3261/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Natura 2000
Im Rahmen der
Etablierung des Schutzgebietssystems Natura 2000 in der alpinen Region
wurde beim Biogeographischen Seminar in Brüssel im Oktober 2001 für
Österreich großer
Nachnominierungsbedarf festgestellt. Danach muss die Republik Österreich
für 14
Lebensraumtypen des Anhang l und 20 Arten des Anhang II der
FFH-Richtlinie zusätzliche
Gebiete vorschlagen. Als Zeitvorgabe wurde von der Kommission Ende Februar 2002
festgelegt. Im März 2002 wird dann in bilateralen Verhandlungen zwischen
der Republik
Österreich und der Europäischen Kommission die endgültige
Gebietsliste für den
österreichischen alpinen Raum verhandelt.
Naturschutz liegt im
Kompetenzbereich der österreichischen Bundesländer. Abstimmungen
einer gemeinsamen Nationalen Liste verliefen bislang wenig zufriedenstellend.
Aus diesem
Grunde wurde auch im Rahmen des letzten Biogeographischen Seminars wiederum
für
Österreich
der größte Handlungsbedarf definiert.
Darüber hinaus hat
die Europäische Kommission im Rahmen des Biogeographischen
Seminars in Brüssel im Oktober 2001 festgehalten, dass sie eine
Einbeziehung der NGOs im
Naturschutzbereich auch in der Phase bilateralen Verhandlungen sowie einem
eventuellen
Konzertierungsverfahren ermöglichen wird und die Zusammenarbeit der NGOs
mit den
Mitgliedsstaaten
ausdrücklich befürwortet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wer
führt für Österreich die von der Europäischen Kommission
für März 2002 avisierten
bilateralen Verhandlungen über die Gebietskulisse der alpinen
biogeographischen
Region?
2. Wie erfolgt die Auswahl und Zusammenstellung dieser Verhandlungsdelegation?
3.
Welche Maßnahmen wird das BMLFUW ergreifen, um eine effiziente, rasche
und
fachlich fundierte österreichische nationale Liste bis Februar 2002 zu
erarbeiten?
4.
Welchen NGOs wirden die Möglichkeit geboten, sich im Rahmen der
Entscheidungsfindung über die Gebietsliste einzubringen? Wie soll diese
Einbindung im
Detail aussehen?