3216/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten S i l h a v y und Genossinnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Schwarzunternehmertum)

Das Thema Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wird von Seiten der Regierung sehr
einseitig behandelt. Sie konzentriert sich dabei mit Maßnahmen wie Verschärfungen in der
Arbeitslosenversicherung bei Schwarzarbeit in erster Linie auf die Arbeitnehmerinnen. Das
Kernproblem der illegalen Beschäftigung stellt jedoch eindeutig die illegale Einstellung durch
Arbeitgeber dar. In diesem Dagegen wurden jedoch bisher keine geeigneten Schritte
gesetzt. Entsprechende Vorschläge von Seiten der SPÖ, wie der Ausbau einer Behörde zur
wirksamen Bekämpfung von Schwarzunternehmertum und illegaler Beschäftigung, die
Meldepflicht für jede/n ausändische/n Arbeitnehmerin durch den Unternehmer einschließlich
der Entlohnungsvereinbarung ab dem ersten Tag der Beschäftigung an die
Sozialversicherung und die dafür geschaffene Kontrollbehörde, die Schaffung neuer
Methoden der Ahndung von Schwarzunternehmertum, etwa durch die Erhöhung der
Sozialversicherungsbeitragspflicht von Schwarzarbeitgebern für eine bestimmte Zeit, fanden
bei den Regierungsparteien bisher keinen Widerhall.

In Ihrer parlamentarischen Anfragebeantwortung 746/AB (XXI.GP) betonen Sie, dass durch
die organisierte Schwarzarbeit jährlich Verluste in Milliardenhöhe erwachsen und es auch in
dieser Legislaturperiode ein besonderes Anliegen sei, diese illegalen Praktiken
einzudämmen. Gleichzeitig beantworten Sie die Frage von Abg. Riepl und Genossinnen in
der vorangestellten parlamentarischen Anfrage (786/J), ob Sie in dieser
Gesetzgebungsperiode bereits Maßnahmen zur Eindämmung der Praktiken der
Schwarzunternehmer gesetzt haben und welche Maßnahmen Sie zur Bekämpfung der
organisierten Schwarzarbeit Ihr Ministerium vorsieht lapidar, dass die Bundesregierung
zahlreiche Maßnahmen setze, um Schwarzarbeit einzudämmen bzw. gezielt zu verhindern.
Ähnlich auch in der Anfragebeantwortung 2865/AB an Abg. Dietachmayr.

Durch das Schwarzunternehmertum entstehen für die Allgemeinheit erhebliche negative
Folgen: Fehlende ordnungsgemäße Entgelt- und Arbeitsbedingungen, Schmälerung einer
ausreichenden Finanzierungsbasis zur Erfüllung staatlicher Aufgaben, unberechtigte
Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Wettbewerbsnachteile für korrekte Unternehmen,
Verringerung des Arbeitsplatzpotenzials, Gefährdung bestehender Arbeitsplätze usw.
Weiters wird dadurch auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsstaatlichkeit und in
die Verwaltung beeinträchtigt.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende

Anfrage:

1.   Welche Maßnahmen haben Sie im Detail in dieser Gesetzgebungsperiode zur
Eindämmung der Praktiken der Schwarzunternehmer gesetzt?

2.   Welche Maßnahmen haben Sie im Detail in dieser Gesetzgebungsperiode zur
Bekämpfung der organisierten Schwarzarbeit gesetzt?

3.   Welche Auswirkungen dieser Maßnahmen (ad 1. und 2.) konnten bereits festgestellt
werden?

4.   Welche weiteren Maßnahmen planen Sie zu den genannten Punkten (ad 1. und 2.) in
dieser Gesetzgebungsperiode?

5.   Wie sieht der Umsetzungsfahrplan - aus zeitlicher Sicht - für die Vorschläge zur
Eindämmung des Schwarzunternehmertums und der organisierten Schwarzarbeit aus?

6.   Folgende Frage der genannten parlamentarischen Anfrage (786/J) haben Sie nicht
beantwortet, daher wird sie hier nochmals gestellt: Warum wird das bereits seit der
letzten Gesetzgebungsperiode vorliegende und fertig ausformulierte Gesetzespaket zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht zur Abstimmung in den Nationalrat gebracht?

7.   Einer österreichischen Tageszeitung (SN) vom 15.11. d.J. ist zu entnehmen, dass in
Österreich Jahre lang illegal in Österreich tätige ausländische Pflegerinnen und
Krankenschwestern (demnach rund 6.000 Personen nur aus Tschechien und der
Slowakei) Pflegebedürftige und schwerst Behinderte zu Hause versorgen. Die
Arbeitskräfte werden von der “Südböhmischen Volkshilfe" professionell vermittelt und
angeblich von offiziellen Rehabilitationszentren als “überaus preiswerte Alternative zur
Unterbringung im Pflegeheim" beworben.

a)  Welche Maßnahmen und rechtlichen Schritte gedenken Sie im konkreten Fall
einzuleiten oder wurden bereits eingeleitet?

8.  Welche Maßnahmen werden Sie im Detail setzen, um die - wie von Ihnen in der
parlamentarischen Anfragebeantwortung 596/AB
(XXI.GP) hingewiesen - zur Zeit über
5.000 einschlägig ausgebildeten in- und ausländischen, als arbeitslos vorgemerkten
Personen im Gesundheitsbereich gezielter zu vermitteln und die Bedarfslücken in diesem
Bereich zu schließen?