3259/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Konsumentinnenschutz

 

 

Während die europäische Kommission im Bereich des Konsumentinnenschutzes
kontinuierlich "Unterstützung und Kapazitätsaufbau der Verbraucherorganisationen"
fordert, wird in Österreich eine Diskussion um Finanzierung und Kompetenzen des
VKI geführt. Ebenso wird auf europäischer Ebene dem Recht der Konsumentinnen
auf Information und Bildung als wesentliches Instrument zur Stärkung ihrer
Marktposition hohe Priorität zugemessen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Welcher Anteil des gesamten Ressortbudgets wird für den Bereich des
Konsumentinnenschutzes ausgegeben? Bitte um Auflistung des jeweiligen
Anteils in Prozent des Gesamtbudgets sowie in absoluten Zahlen für die Jahre
2000 und 2001. Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Daten (in
Personalkosten. Kosten für Publikationen, für Gerichtsverfahren, für
Veranstaltungen und Tagungen etc).

2.      Ist für die kommenden Jahre eine Aufstockung dieser Finanzmittel geplant?
Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht? Bitte um Auflistung
des jeweiligen Anteils in Prozent sowie in absoluten Zahlen.

3.      Welche Maßnahmen wurden sowohl im Bereich der Information von

Konsumentlnnen als auch bezüglich Bildung der Konsumentinnen in den


Jahren 2000 und 2001 gesetzt? Bitte um Auflistung der konkreten Maßnahmen
und der jeweiligen Kosten.

4.     Welche Maßnahmen zur Information und Bildung von Konsumentinnen planen
sie bis zum Ende der Legislaturperiode? Bitte um Auflistung der geplanten
Schwerpunkte, Vorhaben, Ziele, Finanzmittel und Kooperationspartnerinnen.

5.      Über welche personellen und finanziellen Ressourcen verfügt das Büro für
Konsumentenfragen (Sektion
VI) in ihrem Ressort?

6.     Wie erfolgt die "Koordinierung von konsumentenpolitischen und

konsumentenrechtlichen Aspekten" auf dem Gebiet der "Umwelt- und
konsumentenrelevanten Produktinformation"? Nach welchen Kriterien wird
entschieden, ob eine Produktinformation "konsumentenrelevant" ist? Wo
werden diese veröffentlicht?

7.      Erachten Sie die Veröffentlichung von "Lebensmittelsündern" als Teil einer
modernen aktiven Informationspolitik den Konsumentinnen gegenüber? Wenn
ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das zu ermöglichen?

8.     Von der Europäischen Kommission wurde kürzlich ein “Grünbuch zum

Verbraucherschutz in der Europäischen Union" vorgelegt. Die Kommission hat
die interessierten Kreise um Stellungnahme bis zum 15. Jänner 2002 ersucht.
Was sind aus österreichischer Sicht die wesentlichen Punkte des Grünbuches?
Welchen Punkten stehen Sie positiv, welchen kritisch gegenüber? Wird der VKI
eine Stellungnahme abgeben? Wird Ihr Ressort eine Stellungnahme abgeben?
Wann werden Sie das Parlament über das Grünbuch informieren,
insbesondere auch inwieweit österreichische Gesetze von den Vorschlägen
betroffen wären?