3216/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten S i l h a v y und Genossinnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Schwarzunternehmertum)
Das Thema Bekämpfung der illegalen
Beschäftigung wird von Seiten der Regierung sehr
einseitig behandelt. Sie konzentriert sich dabei mit Maßnahmen wie
Verschärfungen in der
Arbeitslosenversicherung bei Schwarzarbeit in erster Linie auf die
Arbeitnehmerinnen. Das
Kernproblem der
illegalen Beschäftigung stellt jedoch eindeutig die illegale Einstellung
durch
Arbeitgeber dar. In
diesem Dagegen wurden jedoch bisher keine geeigneten Schritte
gesetzt.
Entsprechende Vorschläge von Seiten der SPÖ, wie der Ausbau einer
Behörde zur
wirksamen
Bekämpfung von Schwarzunternehmertum und illegaler Beschäftigung, die
Meldepflicht für
jede/n ausändische/n Arbeitnehmerin durch den Unternehmer
einschließlich
der
Entlohnungsvereinbarung ab dem ersten Tag der Beschäftigung an die
Sozialversicherung
und die dafür geschaffene Kontrollbehörde, die Schaffung neuer
Methoden der Ahndung von Schwarzunternehmertum, etwa durch die Erhöhung
der
Sozialversicherungsbeitragspflicht
von Schwarzarbeitgebern für eine bestimmte Zeit, fanden
bei den
Regierungsparteien bisher keinen Widerhall.
In Ihrer parlamentarischen
Anfragebeantwortung 746/AB (XXI.GP)
betonen Sie, dass durch
die organisierte Schwarzarbeit jährlich Verluste in Milliardenhöhe
erwachsen und es auch in
dieser
Legislaturperiode ein besonderes Anliegen sei, diese illegalen Praktiken
einzudämmen.
Gleichzeitig beantworten Sie die Frage von Abg. Riepl und Genossinnen in
der vorangestellten
parlamentarischen Anfrage (786/J), ob Sie in dieser
Gesetzgebungsperiode
bereits Maßnahmen zur Eindämmung der Praktiken der
Schwarzunternehmer
gesetzt haben und welche Maßnahmen Sie zur Bekämpfung der
organisierten Schwarzarbeit Ihr Ministerium vorsieht lapidar, dass die
Bundesregierung
zahlreiche Maßnahmen setze, um Schwarzarbeit einzudämmen bzw.
gezielt zu verhindern.
Ähnlich auch in
der Anfragebeantwortung 2865/AB an Abg. Dietachmayr.
Durch das Schwarzunternehmertum entstehen für die
Allgemeinheit erhebliche negative
Folgen: Fehlende ordnungsgemäße Entgelt- und Arbeitsbedingungen,
Schmälerung einer
ausreichenden
Finanzierungsbasis zur Erfüllung staatlicher Aufgaben, unberechtigte
Inanspruchnahme von
Sozialleistungen, Wettbewerbsnachteile für korrekte Unternehmen,
Verringerung des
Arbeitsplatzpotenzials, Gefährdung bestehender Arbeitsplätze usw.
Weiters wird dadurch
auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsstaatlichkeit und in
die Verwaltung beeinträchtigt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wirtschaft
und Arbeit folgende
Anfrage:
1.
Welche Maßnahmen haben Sie im Detail in dieser Gesetzgebungsperiode zur
Eindämmung der Praktiken der Schwarzunternehmer gesetzt?
2.
Welche Maßnahmen haben Sie im Detail in dieser Gesetzgebungsperiode zur
Bekämpfung der organisierten Schwarzarbeit gesetzt?
3.
Welche Auswirkungen dieser Maßnahmen (ad 1. und 2.) konnten bereits
festgestellt
werden?
4.
Welche weiteren Maßnahmen planen Sie zu den genannten Punkten (ad 1. und
2.) in
dieser Gesetzgebungsperiode?
5.
Wie sieht der Umsetzungsfahrplan - aus zeitlicher Sicht - für die
Vorschläge zur
Eindämmung des Schwarzunternehmertums und der organisierten Schwarzarbeit
aus?
6.
Folgende Frage der genannten parlamentarischen Anfrage (786/J) haben Sie nicht
beantwortet, daher wird sie hier nochmals gestellt: Warum wird das bereits seit
der
letzten Gesetzgebungsperiode vorliegende und fertig ausformulierte
Gesetzespaket zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht zur Abstimmung in den Nationalrat
gebracht?
7.
Einer österreichischen Tageszeitung (SN) vom 15.11. d.J. ist zu entnehmen,
dass in
Österreich Jahre lang illegal in Österreich tätige
ausländische Pflegerinnen und
Krankenschwestern (demnach rund 6.000 Personen nur aus Tschechien und der
Slowakei) Pflegebedürftige und schwerst Behinderte zu Hause versorgen. Die
Arbeitskräfte werden von der “Südböhmischen
Volkshilfe" professionell vermittelt und
angeblich von offiziellen Rehabilitationszentren als “überaus
preiswerte Alternative zur
Unterbringung im Pflegeheim" beworben.
a)
Welche Maßnahmen und rechtlichen Schritte gedenken Sie im konkreten Fall
einzuleiten oder
wurden bereits eingeleitet?
8.
Welche Maßnahmen werden Sie im Detail setzen, um die - wie von Ihnen in
der
parlamentarischen Anfragebeantwortung 596/AB (XXI.GP) hingewiesen - zur Zeit über
5.000
einschlägig ausgebildeten in- und ausländischen, als arbeitslos
vorgemerkten
Personen im
Gesundheitsbereich gezielter zu vermitteln und die Bedarfslücken in diesem
Bereich zu schließen?