3261/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Natura 2000

Im Rahmen der Etablierung des Schutzgebietssystems Natura 2000 in der alpinen Region
wurde beim Biogeographischen Seminar in Brüssel im Oktober 2001 für Österreich großer
Nachnominierungsbedarf festgestellt. Danach muss die Republik Österreich für 14
Lebensraumtypen des Anhang l und 20 Arten des Anhang
II der FFH-Richtlinie zusätzliche
Gebiete vorschlagen. Als Zeitvorgabe wurde von der Kommission Ende Februar 2002
festgelegt. Im März 2002 wird dann in bilateralen Verhandlungen zwischen der Republik
Österreich und der Europäischen Kommission die endgültige Gebietsliste für den
österreichischen alpinen Raum verhandelt.

Naturschutz liegt im Kompetenzbereich der österreichischen Bundesländer. Abstimmungen
einer gemeinsamen Nationalen Liste verliefen bislang wenig zufriedenstellend. Aus diesem
Grunde wurde auch im Rahmen des letzten Biogeographischen Seminars wiederum für
Österreich der größte Handlungsbedarf definiert.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im Rahmen des Biogeographischen
Seminars in Brüssel im Oktober 2001 festgehalten, dass sie eine Einbeziehung der NGOs im
Naturschutzbereich auch in der Phase bilateralen Verhandlungen sowie einem eventuellen
Konzertierungsverfahren ermöglichen wird und die Zusammenarbeit der NGOs mit den
Mitgliedsstaaten ausdrücklich befürwortet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wer führt für Österreich die von der Europäischen Kommission für März 2002 avisierten
bilateralen Verhandlungen über die Gebietskulisse der alpinen biogeographischen
Region?

2.   Wie erfolgt die Auswahl und Zusammenstellung dieser Verhandlungsdelegation?

3.   Welche Maßnahmen wird das BMLFUW ergreifen, um eine effiziente, rasche und
fachlich fundierte österreichische nationale Liste bis Februar 2002 zu erarbeiten?

4.   Welchen NGOs wirden die Möglichkeit geboten, sich im Rahmen der
Entscheidungsfindung über die Gebietsliste einzubringen? Wie soll diese Einbindung im
Detail aussehen?