320/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Überfluggenehmigungen während der NATO - Angriffe auf Jugoslawien
und Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes
Im Zusammenhang mit der Kosovo - Krise wurde ein Antrag auf Überflug einer
deutschen Tornado - Bomberstaffel für den 21. Jänner 1999 genehmigt. Der Antrag
Deutschlands hat sich auf eine Mission unter OSZE - Auftrag bezogen. Daher wurde
dieser Überflug nicht nach dem KMG, sondern ausschließlich nach der
Grenzüberflugsverordnung (GÜV) von 1987 genehmigt. Aufgrund dieser Verordnung
erlaubte die vom Verkehrsministerium ausgegliederte „Austrocontrol“, auf
Empfehlung des Außen - und des Verteidigungsministeriums den Überflug der
Tornados.
Tatsächlich wurden die Tornados zum Luftwaffenstützpunkt Aviano verlegt, von wo
sie zunächst an Nato - Manövern in Albanien und Mazedonien teilnahmen, um
letztlich auch Luftangriffe auf Jugoslawien zu fliegen.
Auf entsprechende Anfragen der Grünen erklärte Verteidigungsminister Fasslabend,
daß für die OSZE eine Genehmigung nach der GÜV ausreichend sei. Nun sind
Tornados jedoch nicht nur als Militärluftfahrzeuge, sondern auch im engeren Sinn als
„Kriegsluftfahrzeuge“ wie sie im Kriegsmaterialgesetz angeführt sind zu bewerten. Es
handelt sich bei Tornados eindeutig um ein „Luftfahrzeug“, dessen „Ausrüstung oder
sonstige Vorrichtung für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut oder
ausgerüstet sind“ (Verordnung der Bundesreg. betr. Kriegsmaterial v. 22.11.1977).
Der Einsatz von Tornados im Rahmen der Nato - Angriffe auf Jugoslawien ist
augenscheinlicher Beweis für diese Funktion.
Aus Beantwortungen von Anfragen der Grünen geht eindeutig hervor, daß die
Frequenz der Überflüge Österreichs während der völkerrechtswidrigen Luftangriffe
der Nato auf Jugoslawien sich um 100 Prozent gesteigert hat.
Überflüge von Kriegsluftfahrzeugen (5902/AB, XX.GP; 6735/AB, XX.GP)
|
Vergleich |
1998 (1997) |
1999
|
|
24.03 - 31.03 |
353 (354) |
643 |
|
April |
1.296 (1.300) |
2.530 |
Darüberhinaus wurden von Staatsbürgern Wahrnehmungen gegenüber der
Anfragenden dokumentiert, die deutliche
belegen, daß es sich bei den
Militärflugzeugen, die Österreich in dieser Zeit überflogen, um B - 1 und B - 52 Bomber
gehandelt hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Grenzverletzungen des österreichischen Hoheitsgebietes wurden
zwischen 24.März und 7.Juni 1999 dem BmAA durch das BmLV auf - und
angezeigt?
2. Wieviele Verletzungen des Luftraumes wurden im angegebenen Zeitraum
durch die NATO verübt?
3. Wieviele Verletzungen wurden im angegebenen Zeitraum durch
Militärflugzeuge eines Staates verübt?
4. Wenn ja, - welchen Staaten gehörten diese an?
5. Welche weitergehenden politischen, diplomatischen und rechtlichen Schritte
wurden in diesen Fällen unternommen?
6. Wurde hinsichtlich der um 100 Prozent erhöhten Frequenz während der Zeit
der Nato - Luftangriffe auf Jugoslawien, irgendwelche Schritte in Bezug auf die
Einhaltung des Kriegsmaterialgesetzes durch das BmAA unternommen?
7. Wenn ja, welche?
8. Wenn nein, werden Sie Herr Außenminister, aufgrund des Ihnen aktuell
vorliegenden Informationsstandes politische Schritte gegenüber der Nato
unternehmen?
9. Erachten Sie das Kriegsmaterialgesetz für ein geeignetes Instrument, das
durch das Neutralitätsgesetz verankerte Kriegsbeteiligungsverbot, auch
tatsächlich umzusetzen?