3251/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Krauter

und Genossinnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Gendarmerieposten)

Die Österreichische Bundesregierung verfolgt unter dem Diktat des Nulldefizits eine Politik
der Ausdünnung bzw. der Gefährdung der öffentlichen Leistungen im ländlichen Raum.

Durch diese Politik der Regierungsparteien werden Kosten auf die Gemeinden und die Länder
abgewälzt, ohne sich um deren zukünftige Finanzierung Gedanken zu machen. Unter einem
werden bedeutsame Leistungen für die Bürgerinnen ohne Rücksicht auf Qualität und
Auswirkungen auf die Preisgestaltung privatisiert. Gleichzeitig werden damit aber jene
Einrichtungen zerstört, die einen wesentlichen Teil der Lebensqualität der Menschen
bilden.

Betroffen sind davon 56 % der österreichischen Bevölkerung, die in Gemeinden mit weniger
als 10.000 Einwohner leben.

Es ist zu befürchten, dass mit der Zerstörung der regionalen Infrastruktur ein Abbau der
Wirtschaftsstandortqualität und eine Entsiedlung der ländlichen Gebiete einhergeht.

Die Verwaltungsreform aus Sicht dieser blau-schwarzen Bundesregierung erfolgt offenbar
prioritär unter der Zielsetzung, Einsparungspotentiale zur Erreichung des Null-Defizits
zu finden.

Da auch im Kompetenzbereich des BMI entsprechende Eingriffe in vorhandene öffentliche
Einrichtungen (Gendarmerieposten) geplant sind bzw. durchgeführt werden, richten die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende


Anfrage:

1.      Welche Vorhaben umfaßt das im Vortrag an den Ministerrat vom 28. September 2001
genannte Dienststellenstrukturkonzept innerhalb der Bundesgendarmerie?

2.      Welche Gendarmerieposten sind österreichweit, geordnet nach Gemeinden und
Bundesland, von Schließungen bzw. Zusammenlegungen betroffen?

3.      Ist die Schließungs- bzw. Zusammenlegungsentscheidung für die unter 2. genannten
Gendarmerieposten endgültig getroffen, und wenn ja, welche Vorgespräche mit
welchen Verhandlungspartnern (Landeshauptleute, Bürgermeister) gingen dieser
Entscheidungsfindung, jeweils geordnet nach Gendarmerieposten und Verhandlungs-
partner, vor?

4.      Wieviele Petitionen für die Erhaltung von Gendarmeriedienststellen von betroffenen
Bürgerinnen und Gemeindevertretern sind bei Ihnen eingelangt und um welche
Gendarmerieposten handelt es sich?

5.      In welchem Zusammenhang steht das Dienststellenstrukturkonzept innerhalb der
Bundesgendarmerie mit dem Projekt Gendarmerieinnovation 2001?

6.      Wann soll das Dienststellenstrukturkonzept und damit die Schließung bzw. Zusammen-
legung von Gendarmerieposten zur Gänze umgesetzt sein und welche Gendarmerie-
posten sind im Zeitpunkt des Einlangens dieses Erhebungsauftrages bereits geschlossen
bzw. zusammengelegt?

7.      Wie hoch sind die Einsparungen im Bereich Personal und wieviele Planposten werden
geordnet nach Bundesland durch die Umsetzung des Dienststellenstrukturkonzeptes
eingespart?

8.      In welcher Form wird diese Personalreduktion durchgeführt?

9.      Können Sie ausschließen, dass Dienstverhältnisse vorzeitig, bedingt durch die
Umsetzung des Dienststellenstrukturkonzeptes, aufgelöst werden?


10.     Inwieweit sind die Maßnahmen der Mitglieder der Bundesregierung (von der
Einstellung von Nebenbahnen über die Schließung von Gendarmerieposten und
Bezirksgerichten sowie die Einstellung der Postdienste bis hin zum Investitionsstopp in
den Gemeinden durch die öffentliche Hand und in Folge durch Private) untereinander
koordiniert und wurden Erhebungen über die Auswirkungen dieser infrastrukturellen
Veränderungen auf die Lebens- und Wirtschaftssituation im ländlichen Raum angestellt
und wenn ja, in welcher Form?