3227/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Unvereinbarkeit eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der ASFINAG

Nach Medienberichten ergibt sich aus der derzeitigen personellen Struktur der
Gesellschaftsorgane der ASFINAG ein Fall von schwerwiegender Unvereinbarkeit. In diesem
Zusammenhang berichtet die Tageszeitung “Wirtschaftsblatt" am 12.9.2001 unter Hinweis
auf eine von Heidrick & Struggles erstellte Studie: “Auffällig sei in Österreich nicht nur die
hohe Zahl an Mandaten, die einzelne Top-Manager haben, auffällig sei auch die häufige
Unvereinbarkeit."

In weiterer Folge nennt das Wirtschaftsblatt ein “Negativbeispiel": “Der Aufsichtsrat der
Straßengesellschaft ASFINAG, in dem Erwin Soravia jun. sitzt, Soravia besitzt ein namhaftes
Aktienpaket an der Bauholding-STRABAG-Gruppe, die gleichzeitig als Konsortialpartner um
den Mautauftrag der ASFINAG rittert."

Obwohl Herr Erwin Soravia jun. gegenüber dem Wirtschaftsblatt einwendet, die Anteile an
der STRABAG-Bauholding würden nicht ihm, sondern seinem Vater gehören
(Wirtschaftsblatt: Erwin Soravia konstatiert wohl die schiefe Optik, aber: “die Anteile
gehören meinem Vater. Wenn ich sie erben würde, würde ich als Aufsichtsrat der ASFINAG
sofort zurücktreten."), liegt hier ein eklatanter Fall von Unvereinbarkeit vor.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.       Vertreten Sie die Auffassung, dass ein Angehöriger einer Aktionärsfamilie, deren
Unternehmen als führende Konsortialpartner einer Bietergemeinschaft im Rahmen


der aktuellen LKW-Maut-Ausschreibung eingebunden sind, gleichzeitig die Funktion
eines Aufsichtsratsmitgliedes der ASFINAG bekleiden kann?

2.      Teilen Sie die Meinung, dass die dargestellte Unvereinbarkeit nicht nur eine

verheerende Optik widerspiegelt, sondern auch im Zuge des Vergabeverfahrens des
Projektes LKW-Maut den Verdacht einer möglichen Bieterbegünstigung begründen
könnte?

3.      Aus welchen Gründen wurde Herr Erwin Soravia jun. von Ihnen als Aufsichtsrat
bestellt und seit welchem Zeitpunkt hat er diese Funktion inne?

4.      Aus welchen Gründen haben Sie Herrn Erwin Soravia jun. nicht spätestens nach
Bekanntwerden der Bieterkonsortien von seiner Funktion als Mitglied des
Aufsichtsrates der ASFINAG enthoben?

5.      Gab es Interventionen zugunsten des Verbleibens von Herrn Erwin Soravia jun. in
dieser Aufsichtsratsfunktion und wenn ja, von welcher Seite wurde diesbezüglich
interveniert?

6.      Welche Funktionen im Rahmen des ASFINAG-Aufsichtsrates übt Herr Erwin
Soravier jun. derzeit aus?

7.      Gehörte Herr Erwin Soravia jun. jenem Personalausschuss des ASFINAG-
Aufsichtsrates an, welcher für die Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder
zuständig war bzw. ist?

8.       Welche Bauaufträge wurden von der ASFINAG oder einer von ihr beherrschten

Konzerngesellschaft (ÖSAG, ASG) seit der Bestellung von Herrn Erwin Soravia jun.
als ASFINAG-Aufsichtsrat an die STRABAG-Bauholding-Gruppe oder deren
Tochter —und Beteiligungsgesellschaften vergeben?

9.      Sind bzw. waren seit 4.2.2000, abgesehen von Herrn Erwin Soravia jun., weitere
ASFINAG-Aufsichtsräte bestellt, die entweder direkt oder indirekt über
Familienangehörige, Anteile an Finnen halten, welche sich im Wege von
Bieterkonsortien an Ausschreibungen der ASFINAG beteiligten, wenn ja, wie lauten
deren Namen und welchen Unternehmen sind diese Aufsichtsratsmitglieder
zuzuordnen?


10.    Sind bzw. waren seit 4.2.2000 ASFINAG-Aufsichtsratsmitglieder bestellt, die in
einem Unternehmen beschäftigt waren oder noch sind, welches sich im Wege von
Bieterkonsortien für den LKW-Mautauftrag beworben hat und wenn ja, wie lauten
deren Namen und welchen Unternehmen sind diese Personen zuzuordnen?