3254/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Krauter

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Vergabe von Beratungaufträgen

Wie die Tageszeitung “Kurier" vom 13.12.2001 berichtet, prüft die
Innenrevision des Verkehrsministeriums Auftragsvergaben, die direkt durch
den Kabinettschef von Ministerin Forstinger, DI Hans-Jürgen Miko,
veranlasst wurden. Bei diesen Werkverträgen handelt es sich laut Kurier um
mindestens zwei Aufträge an Beratungsunternehmen, jeweils im Wert von 7
Millionen Schilling. Zweifelhaft ist, ob hier die Bestimmungen des Vergabe-
rechtes eingehalten wurden und ob eine Auslagerung an externe Berater
überhaupt notwendig, d.h. inhaltlich relevant, war.

Generell ist auffällig, dass sich mit dem Bereich Organisation bzw.
Reorganisation des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie auch Beratungsunternehmen beschäftigten, die vom
Finanzministerium beauftragt wurden. Die Arbeiten einer im Ministerbüro
beschäftigten Referentin (MR MMag. Dr. Stadier) die sich ebenfalls mit
Reorganisationsmaßnahmen befassten, dauerten mehr als 5 Monate und
fanden bisher keine Berücksichtigung. Auch wurde die Beschäftigung von
MR Dr. Stadier im Ministerbüro selbst in Anfragenbeantwortungen, die
namentlich über die Mitarbeiter im Ministerbüro des BMVIT seit 4.2.2000
Auskunft geben sollten, nicht erwähnt. Einer der nunmehr durch die
Innenrevision zu prüfenden Beratungsaufträge befasst sich wiederum mit
Organisationsberatung und wurde hiefür ein Tagessatz von 20.000 Schilling
vereinbart. Laut Meldungen des Nachrichtenmagazins “Format" wurde dieser
Vertrag auch mehrmals durch Kabinettchef DI Miko mündlich verlängert.

Ebenfalls wurde durch DI Miko ein Beratervertrag im Bereich Öffentlich-
keitsarbeit abgeschlossen. Im Bundesministerium für Verkehr, Innovation


und Technologie werden zahlreiche PR-Dienstleistungen ausgelagert,
darunter auch die Computeranimation zu einem Vortrag von Bundes-
ministerin Forstinger beim Europäischen Forum Alpbach, die allein Kosten
in der Höhe von 545.000 Schilling verursachte.

Widersprüchliche Angaben erfolgten zu den Ausgaben des BMVIT für externe
Dienstleister bei der Erstellung des sogenannten Corporate-Designs. In
diesem Fall wurde durch die Pressesprecherin von Bundesministerin
Forstinger festgestellt, dass weniger als eine halbe Million Schilling für
dieses Vorhaben aufgewendet wurde und nur eine Firma mit der
Durchführung beauftragt war. Fest steht aber, dass mindestens drei
Unternehmen mit der Erarbeitung und Umsetzung des Corporate-Designs
beschäftigt waren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.      Welche Werkverträge wurden seit 4.2.2000 an externe Berater für

Dienstleistungen im Bereich Organisation und Pressearbeit vergeben,
geordnet nach Beratungsvertrag und beauftragtem Unternehmen?

2.     Welche Kosten verursachten die unter 1. genannten Aufträge an

externe Anbieter, jeweils geordnet nach beauftragtem Unternehmen?

3.     Wie ist die von Ihnen gewährte Appropationsbefugnis für DI Hans-
Jürgen Miko exakt definiert?

4.      Bis zu welcher Wertgrenze darf DI Hans-Jürgen Miko für Sie zeichnen
und in welcher Form hat er diese Fertigung vorzunehmen?

5.      Haben Sie DI Hans-Jürgen Miko im Rahmen der ihm erteilten

Appropationsbefugnis von der Einhaltung der gesetzlich normierten
Vergaberichtlinien entbunden?


6.     Welche der unter 1. angefragten Werk- bzw. Beratungsverträge
wurden direkt von Kabinettchef DI Miko vergeben, geordnet nach
Auftragssumme und beauftragtem Unternehmen?

7.     Welche Unternehmen wurden mit der Erarbeitung des Corporate-
Designs beauftragt, wie hoch war jeweils pro Unternehmen die
Auftragssumme und welches Vergabeverfahren kam jeweils zur
Anwendung?

8.      In welchem Zeitraum war Frau MR MMag. Dr. Stadier Mitarbeiterin
des Ministerbüros des BMVIT, mit welcher Aufgabe war sie konkret
betraut und warum wurde das Beschäftigungsverhältnis von MR Dr.
Stadier bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abg.
Brix und Genossinnen (2292/AB vorn 1.6.2001) nicht beauskunftet?