Angriffe auf Jugoslawien

und Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes

 

Im Zusammenhang mit der Kosovo - Krise wurde ein Antrag auf Überflug einer

deutschen Tornado - Bomberstaffel für den 21. Jänner 1999 genehmigt. Der Antrag

Deutschlands hat sich auf eine Mission unter OSZE - Auftrag bezogen. Daher wurde

dieser Überflug nicht nach dem KMG, sondern ausschließlich nach der

Grenzüberflugsverordnung (GÜV) von 1987 genehmigt. Aufgrund dieser Verordnung

erlaubte die vom Verkehrsministerium ausgegliederte „Austrocontrol“, auf

Empfehlung des Außen - und des Verteidigungsministeriums den Überflug der

Tornados.

 

Tatsächlich wurden die Tornados zum Luftwaffenstützpunkt Aviano verlegt, von wo

sie zunächst an Nato - Manövern in Albanien und Mazedonien teilnahmen, um

letztlich auch Luftangriffe auf Jugoslawien zu fliegen.

Auf entsprechende Anfragen der Grünen erklärte Verteidigungsminister Fasslabend,

daß für die OSZE eine Genehmigung nach der GÜV ausreichend sei. Nun sind

Tornados jedoch nicht nur als Militärluftfahrzeuge, sondern auch im engeren Sinn als

„Kriegsluftfahrzeuge“ wie sie im Kriegsmaterialgesetz angeführt sind zu bewerten. Es

handelt sich bei Tornados eindeutig um ein „Luftfahrzeug“, dessen „Ausrüstung oder

sonstige Vorrichtung für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut oder

ausgerüstet sind“ (Verordnung der Bundesreg. betr. Kriegsmaterial v. 22.11.1977).

Der Einsatz von Tornados im Rahmen der Nato - Angriffe auf Jugoslawien ist

augenscheinlicher Beweis für diese Funktion.

 

Aus Beantwortungen von Anfragen der Grünen geht eindeutig hervor, daß die

Frequenz der Überflüge Österreichs während der völkerrechtswidrigen Luftangriffe

der Nato auf Jugoslawien sich um 100 Prozent gesteigert hat.

 

Überflüge von Kriegsluftfahrzeugen (5902/AB, XX.GP; 6735/AB, XX.GP)

Vergleich

1998 (1997)

1999

 

24.03 - 31.03

   353 (354)

   643

April

1.296 (1.300)

2.530

 

Darüberhinaus wurden von Staatsbürgern Wahrnehmungen gegenüber der

Anfragenden dokumentiert, die deutliche belegen, daß es sich bei den

Militärflugzeugen, die Österreich in dieser Zeit überflogen, um B - 1 und B - 52 Bomber

gehandelt hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wieviele Grenzverletzungen des österreichischen Hoheitsgebietes wurden

    zwischen 24.März und 7.Juni 1999 dem BmAA durch das BmLV auf - und

    angezeigt?

 

2. Wieviele Verletzungen des Luftraumes wurden im angegebenen Zeitraum

    durch die NATO verübt?

 

3. Wieviele Verletzungen wurden im angegebenen Zeitraum durch

    Militärflugzeuge eines Staates verübt?

4. Wenn ja, - welchen Staaten gehörten diese an?

 

5. Welche weitergehenden politischen, diplomatischen und rechtlichen Schritte

    wurden in diesen Fällen unternommen?

 

6. Wurde hinsichtlich der um 100 Prozent erhöhten Frequenz während der Zeit

    der Nato - Luftangriffe auf Jugoslawien, irgendwelche Schritte in Bezug auf die

    Einhaltung des Kriegsmaterialgesetzes durch das BmAA unternommen?

7. Wenn ja, welche?

8. Wenn nein, werden Sie Herr Außenminister, aufgrund des Ihnen aktuell

    vorliegenden Informationsstandes politische Schritte gegenüber der Nato

    unternehmen?

 

9. Erachten Sie das Kriegsmaterialgesetz für ein geeignetes Instrument, das

    durch das Neutralitätsgesetz verankerte Kriegsbeteiligungsverbot, auch

    tatsächlich umzusetzen?