3227/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Unvereinbarkeit eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der ASFINAG
Nach
Medienberichten ergibt sich aus der derzeitigen personellen Struktur der
Gesellschaftsorgane
der ASFINAG ein Fall von schwerwiegender Unvereinbarkeit. In diesem
Zusammenhang berichtet die Tageszeitung “Wirtschaftsblatt" am
12.9.2001 unter Hinweis
auf
eine von Heidrick & Struggles erstellte Studie: “Auffällig sei
in Österreich nicht nur die
hohe
Zahl an Mandaten, die einzelne Top-Manager haben, auffällig sei auch die häufige
Unvereinbarkeit."
In weiterer
Folge nennt das Wirtschaftsblatt ein “Negativbeispiel": “Der
Aufsichtsrat der
Straßengesellschaft
ASFINAG, in dem Erwin Soravia jun. sitzt, Soravia besitzt ein namhaftes
Aktienpaket
an der Bauholding-STRABAG-Gruppe, die gleichzeitig als Konsortialpartner um
den
Mautauftrag der ASFINAG rittert."
Obwohl
Herr Erwin Soravia jun. gegenüber dem Wirtschaftsblatt einwendet, die
Anteile an
der STRABAG-Bauholding würden nicht ihm, sondern seinem Vater gehören
(Wirtschaftsblatt:
Erwin Soravia konstatiert wohl die schiefe Optik, aber: “die Anteile
gehören
meinem Vater. Wenn ich sie erben würde, würde ich als Aufsichtsrat
der ASFINAG
sofort
zurücktreten."), liegt hier ein eklatanter Fall von Unvereinbarkeit
vor.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Vertreten Sie die
Auffassung, dass ein Angehöriger einer Aktionärsfamilie, deren
Unternehmen als führende Konsortialpartner einer Bietergemeinschaft im
Rahmen
der
aktuellen LKW-Maut-Ausschreibung eingebunden sind, gleichzeitig die Funktion
eines
Aufsichtsratsmitgliedes der ASFINAG bekleiden kann?
2. Teilen Sie die Meinung, dass die dargestellte Unvereinbarkeit nicht nur eine
verheerende Optik
widerspiegelt, sondern auch im Zuge des Vergabeverfahrens des
Projektes
LKW-Maut den Verdacht einer möglichen Bieterbegünstigung
begründen
könnte?
3. Aus welchen Gründen
wurde Herr Erwin Soravia jun. von Ihnen als Aufsichtsrat
bestellt
und seit welchem Zeitpunkt hat er diese Funktion inne?
4. Aus welchen
Gründen haben Sie Herrn Erwin Soravia jun. nicht spätestens nach
Bekanntwerden
der Bieterkonsortien von seiner Funktion als Mitglied des
Aufsichtsrates
der ASFINAG enthoben?
5. Gab es Interventionen
zugunsten des Verbleibens von Herrn Erwin Soravia jun. in
dieser
Aufsichtsratsfunktion und wenn ja, von welcher Seite wurde diesbezüglich
interveniert?
6. Welche Funktionen im
Rahmen des ASFINAG-Aufsichtsrates übt Herr Erwin
Soravier
jun. derzeit aus?
7. Gehörte Herr Erwin
Soravia jun. jenem Personalausschuss des ASFINAG-
Aufsichtsrates
an, welcher für die Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder
zuständig
war bzw. ist?
8. Welche Bauaufträge wurden von der ASFINAG oder einer von ihr beherrschten
Konzerngesellschaft
(ÖSAG, ASG) seit der Bestellung von Herrn Erwin Soravia jun.
als
ASFINAG-Aufsichtsrat an die STRABAG-Bauholding-Gruppe oder deren
Tochter
—und Beteiligungsgesellschaften vergeben?
9. Sind bzw. waren seit
4.2.2000, abgesehen von Herrn Erwin Soravia jun., weitere
ASFINAG-Aufsichtsräte
bestellt, die entweder direkt oder indirekt über
Familienangehörige,
Anteile an Finnen halten, welche sich im Wege von
Bieterkonsortien an Ausschreibungen der ASFINAG beteiligten, wenn ja, wie
lauten
deren
Namen und welchen Unternehmen sind diese Aufsichtsratsmitglieder
zuzuordnen?
10. Sind bzw. waren seit 4.2.2000
ASFINAG-Aufsichtsratsmitglieder bestellt, die in
einem
Unternehmen beschäftigt waren oder noch sind, welches sich im Wege von
Bieterkonsortien
für den LKW-Mautauftrag beworben hat und wenn ja, wie lauten
deren
Namen und welchen Unternehmen sind diese Personen zuzuordnen?