3251/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Krauter
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Gendarmerieposten)
Die
Österreichische Bundesregierung verfolgt unter dem Diktat des Nulldefizits
eine Politik
der Ausdünnung bzw. der Gefährdung der öffentlichen
Leistungen im ländlichen Raum.
Durch
diese Politik der Regierungsparteien werden Kosten auf die Gemeinden und die
Länder
abgewälzt,
ohne sich um deren zukünftige Finanzierung Gedanken zu machen. Unter einem
werden
bedeutsame Leistungen für die Bürgerinnen ohne Rücksicht auf Qualität
und
Auswirkungen
auf die Preisgestaltung privatisiert. Gleichzeitig werden damit aber jene
Einrichtungen zerstört, die einen wesentlichen Teil der
Lebensqualität der Menschen
bilden.
Betroffen
sind davon 56 % der österreichischen Bevölkerung, die in Gemeinden
mit weniger
als
10.000 Einwohner leben.
Es
ist zu befürchten, dass mit der Zerstörung der regionalen
Infrastruktur ein Abbau der
Wirtschaftsstandortqualität und eine Entsiedlung
der ländlichen Gebiete einhergeht.
Die
Verwaltungsreform aus Sicht dieser blau-schwarzen Bundesregierung erfolgt
offenbar
prioritär unter der Zielsetzung, Einsparungspotentiale zur Erreichung
des Null-Defizits
zu finden.
Da
auch im Kompetenzbereich des BMI entsprechende Eingriffe in vorhandene
öffentliche
Einrichtungen (Gendarmerieposten) geplant sind bzw. durchgeführt werden,
richten die
unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Welche Vorhaben
umfaßt das im Vortrag an den Ministerrat vom 28. September 2001
genannte
Dienststellenstrukturkonzept innerhalb der Bundesgendarmerie?
2. Welche Gendarmerieposten
sind österreichweit, geordnet nach Gemeinden und
Bundesland,
von Schließungen bzw. Zusammenlegungen betroffen?
3. Ist die
Schließungs- bzw. Zusammenlegungsentscheidung für die unter 2.
genannten
Gendarmerieposten endgültig getroffen, und wenn ja, welche
Vorgespräche mit
welchen Verhandlungspartnern (Landeshauptleute, Bürgermeister) gingen
dieser
Entscheidungsfindung,
jeweils geordnet nach Gendarmerieposten und Verhandlungs-
partner,
vor?
4. Wieviele Petitionen
für die Erhaltung von Gendarmeriedienststellen von betroffenen
Bürgerinnen
und Gemeindevertretern sind bei Ihnen eingelangt und um welche
Gendarmerieposten
handelt es sich?
5. In welchem Zusammenhang
steht das Dienststellenstrukturkonzept innerhalb der
Bundesgendarmerie
mit dem Projekt Gendarmerieinnovation 2001?
6. Wann soll das
Dienststellenstrukturkonzept und damit die Schließung bzw. Zusammen-
legung
von Gendarmerieposten zur Gänze umgesetzt sein und welche Gendarmerie-
posten
sind im Zeitpunkt des Einlangens dieses Erhebungsauftrages bereits geschlossen
bzw.
zusammengelegt?
7. Wie hoch sind die
Einsparungen im Bereich Personal und wieviele Planposten werden
geordnet
nach Bundesland durch die Umsetzung des Dienststellenstrukturkonzeptes
eingespart?
8. In welcher Form wird diese Personalreduktion durchgeführt?
9. Können Sie
ausschließen, dass Dienstverhältnisse vorzeitig, bedingt durch die
Umsetzung
des Dienststellenstrukturkonzeptes, aufgelöst werden?
10. Inwieweit sind die
Maßnahmen der Mitglieder der Bundesregierung (von der
Einstellung
von Nebenbahnen über die Schließung von Gendarmerieposten und
Bezirksgerichten
sowie die Einstellung der Postdienste bis hin zum Investitionsstopp in
den
Gemeinden durch die öffentliche Hand und in Folge durch Private)
untereinander
koordiniert
und wurden Erhebungen über die Auswirkungen dieser infrastrukturellen
Veränderungen
auf die Lebens- und Wirtschaftssituation im ländlichen Raum angestellt
und wenn ja, in welcher Form?