325/J XXI.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gradwohl, Wimmer

und Genossen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend die möglicherweise unkorrekte Verquickung von Parteipolitik und Amtsausübung

 

Die Österreichische Volkspartei und ihr neuer Koalitionspartner gerieren sich in der

Öffentlichkeit mitunter verbal lautstark als Gegner von Parteibuchwirtschaft, Proporzdenken

und nehmen scharf gegen die Verquickung von Parteien und Staat Stellung.

 

Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die ÖVP im eigenen Machtbereich aber gar nicht streng mit

diesen Postulaten umgeht und glaubt, den Staat für parteipolitische Zwecke nützen zu können.

 

So liegt den Unterzeichnern dieser Anfrage eine Einladung vor (Beilage), in welcher der

Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer am 30. Oktober 1998

offenbar Beamte seines Ressorts in die ÖVP - Klubräumlichkeiten eingeladen hat, offiziell „um

einen verbesserten Kontakt zwischen Legislative und Exekutive herzustellen, aber auch als

Dank für die gute Zusammenarbeit“ und es sollte zu einer Aussprache mit ÖVP - Mitgliedern

des Landwirtschaftsausschusses kommen.

 

Interessant ist, dass BM Molterer auch feststellt, dass diese Einladung „als Reiseauftrag im

Sinne der RGV gilt“ (RGV Reisegebührenvorschrift).

 

Interessanterweise hat der Klubobmann der ÖVP Dr. Andreas Khol zum gleichen Datum, zur

gleichen Uhrzeit und am selben Ort (Figl - Zimmer im Parlament, ÖVP - Klub, 2. Stock)

ebenfalls eine Einladung ausgesprochen. Der Zweck war der gleiche: „um einen verbesserten

Kontakt zwischen Legislative und Exekutive herzustellen, aber auch als Dank für die gute

Zusammenarbeit...“ (siehe Beilage).

Ein für die Adressaten der Einladung sicher wesentlicher Unterschied zum Einladungsbrief

des BM Molterer findet sich auf dieser Einladung: „Am Ende dieses Gespräches darf ich zu

einem warmen Buffet bitten, bei dem Gelegenheit sein wird, einander näher kennenzulernen.“

 

Ein weiterer - vielleicht noch wichtigerer - Unterschied besteht darin, dass Klubobmann Khol

die Adressaten seiner Einladung nennt: „Funktionäre, Personalvertreter und aktive Mitglieder

der ÖVP - Bundesfachgruppe für den gesamten Ressortbereich des Bundesministeriums für

Land - und Forstwirtschaft“.

 

Der Adressatenkreis in der Einladung des BM Molterer ist, wie erwähnt, unklar. Ebenso

unklar ist, inwieweit es korrekt ist, dass die Einladung als Reiseauftrag im Sinne der

Reisegebührenvorschrift gelten kann. Von Bundesminister Molterer ist in diesem

Zusammenhang Aufklärung darüber zu fordern, ob es in diesem Zusammenhang eine durch

ihn veranlasste Vermengung von Parteipolitik und Amtsausübung gegeben hat.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und

Forstwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wer waren die Adressaten Ihres in der Beilage abgedruckten Einladungsschreibens

    vom 30. Oktober 1998?

 

2. War es der gleiche Adressatenkreis, wie jener in der ebenfalls in der Beilage

    abgedruckten Einladung von ÖVP - Klubobmann Khol vom 7. Oktober 1998?

 

3. Finden Sie es in diesem Zusammenhang gerechtfertigt, dass Ihre Einladung als

    Reiseauftrag im Sinne der Reisegebührenvorschrift gilt?

 

4. Wieviele Bedienstete Ihres Ressorts haben - größenordnungsmäßig - tatsächlich an

    dieser Veranstaltung teilgenommen?

 

5. Was bedeutet im gegebenen Zusammenhang der von Ihnen verwendete Begriff

    "Reiseauftrag"?

6. Lag im gegebenen Zusammenhang für Ihre Bediensteten eine Dienstreise im Sinne

    des § 2 RGV vor, und wenn ja, warum?

 

7. Wurden im gegebenen Zusammenhang Reisekostenvergütungen geleistet und wenn

    ja, in welcher Höhe?

 

8. Wurde die Teilnahme der genannten Veranstaltung etwar gar als Teilnahme an einer

    Ausbildungs - und Fortbildungsveranstaltung im Sinne des § 73 RGV gewertet?

 

9. Welche Kosten sind dem Bund in Ihrem Zuständigkeitsbereich durch diese

    Veranstaltung entstanden?

 

10. Sehen Sie im gegebenen Zusammenhang eine Vermengung von parteipolitischen

      Zwecken und einer objektiven Amtsausübung?

Um einen verbesserten Kontakt zwischen Legislative und Exekutive herzu -

stellen, aber auch als Dank für die gute Zusammenarbeit, möchte ich Sie/Dich

zu einer Aussprache mit den ÖVP - Mitgliedern des Ausschusses für Land - und

Forstwirtschaft

 

 

am Montag, dem 16.November 1998, um 12.00 Uhr

im Figl - Zimmer (Parlament ÖVP - Klub, 2.Stock)

 

 

herzlich einladen.

 

Die verbindliche Teilnahme möge bis spätestens 10. November 1998 im Büro

des Zentralausschusses des BMLF (0222/71100/6774 DW) bekanntgegeben

werden.

 

Diese Einladung gilt als Reiseauftrag im Sinne der RGV und ist de(r)m

Dienststellenleiter(in) bekanntzugeben.

Um einen verbesserten Kontakt zwischen Legislative und Exekutive herzustellen,

aber auch als Dank für die gute Zusammenarbeit, möchte ich die Funktionäre,

Personalvertreter und aktiven Mitglieder der ÖVP - Bundesfachgruppe für den

gesamten Ressortbereich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft zu

einer Aussprache mit den ÖVP - Mitgliedern des Ausschusses für Land - und

Forstwirtschaft

 

am Montag, dem 16. November 1998, um 12.00 Uhr

im Figl - Zimmer (Parlament, ÖVP - Klub, 2.Stock)

 

einladen. Am Ende dieses Gesprächs darf ich zu einem warmen Buffet bitten, bei

dem Gelegenheit sein wird, einander näher kennenzulernen.

 

In der Hoffnung, daß möglichst viele Kolleginnen und Kollegen diesen Termin

wahrnehmen können, verbleibe ich